Endlager Konrad: Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf Bergbau, Bewetterung und Seilfahrtanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 7034-23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.base.bund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=506790
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=506790
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Endlager Konrad: Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf Bergbau, Bewetterung und Seilfahrtanlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: 7034-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Unterstützung der Atomrechtlichen Aufsicht als hinzugezogener Sachverständiger gemäß § 20 AtG im Bereich Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf Bergbau, Bewetterung und Seilfahrtanlagen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Schachtanlage Konrad (Salzgitter OT Bleckenstedt)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit Planfeststellungsbeschluss (PFB) vom 22.05.2002 wurde die Errichtung und der Betrieb des Bergwerkes Konrad in Salzgitter als Anlage zur Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung genehmigt. Genehmigungsinhaber ist die Bundesrepublik Deutschland, die die Wahrnehmung der Aufgabe der Errichtung und des Betriebs des Endlagers einem Dritten, der BGE mbH, übertragen hat. Der PFB gilt somit auch für und gegen die BGE mbH.

Die in § 19 Abs. 5 AtG geregelte atomrechtliche Aufsicht über die Anlagen zur Endlagerung nach § 9a Abs. 3 AtG sowie die Schachtanlage Asse II wird vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wahrgenommen.

Die Zuständigkeit des BASE ergibt sich aus § 23d Satz 1 Nr. 2 AtG. Innerhalb des BASE ist das Fachgebiet Atomrechtliche Aufsicht (A 5) über die Endlager für radioaktive Abfälle für die Überwachung des Vollzugs des PFB durch die BGE mbH zuständig. In zahlreichen Nebenbestimmungen des PFB Konrad ist darüber hinaus eine Prüfung der Genehmigungskonformität vor Umsetzung konkreter Planungen bzw. eine nachträgliche Prüfung der Auflagenerfüllung durch die atomrechtliche Aufsicht vorgesehen. Bei einer Vielzahl von Prüfungen ist das BASE gehalten, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Der Auftragnehmer bzw. die von ihm zur Vertragserfüllung vorgesehenen Angestellten werden als Sachverständige im Sinne des § 20 AtG tätig. Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Beratung der atomrechtlichen Aufsicht in Fachfragen sowie die Durchführung von Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung von atomrechtlichen Anforderungen an die sicherheitstechnisch wichtigen Anlagenteile und Grubengebäude des Endlagers Konrad.

Hauptseilfahrtanlage

Das Endlager Konrad besteht aus den Schächten Konrad 1 und Konrad 2. Schacht Konrad 2 ist als Einlagerungsschacht konzipiert. Dieser soll mit einer neuen Hauptseilfahrtanlage sowohl für den Personentransport (Seilfahrt) als auch für den Transport der Abfallgebinde nach unter Tage ausgerüstet werden. Für die Hauptseilfahrtanlage bestehen atomrechtliche Anforderungen, welche über die nach Bergrecht bestehenden Anforderungen hinausgehen.

Die Anforderungen an die Hauptseilfahrtanlage Konrad 2 sind in der Genehmigungsunterlage "Systembeschreibung Einlagerungssystem" (EU 208) beschrieben. Diese sind aus der Störfallanalyse des Planfeststellungsverfahrens (EU 324) und den bergrechtlichen Vorschriften abgeleitet (BVOS, TAS, ElBergV etc.).

Um die Einhaltung der Anforderungen an die Hauptseilfahrtanlage baubegleitend zu überwachen sind Vorprüfungen und Abnahmeprüfungen durchzuführen. Inhalt und Umfang der atomrechtlichen Vor- und Abnahmeprüfungen sind in der Genehmigungsunterlage "Komponentenspezifikation Hauptseilfahrtanlage der Schachtförderanlage Konrad 2" (EU 409) vorgegeben. Aufgabe des Sachverständigen der atomrechtlichen Aufsicht ist es, die gemäß EU 409 (Kapitel 3 und 9) erforderlichen fachlichen Prüfungen unter Berücksichtigung der Nebenbestimmungen A.3 - 85 bis A.3 - 88 durchzuführen.

Die Prüfungen zu den atomrechtlichen Anforderungen an die Hauptseilfahrtanlage erfolgen auf Grundlage der von der BGE einzureichenden Vorprüfunterlagen. Bestandteil dieser Vorprüfunterlagen wird unter anderem eine nach den Vorschriften der BVOS von einem anerkannten Sachverständigen vorgeprüfte Ausführungsplanung sein. Die Ergebnisse der vorab nach Bergrecht durchgeführten Vorprüfung sind bei der atomrechtlichen Vorprüfung zugrunde zu legen. Die hier nach Atomrecht durchzuführende Vorprüfung der Ausführungsplanung bewertet lediglich die zusätzlich aus dem Atomrecht abgeleiteten Anforderungen.

