Zulassungsverfahren - Tankkarten-Akzeptanzverträge (Vorinformation
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.toll-collect.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zulassungsverfahren - Tankkarten-Akzeptanzverträge (Vorinformation
Gegenstand des Unternehmens der Auftraggeberin, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, sind aktuell der Betrieb eines Systems zur Erhebung und Kontrolle der Lkw-Maut in Deutschland, die Erbringung von technischen und beratenden Leistungen im Zusammenhang mit den Kontrolldiensten des Bundesamts für Güterverkehr und von Leistungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Elektronischen Mautdienst.
Für die Benutzung mautpflichtiger Straßen mit mautpflichtigen Fahrzeugen ist der Mautschuldner verpflichtet, eine Maut zu entrichten. U.a. steht ihm dafür die Zahlungsmöglichkeit per Tankkarte zur Verfügung.
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Durchführung eines Zulassungsverfahrens. Damit soll über Akzeptanzverträge für Tankkarten mit Emittenten die bargeldlose Zahlung von Maut, spätestens ab dem 01.09.2024, sichergestellt werden. Die Veröffentlichung der Zulassungskriterien erfolgt voraussichtlich ab Juni 2023.
Das beabsichtigte Zulassungsverfahren wird ca. im Juni 2023 veröffentlicht. Jeder geeignete Tankkartenemittent (nachfolgend TK-Emittent) kann einen Akzeptanzvertrag mit der Auftraggeberin schließen. Dieser Vertrag regelt dabei die Akzeptanz von Legitimationsobjekten von TK-Emittenten durch die Auftraggeberin gegenüber den Maut-Kunden sowie die Abrechnung und die Abwicklung von Zahlungen mit den Emittenten-Karten, die im Geschäftsbetrieb von der Auftraggeberin zur Begleichung von Forderungen geleistet werden.
Gegenstand des Zulassungsverfahrens ist der Abschluss eines Akzeptanzvertrags, wobei der TK-Emittent insbesondere folgende Leistungen zu erbringen hat:
• Der TK-Emittent stellt für die Tankkartenbenutzer / Mautschuldner die Möglichkeit bereit, die Zahlung von Maut mittels der Tankkarte vorzunehmen und garantiert bei Zahlung mit dieser Karte die Auszahlung des entsprechenden Geldbetrags an die Auftraggeberin.
• Es muss eine technische Anbindung an den Payment Service Provider der Auftraggeberin er-folgen.
Der TK-Emittent hat dabei die Leistungen ohne zeitliche Unterbrechung zu erbringen und trägt dafür Sorge, dass insbesondere die folgenden Leistungsbestandteile jederzeit – mit Ausnahme vereinbarter Wartungszeiten - zur Verfügung stehen:
• Entgegennahme und Beantwortung von Autorisierungsanfragen
• Entgegennahme und Beantwortung von Abrechnungsdaten
• Bereitstellung von Zahlungsankündigungen (Avisen)
Die Zulassungskriterien werden zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Zulassungsverfahren im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union offengelegt (ca. Juni 2023), die jeder TK-Emittent für den Beitritt in das Zulassungsverfahren erfüllen muss. Eine Auswahlentscheidung unter den geeigneten Unternehmen, die die Zulassungskriterien erfüllen, findet nicht statt.
Dies ist eine Vorinformation. Es sind zu diesem Zeitpunkt keine Unterlagen für das Zulassungsverfahren verfügbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der gegenständlichen Bekanntmachung um eine Vorinformation über ein geplantes Zulassungsverfahren handelt. Es werden zu diesem Zeitpunkt keine Unterlagen zur Verfügung gestellt. Diese werden voraussichtlich ab Juni 2023 in der dann zu veröffentlichenden Auftragsbekanntmachung unter dem in dortiger Ziffer I.3 genannten Link zur Verfügung gestellt. Es wird weiter klargestellt, dass es sich bei dem zukünftigen Zulassungsverfahren nicht um eine Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts (§ 103 Abs. 1 GWB) handelt, da keinem interessierten Unternehmen ein exklusiver Status eingeräumt bzw. keine Auswahlentscheidung unter den interessierten Unternehmen anhand von Zulassungskriterien getroffen wird. Um ein höchstes Maß an Transparenz für das Zulassungsverfahren und die damit beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die europaweite Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird dazu eine Auftragsbekanntmachung erfolgen. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, werden einzig der Nutzung des Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet sein. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergabe-rechtlichen Regelungen (Kartellvergaberecht des 4. Teils des GWB und VgV), wird damit nicht verbunden werden.