Hochbaulich freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Areal Waidmannstraße - Neue Vielfalt für den Diebsteich" Referenznummer der Bekanntmachung: 881.13 AW
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien-lig.hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulich freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Areal Waidmannstraße - Neue Vielfalt für den Diebsteich"
Das Gebiet rund um den Diebsteich bietet schon heute durch seine zentrale Lage zwischen den Zentren von Altona und Eimsbüttel zukunftsweisende Entwicklungspotenziale, die sich nicht nur aus dem Bestand, sondern auch aus dem Nutzungswandel großer Gewerbeflächen ergeben. Damit besteht die Chance, neue Orte für Kultur und Sport, für Arbeit und Produktion, für Freizeit und Erholung zu schaffen, die sich in den rauen, gewerblich geprägten Charme des Quartiers einfügen und es als lebendigen, urbanen Raum im Hamburger Stadtgefüge neu platzieren. Die Entscheidung der DB AG im Jahr 2014, den Fern- und Regionalbahnhof Altona an den Standort Diebsteich zu verlegen, hat einen maßgeblichen Impuls für diese Neuentwicklung des Umfelds gesetzt, das mit der Ansiedlung eines Haltepunkts für den Fern- und Regionalverkehr deutlich an Zentralität gewinnen wird. Die Eröffnung des neuen Bahnhofs ist 2027 geplant. Gegenüber des künftigen Bahnhofsgebäudes liegt das Wettbewerbsgebiet "Waidmannstraße 26", ehem. ThyssenKrupp Schulte Gelände. Es kann und soll seinen Beitrag leisten den Standort nachhaltig zu verändern und neue Nutzungen an dem Standort zu etablieren.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Entwurf eines Ensembles, bestehend aus einem Fußball-Regionalligastadion mit bis zu 5.000 Plätzen nebst Mantelbebauung für Büro, Gastronomie, Handel, Kultur, Freizeit einschließlich Tiefgarage; die Sanierung und Erweiterung einer Bestandshalle zu einer Musikhalle mit 5.000 Besuchern; der Entwurf eines Bürogebäudes mit weiteren additiven Nutzungen insbesondere im Erdgeschoss nebst Tiefgarage sowie die Umnutzung eines gründerzeitlichen ehem. Verwaltungsgebäudes mit Flächen für eine Sport-Kita und weiteren stadtteilbezogenen Nutzungen sowie die Umnutzung zweier historischer Pförtnerhäuschen.
Das Projekt umfasst als gebündeltes Gesamtprojekt Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von mindestens insgesamt ca. 110.000 m² BGF. Für die Gesamtmaßnahme sind vorläufig Baukosten in Höhe von ca. 320 Mio. EUR (KG 200-700, brutto) vorgesehen.
Als Grundlage des Wettbewerbs dient der städtebaulich-freiraumplanerische Rahmenplan Diebsteich, der innerhalb der vorbereitenden Untersuchung (VU) Diebsteich für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Absatz 4 BauGB von 2018 bis 2021erarbeitet wurde. Die bauliche Umsetzung der Bedarfe und Anforderungen an die Bausteine Stadion, Musikhalle und Bürogebäude wurden in einer Machbarkeitsstudie geprüft und nachgewiesen.
Der Auslober erklärt, dass er - eine wirtschaftliche Umsetzbarkeit vorausgesetzt - unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2015 der*die obsiegende Preisträger*in der Gesamtvergabe bzw. eine Arbeitsgemeinschaft bei losweiser Prämierung mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen in Anlehnung an gemäß §§ 34 HOAI - mindestens der Leistungsphasen 2 bis 4 und Teile von 5 (Leitdetails entsprechend den Vorgaben des Planervertrags) - beauftragen wird. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, bei der der Auslober zur Weiterbeauftragung verpflichtet ist, wenn nicht das Projekt insgesamt scheitert.
Der Auslober beabsichtigt - eine wirtschaftliche Umsetzbarkeit vorausgesetzt - ebenso, die Planungsleistungen für Freianlagen in Anlehnung an gem. §§ 39 HOAI an den*die Wettbewerbsteilnehmer*in, der*die den 1. Preis erhalten hat (Gesamtvergabe oder Los), - mindestens mit den Leistungsphasen 2 bis 4 und Teile von 5 (Leitdetails entsprechend den Vorgaben des Planervertrags) - zu vergeben. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, bei der der Auslober zur Weiterbeauftragung verpflichtet ist, wenn nicht das Projekt insgesamt scheitert.
