Rahmenvertrag für Schadstoffgutachten und Abfallmanagement 2020-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: V-2020-000074
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3090166
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Schadstoffgutachten und Abfallmanagement 2020-2024
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH bewirtschaftet ca. 5000 Gebäude in mehreren Liegenschaften und führt darin Baumaßnahmen durch. Da es sich bei diesem Gebäudebestand um Gebäude unterschiedlicher Bauzeiten handelt, treten im Rahmen dieser Bewirtschaftungs- und Bautätigkeit häufig Situationen auf, die eine Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe erforderlich machen. Insbesondere bei genutzten Gebäuden ist dabei verantwortungsvolles und vor allem kurzfristiges Handeln erforderlich. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH beabsichtigt, mit der Vergabe der nachfolgend beschriebenen Beihilfe-/Dienstleistungen einen einheitlichen und reibungslosen Ablauf bei der Erkennung, dem Rückbau, den Arbeitsschutzanforderungen und bei der Entsorgung von Gebäudeschadstoffen zu erzielen. Im Ergebnis sollen der gesundheitliche Schutz unserer Nutzer, Auftragnehmer und unserer Mitarbeiter mit höchster Priorität und
schnellen Reaktionszeiten gewahrt werden. Die dem Abfallerzeuger/-besitzer beim Umgang mit Gefahrstoffen obliegenden juristischen Pflichten und Verantwortungen sollen durch fachliche Beratungsleistungen u.a. durch eindeutige Regelungen bei der Vergabe
von Leistungen an Dritte geregelt und gewahrt bleiben. Durch die Erarbeitung von qualitativ hochwertigen Expertisen und Sanierungskonzepten soll ein zielgerichteter und wirtschaftlicher Umgang mit Gebäudeschadstoffen beim Verbleib bzw. bei erforderlichen Baumaßnahmen, Instandsetzungen und Havarien erzielt werden. Die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die eine ungehinderte und sichere Umsetzung von
Arbeiten in kontaminierten Bereichen ermöglicht, steht hierbei ebenfalls im Mittelpunkt.
Aufgabenschwerpunkte:
1. Einschätzung des Risikos zum Vorhandensein von Schadstoffen
2. Erstellung eines Schadstoffgutachtens
3. Beratung bei der Planung
4. Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes
5. Mitwirkung an, bzw. Durchführung der Vorbereitung der Vergabe
6. Mitwirkung bei der Vergabe von Abbruch und Entsorgungsleistungen
7. Baubegleitung hinsichtlich Abbruch und Entsorgung von Schadstoffen
8. Übernahme de Entsorgungsmanagements für den AG
9. Erstellen der Abfallbilanzen/Schlussdokumentation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvertrag Schadstoffgutachter 2020-2024
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Rahmenvereinbarung wurde mit insgesamt 16 Rahmenvertragspartnern geschlossen, diese sind der Bekanntmachung des vergebenen Auftrages zu entnehmen. Der Gesamtauftragswert nach den Änderungen beträgt pro Rahmenvertragspartner [Betrag gelöscht] Euro.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammerschriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Beratungs- und Dienstleistungen bei Erkennen von Gebäudeschadstoffen, sowie dem fachgerechten Umgang mit gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfällen oder Gebäudeschadstoffen unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes sowie die Durchführung des Abfallmanagements für den Abfallerzeuger/-besitzer im Beseitigungsfall.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Erhöhung der ursprünglichen Kostenschätzung/ Maximalabrufgrenze aufgrund von Umständen, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Aufgrund der Änderung ändert sich jedoch nicht der Gesamtcharakter des Auftrages.
Erhöhung der ursprünglichen Kostenschätzung/ Maximalabrufgrenze aufgrund von Umständen, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Aufgrund der Änderung ändert sich jedoch nicht der Gesamtcharakter des Auftrages.