Entwicklung einer Web-Anwendung für das BVG-Verkehrsmodell Referenznummer der Bekanntmachung: ITD1-0043-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung einer Web-Anwendung für das BVG-Verkehrsmodell
Nutzung von Fahrinfo-Anfragen in Echtzeit (FANE), Konzeption&Implementierung vom 01.09.2023 bis zum 30.09.2024 (ab Abnahme übergehend in die Betriebs-,Support-&Wartungsphase über 5 Jahre)
Berlin
Entwicklung einer Web-Anwendung für das BVG-Verkehrsmodell
Nutzung von Fahrinfo-Anfragen in Echtzeit (FANE), Konzeption&Implementierung vom 01.09.2023 bis zum 30.09.2024 (ab Abnahme übergehend in die Betriebs-,Support-&Wartungsphase über 5 Jahre)
Option 1: Die Anwendung inklusive ihrer Schnittstellen ist so auszuführen, dass während der Vertragslaufzeit, eine Umstellung vom Betrieb im Rechenzentrum der BVG auf einen Betrieb in einer Cloud als SaaS unter der Verantwortung des AN erfolgen kann.
Beschränkung des Zugangs zu den Vergabeunterlagen: Der Zugang zu den kompletten Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von § 41 Absatz 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den
Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das Nachrichtenportal der
Vergabeplattform handschriftlich unterschrieben (keine
Signatur) einzureichen mit zusätzlicher Angabe des Unterzeichnernamens in Druckbuchstaben. Anschließend erhalten Sie das Lastenheft, die dazugehörige Bewertungsmatrix und die Praxisaufgabe für die Proof of Concept-Termine über das Nachrichtenportal.
Es werden die Bewerber aufgefordert, ein Angebot einzureichen, deren Teilnahmeanträge eine positive Eignung aufgezeigt haben.
Eine positive Eignung liegt vor, wenn der Bewerber
• bzgl. der erreichten Punktzahl unter den besten 5 liegt (bei Punktgleichheit werden alle Bewerber mit der gleichen Punktzahl auf Platz 5 zugelassen) und
• der Bewerber alle Muss-Kriterien (BK=M) erfüllt hat.
Sollte für weniger als 5 Bewerber eine positive Eignung festgestellt werden, dann rücken keine Bewerber nach.
Hierbei handelt es sich um ein indikatives unverbindliches Angebot, das die Grundlage für weitere Verhandlungen sein soll.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/
Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
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1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens.
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2. Eigenerklärung, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit der
Leistungserbringung und Gewährleistung eine ausreichende
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung in Höhe von 1.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden sowie in Höhe von 1.000.000,00 € für Vermögensschäden vorliegt.
3. Handelsregisterauskunft - Übermittlung eines einen aktuellen Handelsregisterauskunft aus dem Jahr 2023.
...
4. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB inder aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
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5. Eigenerklärung, dass alle Personen, die vom Bewerber und später vom Bieter mit der Bearbeitung des Teilnahmeantrags und später des Angebotes betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen des BDSG beachten und dass die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung aller an einer Angebotserstellung beteiligten Mitarbeiter (unabhängig von der Unternehmenszugehörigkeit) auf das Datengeheimnis im Falle der Aufforderung zu einer Angebotserstellung vor Übergabe der vom Auftraggeber übersandten Vergabeunterlagen an die Mitarbeiter erfolgt und dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.
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6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
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7. Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.
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8. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
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9. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im
Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt.
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10. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Hinweis: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
1. Umsatzzahlen - Übermitteln Sie die Umsatzzahlen für die letzten 3 Jahre. (In der Eigenerklärung zur Eignung einzutragen); Mind.600 TEUR.
a) Mitarbeiteranzahl - Die aktuelle Gesamtzahl der Mitarbeiter, die aktiv in der Lage sind, vergleichbare Modelle in der Größenordnung analog der Referenzprojekte, erfolgreich zu bearbeiten muss mind. fünf Mitarbeiter sein.
b) Eigenerklärung, dass die genannten mind. fünf Mitarbeiter in den letzten drei Jahren Projekte mit Visum in der Größenordnung analog der Referenzprojekte bearbeitet haben.
c) Es ist mittels drei Referenzen nachzuweisen, dass der Bewerber Erfahrungen bei der Erstellung und Kalibrierung von großen, multimodalen Verkehrsmodellen mittels PTV Visum hat. Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Bearbeitung von 3 Projekten mit großen Verkehrsmodellen (mindestens 1.000 Verkehrsbezirke und 3 Verkehrsarten) innerhalb der letzten 4 Jahre (2019 bis 2022).
d) Die Erfahrungen mit der Programmierung der COM-Schnittstelle von Visum mittels Python ist für mind. zwei Projekte in geeigneter Form nachzuweisen. (Beschreibung max. eine DIN-A4-Seiten, Schrift Arial, Schriftgröße 11 - Projekt, Anwendungsfälle, Umfang und Komplexität/ Automatismen, Verfahrensabläufe).
e) Eigenerklärung, dass die Projektbearbeitung Qualitätssicherungsmaßnahmen und Testabläufen unterliegen wird, die den Auftraggeber vor groben Fehlern und Fehlfunktionen in seinem System schützen.
f) Eigenerklärung, dass Testfälle erarbeitet werden, anhand derer der AN die Funktionalitäten der Web-Anwendung selbstständig testet und dem AG die erfolgreiche Testung anhand der Testprotokolle nachweist, um den AG vor groben Fehlern und Fehlfunktionen des Systems zu schützen.
- mindestens 3 Referenzen sind einzureichen
- Der Umsatz mit vergleichbaren Visum-Projekten, die die in den lfd. c-d genannten Kriterien erfüllen, muss in den letzten drei Jahren durchschnittlich mindestens 200 TEUR betragen haben.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter
Einhaltung der GrDer Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
undsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Leistung einer Sicherheit für die Vertragserfüllung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft.
