Beförderung von behinderten Schüler:innen zur 11S07 und zu Förderzentren im Land Brandenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 23-D1-01-Beförderung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von behinderten Schüler:innen zur 11S07 und zu Förderzentren im Land Brandenburg
Beförderung von behinderten Schüler:innen zur 11S07 und zu Förderzentren im Land Brandenburg
Beförderung von Schüler*innen der Wohnorte Lichtenberg / Treptow/Köpenick zur 11S07
Gemäß Adressliste der zu befördernden Schüler:innen
schultägliche Beförderung von zur Zeit 95 Schüler*innen der Wohnorte Lichtenberg / Treptow/Köpenick zur 11S07 (Carl-von-Linné-Schule) und zurück, (darunter auch Schüler:innen im Rollstuhl und in Einzelbeförderung, teilweise auch Gestellung von Begleitpersonal durch das Auftrag nehmende Unternehmen erforderlich, auch Ferien- und Praktikumsbeförderung
es wird eine Zuschlagslimitierung angewendet. Für Los 1 und Los 2 gilt: Den Zuschlag kann ein bietendes Unternehmen für Los 1 und / oder Los 2 erhalten. Für Los 3 gilt: Wer schon für Los 1 und / oder Los 2 den Zuschlag erhält, der ist von der Zuschlagserteilung für Los 3 ausgeschlossen. Ausnahme: siehe Vergabeunterlage.
Beförderung von Schüler*innen der Wohnorte Marzahn/Hellersdorf u.a. Bezirke zur 11S07
Gemäß Adressliste der zu befördernden Schüler:innen
schultägliche Beförderung von zur Zeit 107 Schüler*innen der Wohnorte Marzahn/Hellersdorf u.a. Bezirke zur 11S07 (Carl-von-Linné-Schule) und zurück, (darunter auch Schüler:innen im Rollstuhl und in Einzelbeförderung, teilweise auch Gestellung von Begleitpersonal durch das Auftrag nehmende Unternehmen erforderlich, auch Ferien- und Praktikumsbeförderung
es wird eine Zuschlagslimitierung angewendet. Für Los 1 und Los 2 gilt: Den Zuschlag kann ein bietendes Unternehmen für Los 1 und / oder Los 2 erhalten. Für Los 3 gilt: Wer schon für Los 1 und / oder Los 2 den Zuschlag erhält, der ist von der Zuschlagserteilung für Los 3 ausgeschlossen. Ausnahme: siehe Vergabeunterlage.
Beförderung von Schüler*innen zu Förderzentren im Land Brandenburg
gemäß Adressliste der zu befördernden Schüler:innen
schultägliche Beförderung von zur Zeit 2 Schüler*innen zu 2 Förderzentren im Land Brandenburg (Bernau und Neuenhagen) und zurück, derzeit keine Schüler:innen im Rollstuhl, aber jeweils Einzelbeförderung, derzeit keine Gestellung von Begleitpersonal durch das Auftrag nehmende Unternehmen erforderlich, auch Ferienbeförderung möglich, jedoch derzeit nicht
es wird eine Zuschlagslimitierung angewendet. Für Los 1 und Los 2 gilt: Den Zuschlag kann ein bietendes Unternehmen für Los 1 und / oder Los 2 erhalten. Für Los 3 gilt: Wer schon für Los 1 und / oder Los 2 den Zuschlag erhält, der ist von der Zuschlagserteilung für Los 3 ausgeschlossen. Ausnahme: siehe Vergabeunterlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Schüler*innen der Wohnorte Lichtenberg / Treptow/Köpenick zur 11S07
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Schüler*innen der Wohnorte Marzahn/Hellersdorf u.a. Bezirke zur 11S07
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Schüler*innen zu Förderzentren im Land Brandenburg,
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernau
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16321
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10820
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]498
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]