Qualifizierungssystem Verkehrsmodellierung [bq] Referenznummer der Bekanntmachung: QS 026_200
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungssystem Verkehrsmodellierung [bq]
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb der geplanten Vergaben von Verkehrsmodellrechnungen und begleitender Verkehrsuntersuchungen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens voraussichtlich ab 3. Quartal 2023 für die nächsten ca. 5 Jahre. Die qualifizierten Bieter werden jeweils zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Diesen Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 10 geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos beizufügen und vorzulegen. Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 10 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 10 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3. ""Zusätzliche Angaben"", beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Die Hamburger Hochbahn AG weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind.
Für alle Schlüsselwerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen für Schlüsselwerke sind auch auf Nachunternehmerseite nicht zulässig.
Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Auszug nicht älter als 12 Monate);
2. Keine Eintragung im Gewerbezentralregister (Auszug nicht älter als 3 Monate), die die Eignung oder Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt. Unternehmen können ausgeschlossen werden, sofern eine entsprechende Eintragung vorhanden ist;
3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
5. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall;
6. Mindestumsatz von 500 TEUR/a im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre;
7. Mindestanzahl von 4 Mitarbeitern im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre;
8. Detaillierte Darstellung von 2 Referenzprojekten (nicht älter als 5 Jahre, Stichtag: 01.03.2023) mit Art des Projekts, Kurzbeschreibung, Art und Umfang der durchgeführten
Arbeiten im Projekt, Umfang und Bearbeitungsdauer (Datumsangabe von/bis), ggf. eingesetzte Modellsoftware, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse und Ansprechpartner des Bewerbers (mit Name, Telefonnummer und Email-Adresse). Mit der Beschreibung dieser Referenzprojekte ist die Erfahrung mit der Ausführung der unter Ziffer Punkt VI.3) beschriebenen Leistungen und Anforderungen eindeutig nachzuweisen. Aus den zwei Referenzprojekten hat in Summe die Sach- und Fachkunde des Bieters in den unter Pkt. VI.3 beschriebenen Tätigkeiten hervorzugehen. Erfahrungen in der allgemeinen Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern sind hierfür erforderlich und sollen mit Nachweisen belegt werden.
9. Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden soll, Benennung der Nachauftragnehmer einschließlich Nachweis deren Qualifikation;
10. Das von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zu nutzende Verkehrsmodell ist u.a. innerhalb des Softwarepakets PTV VISION VISUM (derzeit Version 22) aufgestellt. Es wird in seiner Gesamtheit übergeben und umfasst derzeit rund 144.000 Knoten und 2.700 Bezirke. Dem Bieter muss die Software oder gleichwertig in einer entsprechend ausreichenden Lizenz und Aktualität zur Bearbeitung zur Verfügung stehen.
Zu 1. Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Zu 2. Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Zu 3. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung
Zu 4. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe dieser Ausschlussgründe. Fakultativer Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt und hierfür keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird bei der Bewertung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Zu 5. Vorlage einer Kopie einer entsprechenden aktuellen Versicherungspolice oder schriftlichen Bestätigung der Versicherung.
Zu 6. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.
Zu 7. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.
Zu 8. Vorlage der zwei Referenzprojekte, mit den sich der Bewerber qualifizieren möchte.
Zu 9. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.
Zu 10. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet. Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich hierbei um Verkehrsmodellrechnungen und begleitende Verkehrsuntersuchungen im Zusammenhang mit Planung und Bau der U5 im Hamburger Stadtgebiet. Die Aufgabenstellung umfasst zwei Teilaufgaben. Interessierte Bieter sollten sich entsprechend leistungsfähig aufstellen.
- Makroskopische Verkehrsnachfragemodellierung in einem integrierten verkehrsplanerischen Kontext:
Betrachtung von Szenarien unterschiedlicher Leistungsfähigkeiten, wie z.B. eine Reduzierung der Anzahl an Fahrspuren im Sinne der Mobilitätswende und dadurch entstehende Auswirkungen auf das weitere Stadtgebiet oder großräumige, bauzeitliche Einschränkungen des städtischen Verkehrs.
- Verkehrstechnische Ermittlung und Bewertung von Leistungsfähigkeiten an Knotenpunkten.
Vorstehende Informationen sind nicht abschließend und sollen den Teilnehmern an diesem Prüfungssystem lediglich als Orientierung bei der Entscheidung zur Teilnahme dienen.
Gesamtschuldnerisch haftende Ingenieurbietergemeinschaft. Bietergemeinschaften/ Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Ingenieursgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Abschluss sowie die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich zu vertreten;
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36KEM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
(+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]