Änderung eines Vertrags über Software-Leistungen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Änderung eines Vertrags über Software-Leistungen
Änderung eines Vertrags über Software-Leistungen
BITMARCK Technik GmbH, Hammerbrookstr. 38 20097 HH
BITMARCK Beratung GmbH Putzbrunner Str. 93 81739 Münch
BITMARCK Holding GmbH, BITMARCK Service GmbH, BITMARCK Software GmbH, Kruppstr. 64 45145 Essen
Als Managed Service Provider im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung treibt BITMARCK die Digitalisierung in der Branche und bei seinen Kunden mit innovativen Produkten, Lösungen und Services voran. Grundlage hierfür ist der GKV-Softwarestandard BITMARCK_21c|ng, der bei den angeschlossenen Krankenkassen im Einsatz ist. Kunden der Unternehmensgruppe sind die Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die DAK-Gesundheit und weitere Ersatzkassen - über 30.000 Mitarbeiter und rund 25 Millionen Versicherte in der GKV profitieren von den IT-Dienstleistungen von BITMARCK, mehr als 80 Prozent der deutschen gesetzlichen
Krankenkassen sind Kunden der Unternehmensgruppe. Mit rund 1.550 Mitarbeitern erzielt BITMARCK einen Jahresumsatz von 342 Millionen Euro.
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung und dem Betrieb ihrer Rechenzentren im gesetzlichen Krankenkassenumfeld an den Standorten München, Hamburg und Essen sowie dem Betrieb der IT-Infrastruktur für ihre Kunden nutzen die Auftraggeber u. a. Virtualisierungssoftware von VMware.Die BITMARCK Service GmbH, BITMARCK Software GmbH, BITMARCK Beratung GmbH und BITMARCK
Technik GmbH, BITMARCK Holding GmbH, beabsichtigen, VMware-Lizenzen und Softwarepflege über einen Reseller über einen ELA (= Enterprise License Agreement mit VMware) zu beschaffen. Hierfür benötigt sie einen Auftragnehmer, der ihr die entsprechenden ELA-Inhalte anbietet. Der ELA trägt die Bezeichnung "One- BITMARCK ELA 2022". Der ELA wird namens und im Auftrag der weiteren Auftraggeber von der BITMARCK Holding GmbH verwaltet.
Ausgeschrieben wird ein VMware Enterprise License Agreement (ELA), hinterlegt in der VMware-Quote-ID mit der
Nummer Q-E00212341.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Abschnitt V.2.4) sowie VII.1.6) und VII.2.3) angegebene Auftragswert ist fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV. Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist berücksichtigt. Der ursprüngliche Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.
Im eNotices Formular zur Auftragsänderung kann im Kopf lediglich ein Auftragnehmer benannt werden. Die hier bekannt zu gebende Auftragsänderung betrifft alle am ursprünglichen Vergabeverfahren beteiligten Auftraggeber:
BITMARCK Holding GmbH Kruppstr. 64 45145 Essen
BITMARCK Technik GmbH Hammerbrookstr. 38 20097 Hamburg
BITMARCK Beratung GmbH Putzbrunner Str. 93 81739 München
BITMARCK Service GmbH Kruppstr. 64 45145 Essen
BITMARCK Software GmbH Kruppstr. 64 45145 Essen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vorstehende Voraussetzungen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
BITMARCK Technik GmbH, Hammerbrookstr. 38 20097 HH
BITMARCK Beratung GmbH Putzbrunner Str. 93 81739 Münch
BITMARCK Holding GmbH, BITMARCK Service GmbH, BITMARCK Software GmbH, Kruppstr. 64 45145 Essen
Nachkauf von Lizenzen des Herstellers VMware zur Erweiterung und Vereinheitlichung von bestehenden Installationen der BITMARCK für den eigenen Geschäftsbetrieb und die Leistungserbringung für Ihre Kunden. Es besteht ein Enterprise Licence Agreement (ELA), welcher im Januar 2022 im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens an den Lieferanten Software Vertrieb Alexander AG, Wiesbaden (SVA) vergeben wurde. Der ELA hat eine Laufzeit bis zum 20.01.2025 und beinhaltet grundsätzlich die Möglichkeit Lizenzen im Rahmen eines sog. ELA Add-Ons nachzubeschaffen.
