Planungsleistungen – Brandschutzertüchtigung + Sanierung Heizungsanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.udk-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.udk-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen – Brandschutzertüchtigung + Sanierung Heizungsanlage
Planungsleistungen – Brandschutztechnische Ertüchtigung
und energetische Sanierung der Heizungsverteilung
Hardenbergstraße 33, 10623 Berlin
Brandschutzertüchtigung:
Ziel der Maßnahme ist, die Flächen für die Lehre und Forschung weiterhin zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund der massiven brandschutztechnischen Mängel ist die Ertüchtigung mit oberster Priorität weiter zu verfolgen.
Es liegt eine Einschätzung über die Gesamtmaßnahmen für die brandschutztechnische Ertüchtigung vor. Diese basieren auf einer aktuellen Stellungnahme eines Brandschutzgutachters. Die Maßnahmen beinhalten insbesondere:
- die Sicherung der Rettungswege mit Rauchabschnittsbildung und Ertüchtigung der
Treppenhausabschlüsse.
- die Ertüchtigung der Raumabschlüsse von Werkstätten, Technikräumen und sonstigen Räumen mit erhöhten Brandlasten.
- die Erweiterung bzw. Wiederherstellung von Rettungswegen
- die Herstellung von Entrauchungsmöglichkeiten der Eingangshalle und von ausgewählten Treppenräumen.
Heizungsanlage:
Ziel der Maßnahmen ist, Wärme- und damit Energieverluste zu vermeiden und damit einen Beitrag in
den Bemühungen um Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu leisten. Resultierend ist das Ziel, ein für die
Durchführung von Lehre, Forschung und Verwaltungsaufgaben geeignetes Raumklima zu schaffen.
Das System ist hinsichtlich der Wärmeverteilung zu optimieren und Energieverluste zu vermeiden.
Hierzu ist einerseits der Austausch von veralteten, mit niedrigem Wirkungsgrad arbeitenden Pumpen
erforderlich. Andererseits ist ein hydraulischer Abgleich des Verteilungssystems erforderlich, um mittels neuer Anlagenkomponenten eine ausgewogene, energiesparende Heizungswärmeverteilung zu realisieren. Ein Begleiteffekt ist, dass die eingespeiste Temperatur abgesenkt werden kann, was eine Energieeinsparung zur Folge hätte.
Stufenweise Beauftragung, siehe Leistungsbeschreibung.
mit dem Zuschlag und Vertragsschluss:
- beauftragt der AG den Auftragnehmer mit der Erbringung der Leistungsstufe 1.
- der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen , gemäß der Leistungsbeschreibung einzeln oder im Ganzen – abzurufen.
Der Abruf erfolgt durch einfache schriftliche Erklärung des AG gegenüber dem Auftragnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen – Brandschutzertüchtigung + Sanierung Heizungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10999
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.studioqwertz.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert wird aus Geheimhaltungsgründen mit einem Euro angegeben.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]