Lieferung von Fahrzeugfunkanlagen für J/JK-Züge Referenznummer der Bekanntmachung: ITD1-0028-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Fahrzeugfunkanlagen für J/JK-Züge
Lieferung von Fahrzeugfunkanlagen für J/JK-Züge
min. 300 Stk/ max. 1.200 Stk
Los 1 Funkanlagen
Los 2 Antennen
Los 3 Antennenkabel u. Stecker
Los 4 Kombinatonslos 1-3
Laufzeit 4 J. (Option +2 J., +2 J., +2 J.; = max. 10 J.)
Lieferung von Funkanlagen
Berlin
Los 1 Lieferung von Funkanlagen mindestens 300 Stück maximal 1.200 Stück Konfiguration & Firmware 20x Option: Schulung zur Bedienung, Konfiguration und Administration der FFA als Systemadministrator bzw. Nutzer für ca. 10 Mitarbeiter Leistungszeitraum: ab Zuschlagserteilung bis 14.03.2027 Verlängerungsoptionen: 15.03.2027 bis 14.03.2029 (2 Jahre) 15.03.2029 bis 14.03.2031 (2 Jahre) 15.03.2031 bis 15.03.2033 (2 Jahre) Ziehungsfrist: 1 Monat
Option: Schulung zur Bedienung, Konfiguration und Administration der FFA als Systemadministrator bzw. Nutzer für ca. 10 Mitarbeiter Verlängerungsoptionen: 15.03.2027 bis 14.03.2029 (2 Jahre) 15.03.2029 bis 14.03.2031 (2 Jahre) 15.03.2031 bis 15.03.2033 (2 Jahre) Ziehungsfrist: 1 Monat
Lieferung von Antennen
Berlin
Los 2 Lieferung von Antennen mindestens 300 Stück maximal 1.200 Stück Leistungszeitraum: ab Zuschlagserteilung bis 14.03.2027 Verlängerungsoptionen: 15.03.2027 bis 14.03.2029 (2 Jahre) 15.03.2029 bis 14.03.2031 (2 Jahre) 15.03.2031 bis 15.03.2033 (2 Jahre) Ziehungsfrist: 1 Monat
Verlängerungsoptionen: 15.03.2027 bis 14.03.2029 (2 Jahre) 15.03.2029 bis 14.03.2031 (2 Jahre) 15.03.2031 bis 15.03.2033 (2 Jahre) Ziehungsfrist: 1 Monat
Lieferung von Antennenkabeln und Steckern
Berlin
Lieferung von Antennenkabeln und Steckern Antennenkabel mindestens 300 Stück maximal 1.200 Stück Stecker mindestens 300 Stück maximal 2.400 Stück Leistungszeitraum: ab Zuschlagserteilung bis 14.03.2027 Verlängerungsoptionen: 15.03.2027 bis 14.03.2029 (2 Jahre) 15.03.2029 bis 14.03.2031 (2 Jahre) 15.03.2031 bis 15.03.2033 (2 Jahre) Ziehungsfrist: 1 Monat
Verlängerungsoptionen: 15.03.2027 bis 14.03.2029 (2 Jahre) 15.03.2029 bis 14.03.2031 (2 Jahre) 15.03.2031 bis 15.03.2033 (2 Jahre) Ziehungsfrist: 1 Monat
Lieferung Kombinationslos 4
Berlin
Kombinationlos 4 (Los 1 bis 3) Leistungszeitraum: ab Zuschlagserteilung bis 14.03.2027 Verlängerungsoptionen: 15.03.2027 bis 14.03.2029 (2 Jahre) 15.03.2029 bis 14.03.2031 (2 Jahre) 15.03.2031 bis 15.03.2033 (2 Jahre) Ziehungsfrist: 1 Monat
Verlängerungsoptionen: 15.03.2027 bis 14.03.2029 (2 Jahre) 15.03.2029 bis 14.03.2031 (2 Jahre) 15.03.2031 bis 15.03.2033 (2 Jahre) Ziehungsfrist: 1 Monat
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Funkanlagen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Antennen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Antennenkabeln und Steckern
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung Kombinationslos 4
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.