NEBUG Parkdeck 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2023-0009
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
NEBUG Parkdeck 2023
Neubau Betriebshof und Umsteigeanlage Gröpelingen (NEBUG)
Lieferung und Montage eins freistehenden Parkdecks
Bremer Straßenbahn AG
Gröpelinger Heerstraße 300-304
28239 Bremen
Auf dem Grundstück der Baustelle "Gröpelinger Heerstraße 300-304 soll ein Parkdeck für die BSAG sowie für die Polizei errichtet werden.
Das Parkdeck hat zwei Parkebenen mit jeweils 30 Stellplätzen. Die obere Parkebene ist überdacht und wird über eine außenliegende und beheizte Zufahrtsrampe sowie über einen außenliegenden und überdachten Treppenturm erschlossen.
In diesem Treppenturm sind weitere Nebenräume wie die Elektrounterverteilung (für BSAG und Polizei) und Fahrradabstell-/ Hunderaum (für Polizei) angeordnet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
FolgendeErklärungen und Nachweise der Bekanntmachung sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Die Vorlage von Eigenerklärungen ist ausreichend. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft hochzuladen. Für den Fall, dass für die Erbringung der Leistungen Nachunternehmer vorgesehen werden, sind vom Nachunternehmer ebenfalls sämtliche der nachfolgend aufgeführte Unterlagen beizufügen.
Für Bietergemeinschaften: Die Unterlagen sind so zusammenzustellen, dass unter jedem der aufgeführten Punkte (geforderte Unterlagen) die Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft hinterlegt sind.
Siehe Spezifikation in den Ausschreibungsunterlagen:
1) Von dem Bewerber sind Auskünfte zu erteilen, ob und auf welche Art Wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bestehen;
2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;
3) Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen
3 % Mängelhaftungsbürgschaft
5 % Vertragserfüllungsbürgschaft
Bankbürgschaft bei Vorauszahlung.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das aktuelle Formblatt "Vertragserfüllungsbürgschaft" des Vergabe- und
Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen.
Es gelten die Bedingungen und Richtlinien (Vorschriften) unseres Leistungsverzeichnisses.
Zahlungsbedingungen gemäß VOB/B.
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Bremer Straßenbahn AG Flughafendamm 12 28199 Bremen Deutschland
Es sind keine Bietenden zur Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass wir gemäß EU-Recht seit dem 18.10.2018 keine schriftlichen Unterlagen entgegennehmen dürfen. Es ist möglich, dass in den Unterlagen auf die Option der schriftlichen Einreichung vonUnterlagen verwiesen wird, diese Option besteht nicht mehr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.