Lieferung von Erdgas und Biomethan
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12687 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.degewo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas und Biomethan
Lieferung von Erdgas und Biomethan an mehreren Standorten
Es müssen für Erdgaslieferstellen, die in 2023 erstmalig in Betrieb gehen, Erdgasmengen beschafft werden. Derzeit werden diese Lieferstellen in den regulären Rahmenvertrag mit der GASAG AG aufgenommen und ab
dem 01.01.2024 hierüber versorgt.
Für zwei Lieferstellen sind zusätzlich Biomethanmengen zu beschaffen, einmal aus der Verlängerung eines zum 30.09.2023 auslaufenden Liefervertrages und aus einem Neuvertrag. Die Wärmeproduktion an diesen beiden Standorten muss zwingend einen guten Primärenergiefaktor erreichen dafür ist Biomethan in den Blockheizkraftwerken einzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Es müssen für Erdgaslieferstellen, die in 2023 erstmalig in Betrieb gehen, Erdgasmengen beschafft werden. Derzeit werden diese Lieferstellen in den regulären Rahmenvertrag mit der GASAG AG aufgenommen und ab dem 01.01.2024 hierüber versorgt. Ein Angebot für die Beschaffung 2023 liegt vor. Alternativ können diese Lieferstellen in der Grund- und Ersatzversorgung laufen, diese ist aufgrund der Energiekrise deutlich teurer als derzeitige Marktpreise (Nachlauf der Höchstpreise in der Grundversorgung). Die von GASAG angebotenen Konditionen sind marktüblich (Beschaffungspreise entsprechen dem derzeitigen Niveau an der EEX-Börse).
Aufgrund der kurzfristigen Beschaffung, die sich aus der Beobachtung der Gasmärkte und dem erst jetzt einsetzenden Rückgang der Höchstpreise ist eine Ausschreibung für diesen kurzen Lieferzeitraum zeitlich nicht mehr möglich.
Für zwei Lieferstellen sind zusätzlich Biomethanmengen zu beschaffen, einmal aus der Verlängerung eines zum 30.09.2023 auslaufenden Liefervertrages und aus einem Neuvertrag. Die Wärmeproduktion an diesen beiden Standorten muss zwingend einen guten Primärenergiefaktor erreichen dafür ist Biomethan in den Blockheizkraftwerken einzusetzen. Die Marktlage für Biomethan ist seit 2022 desaströs, es gab kaum gehandelte Mengen, da der Markt von Erdgaslieferanten leergekauft wurde, da das sonst teure Biomethan im Zuge der Energiekrise nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine günstiger als börsengehandeltes Erdgas wurde und zur Mischung neuer Erdgas-Produkte aufgekauft worden ist. Der größte deutsche Biomethanhändler Envitec AG verfügt aktuell über keine handelbaren Mengen, gem. tel. Auskunft am 16.02.2023. Mit der GASAG AG beobachten wir seit längerer Zeit den Biomethanmarkt (GASAG hat Zugriff auf eine Produktionsstätte) und haben jetzt Angebote für die beiden Lieferstellen erhalten, die von der Envitec AG auch als marktüblich eingeschätzt worden sind.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Bei der vorliegenden Ex-ante Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland