Wassersport – Verein “Elbe” e.V. von 1828 - Generalplanung Neubau Bootshalle u.a. Kaltehofe
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wassersport-verein-elbe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wassersport – Verein “Elbe” e.V. von 1828 - Generalplanung Neubau Bootshalle u.a. Kaltehofe
Mit dem Wassersportzentrum Kaltehofe werden folgende Ziele verfolgt:
- Niedrigschwelligen Zugang zum Segel- und Wassersport in Rothenburgsort für alle Bevölkerungsgruppen ermöglichen.
- Aufbau eines Kooperationsnetzwerks durch den ansässigen Wassersport-Verein „Elbe“ e.V. mit Akteuren, die im Sozialraum Rothenburgsort eine Wirkung entfalten, um Wissen über den Natur- und Lebensraum Elbe und handwerkliche Fähigkeiten zu vermitteln.
- Schaffung von Räumen für das umgebende Quartier mit Bezug zum Wasser, die multifunktional und unabhängig von Sport- und Vereinsaktivitäten nutzbar sind.
Mit der Zuwendung soll ein Wassersportzentrum für alle Bevölkerungsgruppen in Kaltehofe-Hinterdeich 19, 20539 Hamburg mit ca. 1.075 m2 BGF als Neubau errichtet werden. Die Maßnahme umfasst Gebäude und schwimmende Anlagen des Wassersport-Vereins „Elbe“ E.V., die möglichst inklusiv und barrierearm zu gestalten sind. Die Räumlichkeiten werden multifunktional nutzbar sein. Aspekte der Nachhaltigkeit und der Anpassung an den Klimawandel werden berücksichtigt. Es soll ein Generalplaner gefunden werden, der planerische Aufgaben übernimmt und innerhalb des Leistungszeitraums erfüllt. Das Gebäude soll schlüsselfertig bis 03/2025 an den Wassersportverein „Elbe“ e.V. übergeben werden. Erste Entwurfspläne wurden durch das Büro gnosa architektur gmbh erbracht. Das Büro gnosa architektur gmbh ist nicht von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen. Mit der Angebotsaufforderung beabsichtigt der AG die bisher erbrachte Planung zur Verfügung zu stellen, um den Wissensvorsprung des o.g. Büros anderen Bietern gegenüber auszugleichen.
Die Realisierung soll im Rahmen der nationalen Städtebauforderung erfolgen. Hierfür haben BBSR und BMWSB einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlassen, der Grundlage dieser Vergabe ist. Es gelten die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbauten (RZ Bau) in der jeweils gültigen Fassung.
Der Zuwendungsbescheid der FHH vom 21.02.2023 enthält folgende Auflagen/Nebenbestimmungen die als besondere Leistungen zu erbringen sind bzw. als Zuarbeit dem Bauherren anhand gestellt werden müssen
- Die Auflagen der ANBest-P und der VV-Bau der FHH sind einzuhalten.
- Nr.1 NBest-Bau ggf. Nr.3 AN Best-P sind einzuhalten.
- Berichtspflichten sind zu erfüllen.
- Quartalsweise Aktualisierung des Senatsinformationssytems.
- Ordnungsgemäße Mittelabforderung (Bauausgabebuch, Rechnungskopien, Fotodokumentation, Soll/Ist Vergleich Gewerke, Bautagebuch) ist zu gewährleisten
Die Vergabe ist vorbehaltlich der Zustimmung des Zuwendungsgebers.
Hamburg-Rothenburgsort
Generalplanerleistungen u.a.
- Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 9
- Fachplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 55 Technische Ausrüstung LPH 1 bis 9, Anl.-Gr. 1 bis 5 sowie 7 und 8
- Beratungsleistungen, gem. HOAI Anl. 1.2, Bauphysik (Bauakustik, Raumakustik) LPH 1 bis 7
- Tragwerksplanung gem HOAI
- SiGeKo Leistungen nach AHO
- Brandschutz
- Berichtspflichten sind zu erfüllen
- Quartalsweise Aktualisierung des Senatsinformationssytems
- Ordnungsgemäße Mittelabforderung (Bauausgabebuch, Rechnungskopien, Fotodokumentation, Soll/Ist Vergleich Gewerke, Bautagebuch) ist zu gewährleisten
- Einholen Baugrundgutachten
- Freianlagenplanung
- Planung Kampfmittelbeseitigung
Das genehmigte Bedarfsprogramm vom 12.10.2021 nach DIN 276-1:2008-12 umfasst [Betrag gelöscht] EUR.
- Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz für den ausgeschriebenen Leistungsbereich Planungsleistungen der letzten drei Jahre: 25%
- Anzahl von auszuwertenden Referenzprojekte: 2, Wichtung pro Referenz: 37,50%.
- Mindestanforderungen: Angabe Auftraggeber, Ansprechpartner, Telefonnummer, Mindesthonorarzone III oder höher, Objektplanung §34 HOAI LPH 3 bis 8 vollständig erbracht, Projektfertigstellung in den letzten 7 Jahren (Stichtag 24.04.2023).
- Auswahlkriterien bei den 2 Referenzen: Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung, Gebäude mit Publikumsverkehr, insbesondere Sportstätten oder Gebäude von vergleichbarer Komplexität, Grad der Barrierefreiheit, vergleichbare angestrebte Qualität, Bauen in komplexer Situation, Qualitätsvolle Einbindung Neubaus in Umfeld, Außenraum, gestalterische Qualität der Fassade eines Neubaus, gestalterische und Funktionale Qualität der Grundrisse, vergleichbare Größe.
- Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Die Referenzliste muss jeweils nachweisen aus den letzten 7 Jahren (Stichtag 24.04.2023) mindestens ein Projekt aus Fachplanung gem. HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 55 Technische Ausrüstung LPH 1 bis 9, Anl.-Gr. 1 bis 5 sowie 7 und 8 sowie Tragwerksplanung gem. HOAI.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV, § 55 Hamburgische Bauordnung.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung).
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben).
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz).
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV.
- Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue.
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz (gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 2 Mio. EUR.
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl meines/ unseres Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre.
Eigenerklärung zur Berufserfahrung (Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung) Bauleitung und Projektleitung. Dir berufliche Qualifikation des Projektteams ist ansonsten Zuschlagskriterium.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 17 Abs. 7 VGV ist ein öffentlicher Auftraggeber berechtigt, die Angebotsfrist mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, im gegenseitigen Einvernehmen zu reduzieren, sofern allen Bewerbern dieselbe Frist für die Einreichung der Angebote gewährt wird. Für das hier durchgeführte Verhandlungsverfahren nach §§ 74, 17 VgV möchten wir eine Angebotsfrist von 10 Tagen vereinbaren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.