In Schacht Konrad 2 ist eine zweite Seilfahrtanlage (Mittlere Seilfahrtanlage) vorgesehen. Für diese bestehen aus atomrechtlicher Sicht keine zusätzlichen Anforderungen und daher unterliegt diese ausschließlich der Aufsicht der zuständigen Bergbehörde.

Sonstige Anlagenteile, Systeme und Komponenten

Darüber hinaus sind die Planungsunterlagen zu folgenden weiteren Anlagenteilen, Systemen und Komponenten im Auftrag der atomrechtlichen Aufsicht fachlich zu bewerten:

- Wettertechnische Einrichtungen: Die gesamte Wettertechnik mit den Wetterschleusen, den Wetterbrücken, den Wetterdrosseln, den Wettertüren, den Sonderbewetterungsanlagen des Einlagerungsbereichs, des Hauptgrubenlüfters mit Wechselaktivteil und den Wettermessgeräten ist unter Berücksichtigung der Nebenbestimmungen A.1 - 2 und A.3 - 33 zu bewerten.

- Schachteinbauten

- Ausbau von Grubenräumen

- Grubenwasserentsorgung: Alle für die Grubenwasserentsorgung im Kontrollbereich (RJB) vorgesehenen Einrichtungen

- Eigenwasserversorgung unter Tage, u.a. die Entnahme aus dem Sammelbecken Schacht Konrad 2

Zielsetzung der zu erbringenden Sachverständigenleistung ist die Bewertung der von der Betreiberin vorgelegten Ausführungsplanungen im Hinblick auf die Einhaltung der genehmigungsrechtlich vorgegebenen Anforderungen. Des Weiteren sind erstellte Programme für die Durchführung von baubegleitenden Qualitätssicherungsmaßnahmen, von Funktions- und Abnahmeprüfungen sowie von Programmen zur Inbetriebsetzung von Anlagenteilen, Systeme und Komponenten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

Zur Teilnahme an Funktions- und Abnahmeprüfungen und Inbetriebsetzungen kann eine Befahrung der Anlage erforderlich werden. Der Auftraggeber behält sich vor, zu Fragestellungen, die eine Klärung vor Ort bedürfen, den Sachverständigen zur Unterstützung hinzuzuziehen. Daher ist mit Anfahrten zur Baustelle verteilt über die gesamte Bauzeit zu rechnen.

Die atomrechtlichen Anforderungen an die Gebäude wurden im Planfeststellungsverfahren u.a. aus den Störfallanalysen abgeleitet. Diese sind in den Nebenbestimmungen sowie in den Genehmigungsunterlagen verbindlich vorgegeben. Aufgabe der atomrechtlichen Aufsicht ist es u.a., die Einhaltung dieser besonderen Anforderungen bei der Umsetzung des PFB durch die BGE zu überwachen.

Vom Auftragnehmer sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:

- Unterstützung der atomrechtlichen Aufsicht bei der Bewertung einer Veränderung auf ihre Wesentlichkeit im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 AtG

- Durchführung von fachlichen Prüfungen im Zusammenhang mit der Vorprüfung von Ausführungsplanungen

- Durchführung von fachlichen Prüfungen von Prüfprogrammen, insbesondere zu den baubegleitenden Maßnahmen der Qualitätssicherung, zu den Abnahme- und Funktionsprüfungen sowie zu den Inbetriebsetzungsprüfungen

- Überwachung von Abnahmen und begleitenden Kontrollen, welche vom Bauherrn bzw. vom Hersteller durchgeführt werden

- Teilnahme an Abnahmen und Inbetriebsetzungen vor Ort

- Teilnahme an Fachgesprächen

Im Einzelfall umfasst die Leistung die fachliche Prüfung von Unterlagen und Daten, die der Aufsicht vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind auf ihre inhaltliche Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Richtigkeit zu prüfen. Die Ergebnisse der Prüfungen sollen jeweils in einem Gutachten dargestellt werden. Die jeweilige Form des Gutachtens (Prüfbericht, Stellungnahme, Protokoll o.ä.) wird mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Der Auftraggeber behält sich vor, zu Fragestellungen, die einer Klärung vor Ort bedürfen, den Sachverständigen zur Unterstützung hinzuzuziehen. Insbesondere zur Durchführung begleitender Kontrollen, Abnahmen, der Teilnahme an Inspektionen und Wiederkehrenden Prüfungen ist es erforderlich, das Endlager Konrad zu befahren.

