Verlängerung eines bestehenden Wartungsvertrags Referenznummer der Bekanntmachung: BIS_VV_20232110183
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 40
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://polizei.hamburg/ausschreibungen-np/
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung eines bestehenden Wartungsvertrags
Es soll der bestehende Wartungsvertrag 83202AJJ mit der Firma Hewlett Packard um weitere zwei Jahre verlängert werden. Bei der Serverumgebung handelt es sich um eine homogene Serverlandschaft im Bereich der Unix-Umgebung des DevNet. Die Server wurde im Jahr 2017 im Zuge eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb (mit Veröffentlichung nach § 135 GWB) beschafft. Die Installation erfolgte am 08.03.2018, so dass der Wartungsvertrag zum 01.04.2018 zu laufen begann.
Bei dem DevNet handelt es sich um eine Entwicklungsumgebung der Kooperation zwischen Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Thüringen, der Bundespolizei und Hamburg. Dieses Entwicklungsnetz wird ausschließlich in Hamburg betrieben und für die Kooperation eingesetzt. In den Kooperationsländer stehen ebenfalls entsprechende HP-Server. Im Rahmen der Kooperation haben sich die Länder auf die zentrale Softwareentwicklung (sehr Gerätenah) als auch gezielt auf die Betriebsumgebung geeinigt. Gem. Mitteilung des Bedarfsträgers ist ein Austausch der Hardware nicht möglich, da die speziell entwickelte Software auf die HP Geräte abgestimmt ist.
Aufgrund dieses engen Zusammenspiels zwischen Hard- und Software kann auch nur der Hersteller und Entwickler dieses Netzes die erforderliche Wartung erbringen.
Verlängerung eines bestehenden Wartungsvertrags
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Verlängerung des bestehenden Wartungsvertrag 83202AJJ mit der Firma Hewlett Packard um weitere zwei Jahre. Bei der Serverumgebung handelt es sich um eine homogene Serverlandschaft im Bereich der Unix-Umgebung des DevNet. Der Wartungsvertrag besteht seit dem 01.04.2018.
Dieses Entwicklungsnetz wird ausschließlich in Hamburg betrieben und für die Kooperation eingesetzt. In den Kooperationsländer stehen ebenfalls entsprechende HP-Server. Im Rahmen der Kooperation haben sich die Länder auf die zentrale Softwareentwicklung (sehr Gerätenah) als auch gezielt auf die Betriebsumgebung geeinigt. Gem. Mitteilung des Bedarfsträgers ist ein Austausch der Hardware nicht möglich, da die speziell entwickelte Software auf die HP Geräte abgestimmt ist.
Aufgrund dieses engen Zusammenspiels zwischen Hard- und Software kann auch nur der Hersteller und Entwickler dieses Netzes die erforderliche Wartung erbringen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verlängerung eines bestehenden Wartungsvertrags
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde,
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
[gelöscht]
zu richten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.