Rahmenvereinbarung Belieferung mit Abfallbeuteln Referenznummer der Bekanntmachung: AL 32/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Belieferung mit Abfallbeuteln
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Abfallbeutel an die Charité:
- Los 1: Abfallbeutel 700 mm breit
- Los 2: Abfallbeutel 500 mm – 575 mm breit
- Los 3: Abfallbeutel 600 mm – 630 mm breit
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Abfallbeutel 700 mm breit
Berlin
Rahmenvertrag mit max. 5 Auftragnehmern und jährlicher Einzelauftragsvergabe (dann 100 % Preis) für folgende Artikel:
1) Abfallbeutel, 700 mm breit, 1.100 mm hoch, 120 Liter, LDPE Regenerat, gelb, mind. 15 µ, ohne Schlaufe
2) Abfallbeutel, 700 mm breit, 1.100 mm hoch, 120 Liter, LDPE Regenerat, schwarz, mind. 34 µ, ohne Schlaufe
3) Abfallbeutel, 700 mm breit, 1.100 mm hoch, 120 Liter, LDPE Regenerat, transparent, mind. 70 µ, ohne Schlaufe (Hinweis: Bedarf ab 01.01.2024)
4) Abfallbeutel, 700 mm breit, 1.100 mm hoch, 120 Liter, LDPE Regenerat, rot, mind. 80 µ, ohne Schlaufe
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los beginnt unmittelbar mit Zuschlagserteilung und wird für 2 Jahre geschlossen. Die jeweilige Rahmenvereinbarung verlängert sich je Los automatisch um jeweils 1 Jahr, wenn diese nicht 3 Monate vor Vertragsende von der Auftraggeberin gekündigt wird. Es ist eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren möglich.
Ausgeschrieben werden sollen Rahmenvereinbarungen mit mehreren (max. 5) Unternehmen und Einzelauftragsvergabe (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV).
Abfallbeutel 500 mm – 575 mm breit
Berlin
Rahmenvertrag mit max. 5 Auftragnehmern und jährlicher Einzelauftragsvergabe (dann 100 % Preis) für folgende Artikel:
1) Abfallbeutel, 500 mm breit, 600 mm hoch, 30 Liter, Spezialfolie Basis LDPE (oder LDPE), weiß, mind. 12 µ, ohne Schlaufe
2) Abfallbeutel, 575 mm breit, 1.000 mm hoch, 70 Liter, LDPE Regenerat, schwarz, mind. 40 µ, ohne Schlaufe
3) Abfallbeutel, 575 mm breit, 1.000 mm hoch, 70 Liter, LDPE Regenerat, gelb, mind. 16 µ, ohne Schlaufe
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los beginnt unmittelbar mit Zuschlagserteilung und wird für 2 Jahre geschlossen. Die jeweilige Rahmenvereinbarung verlängert sich je Los automatisch um jeweils 1 Jahr, wenn diese nicht 3 Monate vor Vertragsende von der Auftraggeberin gekündigt wird. Es ist eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren möglich.
Ausgeschrieben werden sollen Rahmenvereinbarungen mit mehreren (max. 5) Unternehmen und Einzelauftragsvergabe (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV).
Abfallbeutel 600 mm – 630 mm breit
Berlin
Rahmenvertrag mit max. 5 Auftragnehmern und jährlicher Einzelauftragsvergabe (dann 100 % Preis) für folgende Artikel:
1) Abfallbeutel, 630 mm breit, 850 mm hoch, 80 Liter, Spezialfolie Basis LDPE (oder LDPE), weiß, mind. 12 µ, ohne Schlaufe
2) Abfallbeutel, 600 mm breit, 700 mm hoch, 60 Liter, LDPE Regenerat, schwarz, mind. 43 µ, ohne Schlaufe
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los beginnt unmittelbar mit Zuschlagserteilung und wird für 2 Jahre geschlossen. Die jeweilige Rahmenvereinbarung verlängert sich je Los automatisch um jeweils 1 Jahr, wenn diese nicht 3 Monate vor Vertragsende von der Auftraggeberin gekündigt wird. Es ist eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren möglich.
Ausgeschrieben werden sollen Rahmenvereinbarungen mit mehreren (max. 5) Unternehmen und Einzelauftragsvergabe (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensreferenzen: Gefordert sind Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Vergleichbare Aufträge sind Leistungen über die Lieferung von Abfallbeuteln. (gültig für Los(e) 1, 2, 3)
zu Eignungskriterium 1: Nachzuweisen sind insgesamt 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen, welche folgende Merkmale erfüllen:
Jede der 3 Referenzen muss in jedem der letzten 3 Jahren Lieferung von mind. 1.000.000 Stück Abfallbeutel für die hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Artikel (d.h. für jede Art von Abfallbeuteln) beinhalten.
Bieter, die sich auf ein oder mehrere Lose bewerben wollen, müssen insgesamt (d.h. unabhängig davon, ob für 1, 2 oder 3 Lose angeboten wird) mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren nachweisen.
Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Quartal 2027
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, das die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]