HAM Open-House-Verfahren Überlassung von Arbeitnehmern in der pflegerischen Patientenversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 9-22 (200)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
HAM Open-House-Verfahren Überlassung von Arbeitnehmern in der pflegerischen Patientenversorgung
Der Auftraggeber beabsichtigt, mit allen geeigneten Unternehmen Rahmenverträge zur Überlassung von Arbeitnehmern in der pflegerischen Patientenbetreuung zu schließen. Die Rahmenverträge beziehen sich auf die Bereiche Allgemeinstationen, Funktionsbereiche (OP, Aufwachraum, IMC, Anästhesie, Notfallpflege und Intensivstation), sowie das neurotraumatologisches Zentrum und Einsätze in der Individualbetreuung.
BG Klinikum Hamburg gGmbH Bergedorfer Straße 10 21033 Hamburg
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Sie erfolgt ausschließlich im Sinne eines breiten und transparenten Wettbewerbs.
Der Auftraggeber schließt mit allen geeigneten Unternehmen Rahmenverträge. Es findet keine Auswahlentscheidung statt. Die Rahmenverträge treten mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist jederzeit möglich.
Es finden keine individuellen Verhandlungen statt. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Vertragsunterlagen und Konditionen gelten für alle Unternehmen gleichermaßen. Insbesondere sind die Maximal-Preise vom Auftraggeber vorgegeben. Werden diese nicht akzeptiert, ist kein Vertragsschluss möglich. Der Auftraggeber sichert einzelnen Unternehmen keine Exklusivität zu.
Der Abruf aus den Rahmenverträgen erfolgt über die Plattform InSitu der InSitu Software GmbH. Die Teilnahme am Open-House-Verfahren setzt die Bereitschaft zur Nutzung der Plattform voraus. Die Teilnahme ist für die Auftragnehmer kostenlos.
Weitere Informationen sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
gemäß § 3 Beginn und Laufzeit des Rahmenvertrages
Bei dem vorliegenden Open-House-Verfahren handelt es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. In Ermangelung eines entsprechenden Bekanntmachungsformulars ist das Formular für die Bekanntmachung von öffentlichen Aufträgen im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU verwendet worden. Damit ist keine Anwendung oder Unterwerfung unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU verbunden. Vor diesem Hintergrund sind - neben den Ausführungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen unter Ziffer VI.4.3 - folgende Ausführungen zu beachten.
1. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Die Verwendung des Begriffs "Offenes Verfahren" in Ziffer IV.1.1 (Verfahrensart) dieser Bekanntmachung ist allein den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren.
2. Die Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über www.dtvp.de zur Verfügung gestellt. Fragen zum Verfahren oder zu den Vertragsunterlagen sind ausschließlich über www.dtvp.de über den Bereich "Kommunikation" zu übermitteln. In beiden Fällen ist eine kostenlose Registrierung vorzunehmen.
3. Die unter Ziffer IV.2.2 (Schlusstermin für den Eingang der Angebote) angegebene Frist stellt keine Angebotsfrist dar. Ein Beitritt zum Open-House-Verfahren ist jederzeit möglich.
4. Es findet keine Auswahlentscheidung statt. Der Auftraggeber schließt mit allen geeigneten Unternehmen Rahmenverträge. Die Angabe unter Ziffer II.2.5 (Zuschlagskriterien) ist allein den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Die Maximal-Preise sind vom Auftraggeber vorgegeben.
5. Die unter Ziffer II.2.7 (Laufzeit des Vertrags) angegebene Laufzeit stellt nicht die Vertragslaufzeit dar. Die Angaben sind allein den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Die Rahmenverträge treten mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Sie sind unbefristet.
6. Da es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU handelt, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht eröffnet. Die Angaben unter den Ziffern VI.4.1 und VI.4.3 erfolgt rein vorsorglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 AÜG verfügen.
2. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingende Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen.
3. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingende Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen.
4. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen de Bewerbers bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
5. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
6. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Eigenerklärung zur Eignung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sachschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall zweifach maximiert pro Versicherungsjahr und Schadensfall besteht und dass diese Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sachschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall
1. Vorlage der Tariftreueerklärung
2. Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB.
Abschnitt IV: Verfahren
Nicht relevant, da kein Vergabeverfahren.
Bitte achten Sie darauf, Ihre Angebote ausschließlich über die Kommunikation einzureichen!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Ablauf der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung.
Bei dem vorliegenden Open-House-Verfahren handelt es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. In Ermangelung eines entsprechenden Bekanntmachungsformulars ist das Formular für die Bekanntmachung von öffentlichen Aufträgen im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU verwendet worden. Damit ist keine Anwendung oder Unterwerfung unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU verbunden. Vor diesem Hintergrund sind - neben den Ausführungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen unter Ziffer VI.4.3 - folgende Ausführungen zu beachten.
1. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Die Verwendung des Begriffs "Offenes Verfahren" in Ziffer IV.1.1 (Verfahrensart) dieser Bekanntmachung ist allein den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren.
2. Die Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über www.dtvp.de zur Verfügung gestellt. Fragen zum Verfahren oder zu den Vertragsunterlagen sind ausschließlich über www.dtvp.de über den Bereich "Kommunikation" zu übermitteln. In beiden Fällen ist eine kostenlose Registrierung vorzunehmen.
3. Die unter Ziffer IV.2.2 (Schlusstermin für den Eingang der Angebote) angegebene Frist stellt keine Angebotsfrist dar. Ein Beitritt zum Open-House-Verfahren ist jederzeit möglich.
4. Es findet keine Auswahlentscheidung statt. Der Auftraggeber schließt mit allen geeigneten Unternehmen Rahmenverträge. Die Angabe unter Ziffer II.2.5 (Zuschlagskriterien) ist allein den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Die Preise sind vom Auftraggeber vorgegeben.
5. Die unter Ziffer II.2.7 (Laufzeit des Vertrags) angegebene Laufzeit stellt nicht die Vertragslaufzeit dar. Die Angaben sind allein den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Die Rahmenverträge treten mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Sie sind unbefristet.
6. Da es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU handelt, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht eröffnet. Die Angaben unter den Ziffern VI.4.1 und VI.4.3 erfolgt rein vorsorglich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH69X7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die unter Ziffer VI.4.1 genannte Vergabekammer ist nur für die Einlegung von Rechtsbehelfen/Nachprüfungsverfahren zuständig, die dem Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts unterliegen. Vorliegend handelt es sich mangels Vorliegens eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU nicht um ein Vergabeverfahren, das dem EU-Vergaberecht unterliegt. Lediglich rein vorsorglich wird auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig.