21FEA51731 - Prüfleistungen Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugersatzteilen sowie Komponenten bei Herstellern in verschieden Ländern Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA51731
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
21FEA51731 - Prüfleistungen Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugersatzteilen sowie Komponenten bei Herstellern in verschieden Ländern
Prüfleistungen Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugersatzteilen sowie Komponenten bei Herstellern in verschieden Ländern.
Los 1: Polen und Tschechien
Los 2: Rumänien und Bulgarien
Los 3: Serbien und Nordmazedonien
Los 4: Donauländer (Österreich, Ungarn, Slowakei, Slowenien und Kroatien)
Der Auftraggeber beabsichtigt mengenoffene Rahmenverträge zu schließen. Den nachfolgend genannten geschätzten Gesamtwert liegen Ableitung der Vergangenheit zugrunde. Eine Projektion auf die Zukunft ist nur bedingt möglich, daher behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, mehr oder weniger als die unter geschätzter Gesamtwert genannte Summe zu beauftragen.
Polen und Tschechien
Polen und Tschechien
Polen und Tschechien
Rahmenvereinbarung mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern je Los wird geschlossen.
Rumänien und Bulgarien
Rumänien und Bulgarien
Rumänien und Bulgarien
Rahmenvereinbarung mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern je Los wird geschlossen.
Serbien und Nordmazedonien
Serbien und Nordmazedonien
Serbien und Nordmazedonien
Rahmenvereinbarung mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern je Los wird geschlossen.
Donauländer (Österreich, Ungarn, Slowakei, Slowenien und Kroatien)
Donauländer (Österreich, Ungarn, Slowakei, Slowenien und Kroatien)
Donauländer (Österreich, Ungarn, Slowakei, Slowenien und Kroatien)
Rahmenvereinbarung mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern je Los wird geschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Polen und Tschechien
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rumänien und Bulgarien
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Serbien und Nordmazedonien
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Donauländer (Österreich, Ungarn, Slowakei, Slowenien und Kroatien)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.