Die zusätzlichen Lizenzen werden im Rahmen eines ELA Add-Ons beim bisherigen Auftragnehmer des ursprünglich im Jahr 2022 EU-weit ausgeschriebenen ELA-Partners beauftragt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Nachkauf von Lizenzen des Herstellers VMware zur Erweiterung und Vereinheitlichung von bestehenden Installationen der BITMARCK für den eigenen Geschäftsbetrieb und die Leistungserbringung für Ihre Kunden. Es besteht ein Enterprise Licence Agreement (ELA), welcher im Januar 2022 im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens an den Lieferanten Software Vertrieb Alexander AG, Wiesbaden (SVA) vergeben wurde. Der ELA hat eine Laufzeit bis zum 20.01.2025 und beinhaltet grundsätzlich die Möglichkeit Lizenzen im Rahmen eines sog. ELA Add-Ons nachzubeschaffen.
Die zusätzlichen Lizenzen werden im Rahmen eines ELA Add-Ons beim vorgenannten Auftragnehmer nachbeauftragt.
Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, deren Bedarf erst nach Abschluss des ursprünglichen ELA aufgrund von zusätzlichen Projekten des Auftraggebers und seiner Kunden entstanden ist. Einem Auftragnehmerwechsel stehen erhebliche wirtschaftliche und technische Gründe entgegen. Der Hersteller VMware wird Lizenzen zukünftig ausschließlich als Mietlizenzen anbieten, nicht mehr wie in der vorliegenden Installation als Kauflizenzen plus Wartungsanteil. Der Nachkauf von Kauflizenzen ist nur im Rahmen des bestehenden ELA, als sog. ELA-Addon möglich, welches nur mit dem bestehenden Lieferanten abgewickelt werden kann.
Ein Auftragnehmerwechsel hätte zur Folge, dass nur noch Lizenzen im Mietmodell beschafft werden können. Dies würde erhebliche technische Schwierigkeiten und beträchtliche Zusatzkosten nach sich ziehen. Technische Schwierigkeiten resultieren daraus, dass z. T. beim Auftraggeber noch Systeme aktiv sind, die mit neueren Lizenzversionen des Mietmodells nicht kompatibel sind. Zudem müssten die bestehenden Cluster z. T. neu aufgebaut werden, was zu erheblichen Schwierigkeiten im laufenden Betrieb des Auftraggebers führen würde. Wirtschaftlich ist zu berücksichtigen, dass die Änderung der Lizenzmetrik beträchtliche Zusatzkosten nach sich ziehen würde, da die Lizenzierung bei Umstellung auf ein Mietmodell auf Core-basierte Lizenzmetriken umgestellt würde. Die bestehenden Cluster und ESX Hosts verfügen teilweise über eine erhebliche Anzahl von Cores, sodass der Auftraggeber alleine für die Installed Base mindestens von einer Kostenverdoppelung ausgeht. Zudem kann eine Anpassung nur durch ein aufwändiges Migrationsprojekt realisiert werden, welches erhebliche Zusatzkosten nach sich ziehen würde. Schließlich steht der Ausschreibung eines neuen ELA entgegen, dass bereits getätigte Aufwendungen nachträglich entwertet würden, weil bisher eingesetzte Kauflizenzen inkl. einer Wartungsleistung von 3 Jahren upfront bezahlt wurden.
Die Beschaffung konnte nur im Rahmen eines ELA-Addons beim bestehenden Auftragnehmer durchgeführt werden. Die Beschaffung umfasst zusätzliche Leistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen. Der Nachkauf von Kauflizenzen ist nur im Rahmen des bestehenden ELA, als sog. ELA-Addon möglich, welches nur mit dem bestehenden Lieferanten abgewickelt werden kann. Ein Auftragnehmerwechsel hätte zur Folge, dass nur noch Lizenzen im Mietmodell beschafft werden können. Dies würde erhebliche technische Schwierigkeiten und beträchtliche Zusatzkosten nach sich ziehen. Im Übrigen wird auf vorstehende Ausführungen unter Abschnitt VII.2.1) verwiesen.