Grundinstandsetzung und Barrierefreier Ausbau 2. BA Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0111-2019
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Grundinstandsetzung und Barrierefreier Ausbau 2. BA
Bau- u. Sanierungsarbeiten
U7, U-Bhf. Jakob-Kaiser-Platz
Bei dem Bauvorhaben U-Bhf. Jakob-Kaiser-Platz, Plz 13627 ist geplant einen neuen Aufzug vom Bahnsteig ins Straßenland zu bauen. Des Weiteren werden in diesem zeitlichen Zusammenhang die Vorhalle, die westlichen Betriebsräume, sowie die beiden Ausgänge umgebaut bzw. instandgesetzt. Die Arbeiten erfolgen im laufenden Betrieb und können bis auf einzelne Arbeitsschritte zu 90% in Tagarbeit durchgeführt werden. - Boden Aushub und Einbau 261,0 m3 - Gehwegplatten ein- und Ausbauen 210,0 m2 - Mauerwerksarbeiten d=11,5-24 cm 252,0 m2 - Schalungsarbeiten 759,0 m2 - Betonarbeiten 218,0 m3 - Bewehrung einkleben, d=10-16mm 862,0 Stk. - Stahlbauarbeiten 5,0 t - Einbau Glashalteleisten 205,0 lfm - Einbau Verglasung 75,0 m2 - Putzarbeiten, d=20-50mm 1390,0 m2 - Malerarbeiten Wand- und Deckenbereiche 3375,0 m2 - Wandfliesen einbauen 1070,0 m2 - Gussasphaltarbeiten 490,0 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grundinstandsetzung und Barrierefreier Ausbau 2. BA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13267
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.