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Weitere Informationen können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung Projektteam / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Projektorganisation / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB auf Formblatt „Erklärung Ausschlussgründe“ durch jedes einzelne Unternehmen gesondert, das als Bieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaftserklärung oder als eignungsleihendes Unternehmen auftritt.

b) Zusätzlich bei Bietergemeinschaften: Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

c) Zusätzlich beim Einsatz von Unterauftragnehmern: Formblatt „Unterauftragnehmer“

d) Zusätzlich bei eignungsleihenden Unternehmen: Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ in der erforderlichen Anzahl (für jedes eignungsleihende Unternehmen gesondert).

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Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben die Bieter eine Kopie des Handels- oder Berufsregisterauszuges des Mitgliedsstaates vorzulegen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat (einschließlich Übersetzung nicht deutschsprachiger Dokumente), soweit die Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. Der Nachweis ist als Anlage zum Formblatt „Handelsregisterauszug“ beizufügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden vorzulegen, mit einer aktuellen Gültigkeit (Mindestanforderung):

- Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung

- hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung

Hierzu ist das Formblatt „Berufshaftpflichtversicherung“ einzureichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams (Mindestanforderung)

Die vier Sachverständigen, die für das Projekt eingeplant sind, sind jeweils mit ihrer Qualifikation und Berufserfahrung anzugeben sowie mit ihrer einzuplanenden Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu benennen.

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Zum Nachweis der Berufserfahrung und der Qualifikation der vier Sachverständigen ist das Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ auszufüllen und ein Lebenslauf vorzulegen. Für alle Personen sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:

- Anerkannten Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss (mindestens Diplom oder Master) in einem natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fach;

- Mindestens einer der benannten Sachverständigen muss über die Fachkunde im Strahlenschutz (S 4.3 gemäß der „Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom 18. Juni 2004 (GMBl. 2004, Nr. 40/41, S. 799), geändert am 19. April 2006 (GMBl. 2006, Nr. 38, S. 735)“) verfügen. Eine aktuell gültige Urkunde ist vorzulegen;

- Ein gültiger Nachweis darüber, dass nach der erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung i. S. v. § 12 b AtG i. V. m. AtZÜV keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen. Alternativ kann ein gültiger Nachweis einer gleich- oder höherwertigen Überprüfung nach anderen Rechtsvorschriften innerhalb der letzten fünf Jahre anerkannt werden;

- Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in nach Art und Umfang der vorliegenden Ausschreibung vergleichbaren Bereichen. Beispielhaft - jedoch nicht abschließend - sind hierfür folgende Tätigkeiten :

(*) Berufserfahrung als Sachverständiger auf dem Gebiet Bergbau, Bewetterung und Seilfahrtanlagen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kernkraftwerken;

(*) Berufserfahrung als Sachverständiger auf dem Gebiet Bergbau, Bewetterung und Seilfahrtanlagen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Zwischenlagern für radioaktive Abfälle;

(*) Berufserfahrung als Sachverständiger für Aufsichts-/ Genehmigungsbehörden im Bereich des AtG sowie dem AtG nachgeordneten Regelwerk (u.a. StrlSchG, StrlSchV, KTA) auf dem Gebiet Bergbau, Bewetterung und Seilfahrtanlagen.

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Nachweis von Unternehmensreferenzprojekten (Mindestanforderung)

Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von drei seit 2017 durchgeführten/ andauernden vergleichbaren Referenzprojekten nachzuweisen. Für jede Referenz ist das Formblatt „Unternehmensreferenzen“ auszufüllen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese mit der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aufgabe nach Art und Umfang vergleichbar ist. Beispielhaft - jedoch nicht abschließend - sind hierfür folgende Tätigkeiten:

- Sachverständigenleistungen auf dem Gebiet Bergbau, Bewetterung und Seilfahrtanlagen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kernkraftwerken;

- Sachverständigenleistungen auf dem Gebiet Bergbau, Bewetterung und Seilfahrtanlagen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Zwischenlagern für radioaktive Abfälle;

- Sachverständigenleistungen für Aufsichts-/ Genehmigungsbehörden im Bereich des AtG sowie dem AtG nachgeordneten Regelwerk (u.a. StrlSchG, StrlSchV, KTA) auf dem Gebiet Bergbau, Bewetterung und Seilfahrtanlagen.

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Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Mindestanforderung)

Der Bieter muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar verfügen (z.B. gemäß KTA 1401). Hierzu ist das Formblatt „Selbstauskunft QM“ einzureichen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/05/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/05/2023
Ortszeit: 12:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/03/2023