Die Höhe der Sicherheit muss mind. 10% des Gesamtauftragswertes betragen.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
- Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen.
- Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen.
- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
- Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 22. April 2020 sind einzuhalten. Der AG wird entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den Vertrag aufnehmen.
- Sämtliche im Rahmen der Eignungsprüfung geforderten Zertifikate müssen während der gesamten Laufzeit gültig sein und ggf. erneuert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
BESCHRÄNKUNG DES BIETERKREISES
Nach Bewertung des Preises sowie der Qualitätskriterien "A-
Kriterien", "B-Kriterien", "Konzepte" auf Basis und nach Auswertung der eingereichten Erstangebote gemäß der Anlage "Bewertungsmatrix", Reiter "Gesamtbewertung", ergibt sich eine Rangfolge der Bieter auf
Basis der jeweils errechneten Gesamtpunktzahl. Nur die 3 Bieter mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl werden zunächst zum Proof of Concept (Präsentation der Projektaufgabe) und anschließend zu den Verhandlungen eingeladen und nach den Verhandlungen aufgefordert ein endgültiges Angebot abzugeben. Spätestens eine Woche vor den PoC-Terminen sind die Konzepte für die Projektaufgabe einzureichen. Die übrigen Bieter scheiden allerdings nicht endgültig aus dem Verfahren aus: scheidet einer der zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bieter endgültig aus dem Verfahren aus, behält sich die BVG vor, den nächstplatzierten Bieter zu den weiteren Verhandlungen einzuladen. In diesem Fall wird das Verfahren mit dem betroffenen Bieter fortgesetzt; dieser hat jedoch keinen
Anspruch auf Wiederholung etwaig versäumter
Verfahrensschritte, d.h. er steigt in den aktuellen
Verfahrensstand ein. Eine Verpflichtung des Bieters zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren besteht jedoch nicht. Bei Punktgleichstand entscheidet der wertungsrelevante Angebotspreis.
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ZUSCHLAGSERTEILUNG
Nach Eingang der finalen Angebote werden diese anhand der
Zuschlagskriterien abschließend bewertet. Die Zuschlagskriterien sind folgendermaßen gewichtet:
- Preis (Gewichtung: 40%) - Qualitätskriterien (Gewichtung: 60%)
Die Qualität ist untergliedert in:
- A-Kriterien (zwingend zu erfüllen, ohne Gewichtung)
- B-Kriterien (Gewichtung: 40 %)
- Konzepte (Gewichtung: 25 %)
- Projektaufgabe (Gewichtung: 35 %)
Die Summe der erreichten und gewichteten Leistungspunkte aller Zuschlagskriterien werden zu einer Gesamtpunktzahl aufsummiert.
Die Gesamtpunktzahlen aller Bieter ergeben eine Rangfolge. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Bei Punktegleichheit erhält der Bieter mit der höchsten Gesamtbewertung der Leistung den Zuschlag.
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WEITERE ANGABEN
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) eröffnet, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog bewerben können- mit dieser Auftragsbekanntmachung wird noch kein Angebot von den Teilnehmern abgefordert. Den Unterlagen zur
Veröffentlichung liegt eine Datei zu "Allgemeinen Verfahrenshinweisen" (Verfahrensbrief) bzgl. dieser Vergabe bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren des wettbewerblichen Dialogs und die Besonderheiten, die zu beachten sind.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2-0043-2023 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu 3 Werktagen vor Abgabefrist der Angebote, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung später gestellter Fragen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die
Formulare) u. beantwortete Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen, die das
Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Sofern der Bewerber/BewGe eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag einschließlich der Anlagen ausgefüllt eingereicht wird.
4. Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dervorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen, soweit die Finanzierung nicht bewilligt wird.
Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1):
7. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern er BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) geforderten Angaben /Erklärungen sind bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular zu machen bzw. abzugeben. Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (III.1.2) sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (III..1.3) werden jedoch von allen Mitgliedern der BewG kumuliert bewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung der BewGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erläutern, inwiefern für das jeweilige Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt für diese Erklärung ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
8. Beabsichtigt der Bewerber, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener
Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so können die unter
Ziffer III.1.2) bis III.1.3) betreffenden Angaben unter
Einbeziehung der Ressourcen dieser anderen Unternehmen (Eignungsleihgeber) im Umfang der Eignungsleihe gemacht machen. Dabei ist auszuweisen, welche Ressourcen sich auf den bzw. die Eignungsleihgeber beziehen. Zusätzlich hat der
Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung
der betroffenen Eignungsleihgeber vorzulegen, dass dem
Bewerber/der BewGe die erforderlichen Mittel vom
Eignungsleihgeber tatsächlich zur Verfügung gestellt werden im Auftragsfall. Von jedem Eignungsleihgeber sind darüber hinaus die geforderten Angaben bzw. Erklärungen gemäß Ziffer III.1.1) gefordert.
Macht ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, verlangt der AG schließlich für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters und des jeweiligen Eignungsleihgebers entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Mit dem Teilnahmeantrag wird eine entsprechende Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der betroffenen Eignungsleihgeber verlangt.
Für den Fall der Eignungsleihe im Hinblick auf vorzulegende
Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen), hat der Eignungsleihgeber zudem ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
9. Der Auftraggeber stellt für die Erstellung derTeilnahmeanträge Formulare zur Verfügung. Diese können über die Vergabeplattform gem. I.1 heruntergeladen werden und sind für die Teilnahmeanträge zu verwenden. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
10. Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: siehe Verfahrensbrief (Allgemeine Verfahrenshinweise).
11. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.