Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: BF_TP3_ELT und Multimedia
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Auftrag
BF_TP3_Elektroinstallationsarbeiten und Multimedia
Elektroinstallationsarbeiten und Multimediavernetzung
gemäß tatsächlichem Bauablauf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung im ULV Berlin oder der Präqualifikationsdatenbank.
2. Nachweise gemäß § 6a EU 3. VOB/A in Form von Referenzen.
3. Nachweis der Eintragung in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers (Stromnetz Berlin)
zu 2:
Es sind mindestens zwei Referenzobjekte anzugeben, in denen in einem Projekt aus
mehreren Mehrfamilienhäusern die technische Gebäudeausrüstung und die Fernmelde- und
informationstechnischen Anlagen ausgeführt wurden. Die Ausführung muss in den letzten fünf
abgeschlossenen Kalenderjahren erfolgt sein.
Es sind folgende Angaben zu den Projekten zu machen:
• Projektname und Ort
• Anzahl der Gebäude und Wohnungsanzahl
• Leistungsumfang der erbrachten Leistung
• Datum der Abnahme der erbrachten Leistung durch den AG
• Kontaktdaten des Auftraggebers (Ansprechpartner, Tel.-Nr., E-Mail-Adresse)
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 19 Absatz 1 MiLoG, § 98c AufenthG
5. Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn
6. Eigenerklärung zur Frauenförderung
7. Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F
8. Erklärung der Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB
9. Datenschutzerklärung
10. ggf. Nachunternehmererklärung
11. ggf. Erklärung Bietergemeinschaft
Abschnitt IV: Verfahren
Ohne Teilnahme von Bietern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]