Des Weiteren stellt der Auslober in Aussicht, dass der*die Preisträger*in mit der Begleitung der künstlerischen Oberleitung entsprechend den Vorgaben des Planervertrags beauftragt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung durch das Preisgericht erfolgt nach den Kriterien
STÄDTEBAULICHE QUALITÄT;
FREIRAUMPLANERISCHES KONZEPT;
HOCHBAULICHES KONZEPT;
FUNKTIONALES KONZEPT.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekanntgegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren erfolgt als nicht offener, einphasiger, hochbaulich freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2015 mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb und nachgeschalteten Verhandlungsverfahren gem. VgV.
Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Hamburg unter der Nummer NO-14-21-HLRW registriert.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wird gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Die Ausgestaltung des Verhandlungsverfahrens richtet sich danach, ob Gesamtpreise oder Einzelpreise für die Lose vergeben werden. Bei Gesamtpreisträgern wird die Vergabe gem. Variante 1 vorgenommen, bei Einzelpreisträgern erfolgt die Vergabe gem. Variante 2.
Variante 1 - Gesamtentwurf:
Das Preisgericht empfiehlt einen Gesamtentwurf für die weitere Bearbeitung. Der Auslober wird alle Preisträger*innen zur Präsentation ihres Projektkonzepts auffordern, sofern nur ein Preisträger prämiert wird, erfolgt eine Beauftragung nur sofern der Preisträger in der nachfolgenden Bewertung mindestens 75% der erreichbaren Punkte erreicht. Diese ist textlich abzufassen und im Rahmen eines Präsentationstermins, je nach Corona-Lage persönlich oder im Rahmen eines digitalen Termins, zu erläutern. Es ist beabsichtigt, das nach dem Wettbewerb das eingereichte Erstangebot mit den Preisträger*innen zu verhandeln; sofern diese Verhandlungen stattfinden, werden die Preisträger*innen im Nachgang zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert. Der Auslober behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den folgenden Kriterien:
1. Wettbewerbsergebnis 45 %
2. Fachlicher Wert 20 %
3. Qualität 10 %
4. Preis/Honorar 25 %
Variante 2 - Prämierung von Losen:
Das Preisgericht empfiehlt eine konkrete Kombination von Planungsbestandteilen verschiedener Entwürfe für die weitere Bearbeitung, also eine Kombination von Losen. In diesem Fall führt der Auslober Verhandlungen mit den konkret von der Empfehlung betroffenen Preisträger*innen über ihren jeweiligen Leistungsanteil (Los). Die Verhandlungen sind zunächst auf genau die vom Preisgericht empfohlene Kombination (jeweils 1. Preis je Los) beschränkt. Verhandlungen mit einem*r Preisträger*in für ein Los gelten als gescheitert, wenn nach Verhandlungen der Preisträger bei einer Bewertung auf Basis der folgenden Wertungskriterien eine Punktzahl von 75% der zu erreichenden Punkte unterschreitet.
Sollten die Verhandlungen mit dem ersten Preisträger*innen je Los nicht zu einer Beauftragung führen, wird der Bieterkreis - entsprechend losweise - um die anderen Preisträger*innen des Wettbewerbs erweitert. In diesem Fall erhält das nach den folgenden Kriterien wirtschaftlichste Angebot - entsprechend losweise - den Zuschlag:
1. Wettbewerbsergebnis 45 %
2. Fachlicher Wert 20 %
3. Qualität 10 %
4. Preis/Honorar 25 %
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Für den Fall einer losweisen Vergabe der Planungsleistungen verpflichten sich die Wettbewerbsteilnehmer mit Abgabe ihres Angebots, mit den übrigen obsiegenden Bietern eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu bilden.
Der Auslober weist darauf hin, dass die Wertung des Preises auf Basis eines Pauschalpreisangebots erfolgen wird. Der Auslober hat hierzu auf Basis der budgetierten Baukosten und den Vorgaben der HOAI einen Basispreis von EUR ermittelt. Dieser Preis wird in der Bewertung mit 100% bewertet, eine Unterschreitung dieses Preises gibt keine zusätzlichen Punkte in der Bewertung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9V6NWT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.