Rahmenvertrag über die Wartung, Pflege und Weiterentwicklung der DAkkS Internet-Webseite Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-135-FIS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dakks.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Wartung, Pflege und Weiterentwicklung der DAkkS Internet-Webseite
Rahmenvertrag über die Wartung, Pflege und Weiterentwicklung der DAkkS Internet-Webseite
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
- Wartung und Pflege der Webseite der DAkkS
- Weiterentwicklung der Webseite der DAkkS in agiler Form (optional)
- Betrieb und Sicherstellung der Verfügbarkeit der Produktions-, Entwicklungs- Testumgebung, wobei das Hosting nur die Entwicklungs- und Testumgebung beinhaltet
Die DAkkS Interntet-Webseite läuft auf dem Content-Management-System (CMS) Contao in der Version 4.9.13.
Der Rahmenvertrag wird auf Grundlage eines EVB-IT Dienstleistung geschlossen. Einzelabrufe der Weiterentwicklung können dienstvertragliche und werkvertragliche Leistungen zum Gegenstand haben.
Für die Weiterentwicklung der DAkkS Internet-Webseite sollen im ersten Vertragsjahr optional bis zu 130 Personentage angeboten werden. In den Folgejahren sollen je Vertragsjahr optional bis zu 40 Personentage angeboten werden.
Der Auftragnehmer soll als optionale Leistung den bestehenden Leitfaden für die redaktionelle und technische Betreuung des CMS (Umfang: ca. 100 Seiten, PDF) in ein HTML-Format oder in ein offenes Dateiformat (z.B. .docx) migrieren und über die gesamte Vertragslaufzeit pflegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im Rahmen des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de/.
Hinweis: Die Auftraggeberin kann jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 6 Abs. 1 WRegG sowie Auskünfte des Gewerbezentralsregisters anfordern bzw. bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro die Auftraggeberin für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 150a GewO einholen muss.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMC6N2P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).