Rahmenvertrag für Schadstoffgutachten und Abfallmanagement 2020-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: V-2020-000074

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3090166
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag für Schadstoffgutachten und Abfallmanagement 2020-2024

Referenznummer der Bekanntmachung: V-2020-000074
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71319000 Gutachterische Tätigkeit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH bewirtschaftet ca. 5000 Gebäude in mehreren Liegenschaften und führt darin Baumaßnahmen durch. Da es sich bei diesem Gebäudebestand um Gebäude unterschiedlicher Bauzeiten handelt, treten im Rahmen dieser Bewirtschaftungs- und Bautätigkeit häufig Situationen auf, die eine Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe erforderlich machen. Insbesondere bei genutzten Gebäuden ist dabei verantwortungsvolles und vor allem kurzfristiges Handeln erforderlich. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH beabsichtigt, mit der Vergabe der nachfolgend beschriebenen Beihilfe-/Dienstleistungen einen einheitlichen und reibungslosen Ablauf bei der Erkennung, dem Rückbau, den Arbeitsschutzanforderungen und bei der Entsorgung von Gebäudeschadstoffen zu erzielen. Im Ergebnis sollen der gesundheitliche Schutz unserer Nutzer, Auftragnehmer und unserer Mitarbeiter mit höchster Priorität und

schnellen Reaktionszeiten gewahrt werden. Die dem Abfallerzeuger/-besitzer beim Umgang mit Gefahrstoffen obliegenden juristischen Pflichten und Verantwortungen sollen durch fachliche Beratungsleistungen u.a. durch eindeutige Regelungen bei der Vergabe

von Leistungen an Dritte geregelt und gewahrt bleiben. Durch die Erarbeitung von qualitativ hochwertigen Expertisen und Sanierungskonzepten soll ein zielgerichteter und wirtschaftlicher Umgang mit Gebäudeschadstoffen beim Verbleib bzw. bei erforderlichen Baumaßnahmen, Instandsetzungen und Havarien erzielt werden. Die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die eine ungehinderte und sichere Umsetzung von

Arbeiten in kontaminierten Bereichen ermöglicht, steht hierbei ebenfalls im Mittelpunkt.

Aufgabenschwerpunkte:

1. Einschätzung des Risikos zum Vorhandensein von Schadstoffen

2. Erstellung eines Schadstoffgutachtens

3. Beratung bei der Planung

4. Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes

5. Mitwirkung an, bzw. Durchführung der Vorbereitung der Vergabe

6. Mitwirkung bei der Vergabe von Abbruch und Entsorgungsleistungen

7. Baubegleitung hinsichtlich Abbruch und Entsorgung von Schadstoffen

8. Übernahme de Entsorgungsmanagements für den AG

9. Erstellen der Abfallbilanzen/Schlussdokumentation

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/12/2020
Ende: 30/11/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 055-138588

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: V-2020-000074
Los-Nr.: 1-16
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Schadstoffgutachter 2020-2024

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
02/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Rahmenvereinbarung wurde mit insgesamt 16 Rahmenvertragspartnern geschlossen, diese sind der Bekanntmachung des vergebenen Auftrages zu entnehmen. Der Gesamtauftragswert nach den Änderungen beträgt pro Rahmenvertragspartner [Betrag gelöscht] Euro.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammerschriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die

Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/03/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beratungs- und Dienstleistungen bei Erkennen von Gebäudeschadstoffen, sowie dem fachgerechten Umgang mit gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfällen oder Gebäudeschadstoffen unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes sowie die Durchführung des Abfallmanagements für den Abfallerzeuger/-besitzer im Beseitigungsfall.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/12/2020
Ende: 30/11/2024
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Erhöhung der ursprünglichen Kostenschätzung/ Maximalabrufgrenze aufgrund von Umständen, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Aufgrund der Änderung ändert sich jedoch nicht der Gesamtcharakter des Auftrages.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Erhöhung der ursprünglichen Kostenschätzung/ Maximalabrufgrenze aufgrund von Umständen, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Aufgrund der Änderung ändert sich jedoch nicht der Gesamtcharakter des Auftrages.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR