Patientenarmbänder Referenznummer der Bekanntmachung: VSG-SEK-2023-07
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenarmbänder
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll ein Rahmenvertrag zur Belieferung mit Patientenarmbändern in Einzelabrufen entsprechend der in den Vergabeunterlagen benannten Anforderungen für die Auftraggeberin vergeben werden.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll ein Rahmenvertrag zur Belieferung mit Patientenarmbändern in Einzelabrufen entsprechend der in den Vergabeunterlagen benannten Anforderungen für die Auftraggeberin vergeben werden. Benötigt werden Patientenarmbänder für Erwachsene, Kinder und Neugeborene im Rollenformat. Außer-dem werden auch Patientenarmbänder in Blattformat DIN A4 benötigt.
Der Rahmenvertrag wird für den Zeitraum von zwei Jahren, mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen.
Die Vertragsbindung verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr, wenn das Vertragsverhältnis nicht drei Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu
erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) aktueller Handelsregister- oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes, nicht älter als 1 Jahr ab Zeitpunkt der Angebotsabgabe (z.B. in Form eines Internet-Ausdrucks mit Datumsangabe);
b) Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB und §§ 42 ff VgV
c) Eigenerklärung zur Förderung von Frauen entsprechend den Regelungen der Berliner Frauenförderungsverordnung
d) Ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro (einschließlich Umsatzsteuer) hat Vivantes gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz vor Zuschlagerteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll zu prüfen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen.
Der Bieter erklärt sich mit Angebotsabgabe bereit, die erforderlichen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der jeweils verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach Aufforderung durch Vivantes kurzfristig mitzuteilen. Werden die Angaben nicht innerhalb der genannten Frist vorgelegt, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 57 Absatz 1 Nummer 2 VgV).
a) Nachweis der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 bzw. einer aktuelleren Fassung der DIN EN ISO 9001 Norm oder gleichwertiger Art (z. B. eigenes QM-Handbuch)
Eigenerklärung des Unternehmens (in Euro und als Netto-Betrag - d.h. abzüglich Umsatzsteuer) über (a) den Gesamtumsatz und (b) den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formblatt; (maßgeblich sind hier ausschließlich die Umsätze des Bewerberunternehmens bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft selbst, unabhängig von der etwaigen Einbindung des Unternehmens als verbundenes Unternehmen i.S.d. § 15 AktG; Umsätze anderer Unternehmen werden nur berücksichtigt, sofern sie verpflichtete Nachunternehmer sind).
Vorlage von bis zu 6 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzangaben über die Lieferung von Patientenarmbändern.
Hiervon müssen mindestens 3 Referenzen den Mindestanforderungen entsprechen. Der Auftraggeber prüft die eingereichten Referenzen so lange Stück für Stück ab, bis er 3 ordnungsgemäße Referenzen zusammen hat. Genügen am Ende nicht mindestens 3 von den maximal 6 eingereichten Referenzen, wird der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen.
Mindestanforderungen:
- Mindestumsatz von jährlich [Betrag gelöscht] Euro p.a. je Referenz
- Referenzen müssen aus dem Gesundheitswesen sein
- Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein
- Das Formblatt 6 ist komplett auszufüllen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH hat die Vivantes Service GmbH beauftragt, alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem zentralen Einkauf für die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH einschließlich ihrer Tochtergesellschaften zu erbringen. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen / Vergabeverfahren bis zur Auftragsvergabe / Zuschlagserteilung. Die Vivantes Service GmbH ist dabei bevollmächtigt, im Namen und auf Rechnung der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie ihrer Tochtergesellschaften zu handeln und für sie Verträge abzuschließen.
2. Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung Mindestlohnes von EUR 12,5 gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
3. Allgemeine Rückfragen und Bieterfragen sind bevorzugt über die Kommunikationsfunktion von www.dtvp.de zu richten. Dabei ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt "Bieterfragen" zu benutzen. Telefonische Bieteranfragen werden nicht beantwortet.
4. Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind nur in deutscher Sprache zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y676KD7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).