Lieferung von Arbeitsspeichererweiterungen sowie von Erweiterungen für ein Storagesystem inkl. Erbringung von Wartungs- und Serviceleistungen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lotto-hh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Arbeitsspeichererweiterungen sowie von Erweiterungen für ein Storagesystem inkl. Erbringung von Wartungs- und Serviceleistungen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung von Arbeitsspeichererweiterungen sowie die Erweiterungen eines Storagesystems inkl. der Erbringung von Wartungs- und Serviceleistungen. Die Wartungs- und Serviceleistungen sind für zwei Jahre zu erbringen.
Die Einzelheiten des jeweiligen Auftrages ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem „Preisangebot“ im Dokument „Angebot - LOS 1 (ANLAGE 1)“ bzw. im Dokument „Angebot - LOS 2 (ANLAGE 1)“. Die Beschaffung erfolgt in zwei Losen (LOS 1 - Arbeitsspeichererweiterungen, LOS 2 - Storagesystemerweiterungen).
Arbeitsspeichererweiterungen
Hamburg
In diesem Los sind 144 Arbeitsspeichererweiterungen des Herstellers Cisco zu liefern.
Storagesystemerweiterungen
Hamburg
In diesem Los sind 2 Shelves des Herstellers NetApp zu liefern und Wartungs- und Servicevereinbarung für die Shelves zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden die nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand des vom Bieter eingereichten Dokumentes „Eignungsangaben - LOS 1 (ANLAGE 2)“ bzw. des Dokumentes „Eignungsangaben - LOS 2 (ANLAGE 2)“ sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe anhand des vom Eignungsverleiher einzureichenden Dokumentes „Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1 (ANLAGE 7)“ bzw. des Dokumentes „Eignungsangaben anderer Unternehmen - LOS 2 (ANLAGE 8)“ geprüft. Bei Nachunternehmern wird das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anhand des eingereichten Dokumentes „Erklärung der Nachunternehmer zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB - LOS 1 (ANLAGE 8)“ bzw. des Dokumentes „Erklärung der Nachunternehmer zu den Ausschluss-gründen gemäß §§ 123, 124 GWB - LOS 2 (ANLAGE 9)“ geprüft.
Zur Eignungsprüfung sind vom Bieter bzw. ggf. vom Eignungsverleiher Angaben und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu machen und mit dem Angebot abzugeben (vgl. Dokumente „Eignungsangaben - LOS 1 (ANLAGE 2)“ bzw. „Eignungsangaben - LOS 2 (ANLAGE 2)“ sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe Dokumente „Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1 (ANLAGE 7)“ bzw. des Dokumentes „Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2 (ANLAGE 8)“).
Zur Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters und ggf. des Eignungsverleihers dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben - LOS 1 (ANLAGE 2)“ bzw. in dem Dokument „Eignungsangaben - LOS 2 (ANLAGE 2)“ sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe in dem vom Eignungsverleiher einzureichenden Dokument „Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1 (ANLAGE 7)“ bzw. in dem Dokument „Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2 (ANLAGE 8)“. Dort sind vom Bieter bzw. ggf. vom Eignungsverleiher Angaben zur Eintragung im Handelsregister oder eines vergleichbaren Registers vorzunehmen. Zudem ist vom Bieter bzw. vom Eignungsverleiher eine Erklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft abzugeben.
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters dienen seine Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben - LOS 1 (ANLAGE 2)“ bzw. „Eignungsangaben - LOS 2 (ANLAGE 2)“ sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1 (ANLAGE 7)“ bzw. im Dokument „Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2 (ANLAGE 8)“. Dort hat der Bieter bzw. der Eignungsverleiher eine Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der für die Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten abzugeben, die er auf Verlangen durch geeignete Unterlagen nachzuweisen hat.
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters dienen seine Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben - LOS 1 (ANLAGE 2)“ bzw. „Eignungsangaben - LOS 2 (ANLAGE 2)“ sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1 (ANLAGE 7)“ bzw. in dem Dokument „Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2 (ANLAGE 8)“.
Der Bieter bzw. der Eignungsverleiher hat darin eine Eigenerklärung abzugeben, mit der er bestätigt, durch den Hersteller der von ihm angebotenen Produkte berechtigt worden zu sein, die von der LOTTO Hamburg GmbH geforderten Leistungen zu den Vertriebsbedingungen des Herstellers der angebotenen Produkte der LOTTO Hamburg GmbH zu überlassen bzw. erbringen zu können.
Die LOTTO Hamburg GmbH behält sich vor, diese vom Bieter bzw. Eignungsverleiher abzugebende Erklärung ggf. unter Zuhilfenahme des Herstellers überprüfen zu lassen.
Außerdem hat der Bieter bzw. Eignungsverleiher eine Eigenerklärung abzugeben, in der zu erklären ist, dass seine Lieferanten und Ansprechpartner die deutsche Sprache sprechen und verstehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, sind innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Zu beachten ist § 160 Abs. 3 S. 1 GWB.
Unter Bezugnahme auf § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der LOTTO Hamburg GmbH, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.