Zimmer- und Holzbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: HB_BL_01 23 VVo
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Zimmer- und Holzbauarbeiten
Zimmer- und Holzbauarbeiten für die Sanierung und den Umbau einer Grundschule
Im Vorfeld der Arbeiten wurde das vollständige Dachgeschoß einschließlich Deckenbalken zurückgebaut. Die neue Decke aus Stahlbetonfertigteilen bildet die Grundlage für die Holztafelelemente. Das neue Dachgeschoß wird bis auf wenige Wände komplett in Holztafelbauweise und Trockenbau hergestellt. Das Dachgeschoß wird im Anschluss mit einer Metallstehfalzdeckung versehen, Wände mit einer Faserzementfassade verkleidet.
Hauptmassen:
Brettsperrholz-Rippenelement, 110 mm, als Wandelement, außen, ca. 580 m2
Dämmgefache, Wandstärke 375 mm, Außenwand, ca. 580 m2
Wandschalung OSB/3 D 25mm, ca. 580 m2
Brettsperrholz-Rippenelement, 110 mm, als Wandelement, innen, ca. 620 m2
Bekleidungen, ohne Vorsatzschale, Rw 39 dB, REI 30, beidseitig 12,5 mm Gipsbeplankung,
Wandstärke 135 mm, ca. 135 m2 Bekleidungen
Vorsatzschale, Rw 54 dB, REI 30, Gipsbeplankung 1 x 18 mm und 1 x 15 mm, Wandstärke 226 mm, ca. 480 m2
Liefern und Montieren von Dachbauteilen aus Brettsperrholz-Kastenelementen, verschiedene Stärken, ca. 1.110
m2
Untersichten der Decken in Holz, verschiedene Anforderungen an z.B. Akustik, ca. 1.110 m2
Dachdämmung mit OSB Beplankung, ca. 1.110 m2
Mauerabdeckungen aus Holz in verschiedenen Tiefen, ca. 205 m
Brandwandanschluss, ca. 10 m
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Gem. § 14 Abs. 4 Satz 1 VgV ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, "wenn in einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden". Hier sind zwei Offene Verfahren ohne Angebote vorab erfolgt, so dass die Zulässigkeit gegeben war.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zimmer- und Holzbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borkwalde
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14822
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer