Adaption und Schaltung von vollumfänglichen Stellenanzeigen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 010-022129
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Adaption und Schaltung von vollumfänglichen Stellenanzeigen
Gegenstand der von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) erneut ausgeschriebenen Leistung war der Abschluss eines Rahmenvertrages für das Stellenanzeigenmanagement im Allgemeinen sowie die Adaption und Schaltung von Stellenanzeigen in Online-Medien, Out-of-Home, Social Media im Speziellen und vereinzelt auch Print-Medien. Die Grundgestaltung erfolgt im Personalmarketing der BSR, d. h. der Schwerpunkt dieser Ausschreibung lag auf der medialen Anpassung und Schaltung von vollumfänglichen Stellenanzeigen.
Überwiegend findet die klassische Schaltung von Stellenanzeigen in Online-Medien statt. Print-Medien werden lediglich teilweise, beispielsweise bei einzelnen Spezialistenpositionen (z. B. aus der IT-Branche, dem Ingenieurwesen oder technischen Berufen) eingesetzt. Für Marketingmaßnahmen im Rahmen eines Stellenmarketings oder des Arbeitgebermarketings werden auch Social Media Kanäle oder Out-of-Home Maßnahmen eingesetzt.
Gegenstand der von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) erneut ausgeschriebenen Leistung war der Abschluss eines Rahmenvertrages für das Stellenanzeigenmanagement im Allgemeinen sowie die Adaption und Schaltung von Stellenanzeigen in Online-Medien, Out-of-Home, Social Media im Speziellen und vereinzelt auch Print-Medien. Die Grundgestaltung erfolgt im Personalmarketing der BSR, d. h. der Schwerpunkt dieser Ausschreibung lag auf der medialen Anpassung und Schaltung von vollumfänglichen Stellenanzeigen.
Überwiegend findet die klassische Schaltung von Stellenanzeigen in Online-Medien statt. Print-Medien werden lediglich teilweise, beispielsweise bei einzelnen Spezialistenpositionen (z. B. aus der IT-Branche, dem Ingenieurwesen oder technischen Berufen) eingesetzt. Für Marketingmaßnahmen im Rahmen eines Stellenmarketings oder des Arbeitgebermarketings werden auch Social Media Kanäle oder Out-of-Home Maßnahmen eingesetzt.
Den Rahmen jeder Gestaltung von Stellenanzeigen oder analogen sowie digitalen Werbemitteln bilden die Gestaltungsrichtlinien Corporate Design - Basiselemente der BSR (Anlage C2 der Leistungsbeschreibung).
Gegenstand der Rahmenvereinbarung können des Weiteren in der Leistungsbeschreibung bezeichnete und beschriebene Optionen sein, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer hiermit beauftragt. Im Fall der Beauftragung des Auftragnehmers mit optionalen Leistungen gehören diese Leistungen zum Liefer- und Leistungsumfang. Die Vergütung des Auftragnehmers für diese Leistungen erfolgt auf Basis der entsprechenden Festlegungen in der Leistungsbeschreibung und den jeweils hierzu vereinbarten Preisen. Die jeweiligen Lieferungen/Leistungen erfolgen auf der Basis der Leistungsbeschreibung und den Rahmenvereinbarungsbedingungen.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wurde auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor den Ziel-/Auftragswert auf Grund von möglichen Mehrbedarfen wie z. B. derzeit ungeplante Stellenschaltungen etc. entsprechend zu erhöhen. Diese mögliche Wertanpassung von max. 50% ist eine Erweiterungsoption. Der Auftragnehmer hat darauf keinen Anspruch. Die BSR wird den Auftragnehmer bei Wahrnehmung dieser Erweiterungsoption zur Kenntnis setzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. V.2.4) liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: (a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.