IT Services Gewobag Referenznummer der Bekanntmachung: 042-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
IT Services Gewobag
Der Auftragnehmer stellt Personal für den internen IT-Service bereit, zur Erfüllung / Durchführung /des First- / Second- und Third-Level-Support.
Das Personal unterstützt die Gewobag IT und übernimmt den kompletten 1st Level Support, den 2nd Level-Support inkl. Field Service und Teile des 3rd Level Supports für ausgewählte Themengebiete.
Der Support findet für alle 800 Mitarbeiter statt, die sich auf die Standorte der Gewobag verteilen und im Homeoffice arbeiten.
Berlin
Der Auftragnehmer stellt Personal für den internen IT-Service bereit, zur Erfüllung / Durchführung /des First- / Second- und Third-Level-Support.
Das Personal unterstützt die Gewobag IT und übernimmt den kompletten 1st Level Support, den 2nd Level-Support inkl. Field Service und Teile des 3rd Level Supports für ausgewählte Themengebiete.
Der Support findet für alle 800 Mitarbeiter statt, die sich auf die Standorte der Gewobag verteilen und im Homeoffice arbeiten.
Einzelheiten sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Die Gewobag hat das Recht, den Vertrag jeweils viermal um jeweils 2 Jahre zu verlängern (Option zugunsten der Gewobag). Die Gewobag hat das Recht, von den Verlängerungsoptionen spätesten 6 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit Gebrauch zu machen. Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt der Absendung der jeweiligen Erklärung.
Die Gewobag hat das Recht, den Vertrag jeweils viermal um jeweils 2 Jahre zu verlängern (Option zugunsten der Gewobag). Die Gewobag hat das Recht, von den Verlängerungsoptionen spätesten 6 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit Gebrauch zu machen. Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt der Absendung der jeweiligen Erklärung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
• sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in
§ 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen, • er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz
- MiLoG), § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird/werden.
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/ den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt
der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht,
nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.
III.1.2.1 - Aangaben Gesamtbeschäftigtenanzahl (Arbeitnehmer*innen, inkl. Inhaber*innen und Gesellschafter*innen) im Jahresmittel als Vollzeitäquivalent in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Mind. 70% der erreichbaren Punkte aus Ziffer III.1.2) und III.1.3) - vgl. Anlage 05
Angaben zu
• 1 (Standardprofil) zu mind. zwei Support / Service Beschäftigten an, die in diesem Kontext eingesetzt werden können und beschreiben Sie deren Fähigkeiten (anonymisiert).
• 2: beschreiben Sie die Maßnahmen, die im Unternehmen zum Umweltmanagement (z.B. ISO14001) vorgenommen werden.
• 3: Referenzprojekte der vergangenen max. 5 Jahre in der öffentlichen Verwaltung / landeseigenen Gesellschaft, die vom Leistungsgegenstand und vom Leistungsumfang her vergleichbar sind (Infrastrukturen vergleichbarer Größe).
• 4: Referenz(en) für 1st Level Support zu XEROX-Printtechnologien (FollowMe-Druck, Mail to Print, Workflow-Scan)
• 5: Referenz(en) für 1st Level Support zu AutoCAD, GAEB und SAP
• 6: Referenz(en) für 1st Level Support zu speziell IGEL Thin Clients (oder vergleichbar) und Universal Management Konsole (UMS)
• 7: Referenz(en) Kenntnisse für 1st Level Support speziell zur Telefonanlage HiPath 4000 (oder vergleichbar)
• 8: Referenz(en) Kenntnisse für 1st und 2nd Level Support speziell zur Verwaltung von mobilen Endgeräten mit Citrix XenMobile und Microsoft intune (oder vergleichbar)
• 9: Referenz(en) Kenntnisse (für 1st und 2nd Level Support) speziell zur Rechteverwaltung im Access Rights Manager (ARM) von Solarwinds
• 10: Referenz(en) Kenntnisse (für 1st und 2nd Level Support) zur Einrichtung, Verwaltung und Support von Beratungsräumen mit Kolaborationslösungen unter Verwendung von Logitech Kamerasystemen mit CollabOS, Barco Clickshare, SMARTboards und Microsoft Teams
• 11: Referenz(en) Kenntnisse speziell zur Vertragsverwaltung von Mobilfunkrahmenverträgen (ca. 1000 Verträge oder mehr) z.B. Vodafone Firmenkundenportal und Vodafone Bestellcenter (oder vergleichbar)
Mind. 70% der erreichbaren Punkte aus Ziffer III.1.2) und III.1.3) - vgl. Anlage 05
Die Vorgaben des BerlAVG, des MiLoG sowie des AEntG sind zwingend einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Gewobag, Alt Moabit 101A, 10559 Berlin
Keine öffentliche Submission
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) ACHTUNG:
Der Bieter wird in diesem Vergabeverfahren und der späteren Ausführung des Auftrags mit sensiblen personenbezogenen Daten und sonstigen schützenswerten Informationen in Kontakt kommen.
Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren ist demnach erst nach Abgabe einer Verschwiegenheitsverpflichtung (Anlage 12) zulässig. Die Verschwiegenheitsverpflichtung (Anlage 12) ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit Angabe des Vergabezeichens an [gelöscht] zu senden.
Unmittelbar im Anschluss wird die Gewobag die Vergabeunterlagen dem jeweiligen Bieter übergeben.
2) Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung / Nichtberücksichtigung benachrichtigt. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat
der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 14.04.2023, 10.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei dem in Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannten auf dem Profil der Gewobag auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind.
3) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
4) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie dass er eine Berufshaftpflichtversicherung abschließt/verfügt und mindestens über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorhält, Deckungssumme mind. EUR 5 Mio. je Prüfungsauftrag.
• dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beach-ten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt
sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]