Erschließung Speicherstadt - Wegebaumaßnahme Neuer Wandrahm Referenznummer der Bekanntmachung: ESPP - 008
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rege.hamburg
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung Speicherstadt - Wegebaumaßnahme Neuer Wandrahm
Gegenstand der Baumaßnahme ist der Umbau der Verkehrsflächen in der Straße "Neuer Wandrahm" vor dem dortigen "Speicherblock P". Die Straße verläuft zwischen den Straßen "Kannengießerort" und "Bei St. Annen". Sie befindet sich im Gebiet der Speicherstadt im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte, Stadtteil HafenCity. Die Hamburger Speicherstadt ist der weltgrößte historische Lagerhauskomplex in einem Hafengebiet und ist auf der Liste des UNESCO-Welterbes eingetragen. Die Speicherstadt befindet sich südlich des Zollkanals und der Hamburger Innenstadt und bildet das Bindeglied zwischen Innenstadt und HafenCity. Die Straße "Neuer Wandrahm" weist eine Länge von ca. 150 m auf.
Auf der nördlichen Straßenseite befindet sich die Kaimauer zum Zollkanal, auf der südlichen Straßenseite auf gesamter Länge das historische Lagergebäude des Speicherblocks P.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird die Kaimauer entlang des Zollkanals vollständig saniert. Die Arbeiten zur Kaimauersanierung werden voraussichtlich im März 2023 abgeschlossen sein.
In Folge der Kaimauersanierung werden sich die an die Kaimauer anschließenden Verkehrsflächen um ca. 2 m verbreitern sowie um bis zu 0,5 m in der Höhenlage verändern und baulich an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Die Provisorien nach der Kaimauersanierung sind aufzunehmen und es sind eine Fußgängerpromenade, Längsparkstände, eine Fahrbahn, Senkrechtparkstände sowie ein Lagerstreifen unmittelbar am Speichergebäude neu herzustellen.
Die Pflasterdecken und sind in ungebundener Ausführung unter Verwendung des vorhandenen Granit-Großsteinpflasters herzustellen. Im Promenadenbereich werden Kupferschlackensteine bzw. neue Betonsteine mit Schlackenbelagvorsatz verwendet.
Weiterhin sind Bordkanten, taktile Elemente, Ausstattungsgegenstände sowie Entwässerungsanlagen neu herzustellen.
Neuer Wandrahm 20457 Hamburg
- Verkehrsregelung (4 Bauphasen)
- Erdbau (ca. 2.000 m³)
- Baugruben, Leitungsgräben (ca. 500 m³)
- Wasserhaltung (ca. 2 Trummenbaugruben)
- Entwässerung für Straßen (ca. 15 Straßenabläufe)
- Ungebundene Tragschichten (ca. 3.600 m²)
- Pflaster, Platten, Borde, Rinnen (ca. 300 m GHB, ca. 2.300 m² Großpflaster Naturstein, ca. 1.700 m²
- Kampfmittel (ca. 3.300 m² Oberflächensondierung)
- Pfosten, Schilder, Poller, Möblierung, Markierung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Erteilung des Auftrags ist von der Vorlage der geforderten Eignungsnachweise abhängig. Der Bieter (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner
Eignung die im Vordruck Eignung enthaltene Eigenerklärung über das Vorliegen der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in unterzeichneter Form einreichen. Bietergemeinschaften haben für jedes ihrer Mitglieder die entsprechenden Unterlagen beizubringen.
Über die Allgemeinen Eignungsanforderungen hinaus stellt
die Vergabestelle folgende besondere Anforderungen, die durch Angaben und Nachweise belegt werden müssen.
Zertifizierung nach § 13b des Hamburger Abwassergesetzes für den Ausführungsbereich 1
Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters soll anhand seiner Leistungen im Rahmen vergleichbarer Projekte / Bauwerke zu dem hier ausgeschriebenen Projekt / Bauwerk nachgewiesen werden. Die Vergleichbarkeit der Projekte / Bauwerke
bemisst sich nach Art und Größe; weiterhin ist der Anteil der Eigenleistung des Bieters im Rahmen dieser vergleichbaren Projekte darzulegen.
Angaben zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzprojekten:
Die Referenzprojekte müssen nach dem 01.01.2013 beauftragt worden sein.
Der Auftragswert eines Referenzprojekts muss > [Betrag gelöscht] EUR, netto betragen.
Das Referenzprojekt muss die Herstellung von Natur-Großpflaster umfassen.
Im Zuschlagsfall: Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 5,0 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden (2 fach-jahresmaximiert)und mind. 1,5 Millionen Euro für Vermögensschäden. Die die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6G6ASZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/