23FEI64516 RSTW SpDrS60 Bf. Sulzbach, RSTW Sulzbach Steuerbereiche: SULZBACH u. OPPENWEILER, signaltechnische Anpassungen, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64516
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
23FEI64516 RSTW SpDrS60 Bf. Sulzbach, RSTW Sulzbach Steuerbereiche: SULZBACH u. OPPENWEILER, signaltechnische Anpassungen, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlagen
23FEI64516 RSTW SpDrS60 Bf. Sulzbach, RSTW Sulzbach Steuerbereiche: SULZBACH u. OPPENWEILER, signaltechnische Anpassungen, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlagen
RSTW SpDrS60 Bf. Sulzbach, RSTW Sulzbach Steuerbereiche: SULZBACH u. OPPENWEILER, signaltechnische Anpassungen, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die Anpassung und Änderung von bestehenden RSTW SpDrS60 der Firma Siemens. Diese können nur durch den Ersteller der Bestandsanlage, hier Siemens, realisiert werden
Abschnitt V: Auftragsvergabe
23FEI64516 RSTW SpDrS60 Bf. Sulzbach, RSTW Sulzbach Steuerbereiche: SULZBACH u. OPPENWEILER, signaltechnische Anpassungen, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.