Allgefahrenversicherung (Sachversicherung, Maschinenversicherung und teilweise Betriebsunterbrechungsversicherung) Referenznummer der Bekanntmachung: 22_3986
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swb-gruppe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Allgefahrenversicherung (Sachversicherung, Maschinenversicherung und teilweise Betriebsunterbrechungsversicherung)
Beschaffung einer Allgefahrenversicherung (Sach-, Maschinenversicherung inkl. teilweiser Betriebsunterbrechungsversicherung) für die stationären und mobilen Risiken der swb AG sowie der angeschlossen Tochterunternehmen. Die zu versichernden Risiken umfassen sowohl Verwaltungs- als auch Kraftwerksstandorte.
Die vorliegende Ausschreibung unterteilte sich in zwei Lose:
- Los 1: Vertragsführung
- Los 2: Vertragsbeteiligung
Vertragsführung
swb AG Theodor-Heuss-Allee 20 28215 Bremen
Los 1 Vertragsführung (30%)
Vertragsführung im Rahmen der Allgefahrenversicherung für die Risiken der swb AG sowie deren angeschlossenen Unternehmen mit einer festen Führungsquote von 30%. Zu den Aufgaben der Vertragsführung gehören im wesentlichen die Durchführung und Abrechnung des Vertrages einschließlich der Schadenregulierung für alle beteiligten Versicherer.
Es wird eine feste Führungsquote vorgegeben, das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis (Gesamtprämie). Nur ein Angebot erhält den Zuschlag für dieses Los und kann an der Vergabe im Rahmen von Los 2 nicht teilnehmen.
Vertragsbeteiligung
swb AG Theodor-Heuss-Allee 20 28215 Bremen
Vertragsbeteiligung (insgesamt 70%) im Rahmen der Allgefahrenversicherung für die Risiken der swb AG sowie deren angeschlossenen Unternehmen. Anzubieten ist eine Beteiligungsquote von mindestens 5%.
Der Preis (Gesamtprämie) und die Vertragsbedingungen (Besondere Vereinbarungen) stehen bereits fest und sind daher kein Zuschlagskriterium. Es erfolgt somit innerhalb von Los 2 keine Auswahl einzelner Angebote, sondern eine Aufteilung der Beteiligungsquoten auf die Bieter gemäß in den Vergabeunterlagen dargestellten Methode.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vertragsführung
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vertragsbeteiligung
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber hat ein öffentliches Verhandlungsverfahren zum Zwecke der Vergabe einer Allgefahrenversicherung (Sachversicherung, Maschinenversicherung und teilweise Betriebsunterbrechungsversicherung) durchgeführt, für das er mit Bekanntmachung 2022/S 143-410677 vom 22.07.2022 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union einen Aufruf zum Wettbewerb veröffentlicht hat (im Folgenden bezeichnet als "Vergabeverfahren 2022/S 143-410677"). Die Ausschreibung umfasste folgende Lose:
Los 1: Vertragsführung (30%)
Los 2: Vertragsbeteiligung (insgesamt 70%)
Nach Abschluss der Verhandlungen lagen dem Auftraggeber in dem o.g. Vergabeverfahren 2022/S 143-410677 die finalen Angebote vor. Diese deckten Los 1 (Vertragsführung 30%) vollständig, Los 2 (Vertragsbeteiligung) jedoch nur anteilig i.H.v 25% ab. In Bezug auf die Vergabe der verbleibenden Vertragsbeteiligung war die Ausschreibung mangels Eingangs von Angeboten nicht erfolgreich. Der Auftraggeber hat daher in Bezug auf diese Teilleistung das Vergabeverfahren 2022/S 143-410677 für Los 2 beendet. Diese Teilleistung i.H.v. 45% wurde nun im Rahmen eines "Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb" vergeben. Die Erteilung der Zuschläge für die Lose 1 und 2 im Vergabeverfahren 2022/S 143-410677 erfolgte zeitgleich mit der Vergabe der noch fehlenden Beteiligungsquote.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRV6N31
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist). In diesem Fall kann der Antrag gem. § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss gestellt werden; abweichend davon gilt bei Bekanntmachung der erfolgten Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt eine Frist von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]