Umbau und Sanierung des Gymnasiums Rotherbaum, Bundesstraße 58, 20146 Hamburg – Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen in Anlehnung an §§ 2+3 AHO Heft Nr. 9 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 054-23 VG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Sanierung des Gymnasiums Rotherbaum, Bundesstraße 58, 20146 Hamburg – Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen in Anlehnung an §§ 2+3 AHO Heft Nr. 9
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Umbau und der Sanierung des Gymnasiums Rotherbaum am Standort Bundesstraße 58 beauftragt.
Näheres siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung.
Auf dem Grundstück Bundesstraße 58 (Flurstück 230 in der Gemarkung Rotherbaum), der
ehemaligen gewerblichen Berufsschule für Installationstechnik, sollen die vorhandenen
denkmalgeschützten Gebäude zu einem Gymnasium umgebaut und saniert werden.
Das neu gegründete Gymnasium ist während der geplanten Maßnahmen in das naheliegende
Gebäude der Bundesstraße 41 für den Schulbetrieb ausgelagert. Für den Schulbetrieb ab Schuljahr
2023/2024 ist in der Turnhalle eine Interimsmaßnahme geplant. Für das Schuljahr 2024/2025 ist eine
weitere Interimsmaßnahmen im Ostflügel geplant. Die Gesamtfertigstellung ist für Ende 2024
geplant. Die Gebäudemietfläche beträgt für das Schulhauptgebäude (Geb.-Nr. 1) 6.122,58,14 m² und
für die Turnhalle (Geb.-Nr. 2) 315,69 m².
Die zu vergebenden Leistungen Projektmanagement für den Umbau bestehen aus folgenden Teilpaketen der AHO mit stufenweiser Beauftragung sowie Besonderen Leistungen:
- PS 1, Projektvorbereitung: Nicht Leistungsgegenstand, da abgeschlossen
- Projektsteuerung für die Projektstufe 2, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9;
- Projektleitungsaufgaben für die Projektstufe 2 in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9;
- Projektsteuerung für die Projektstufen 3 bis 5, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
- Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 3 bis 5 in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auf-traggeber festzulegenden Stufen);
Besondere Leistungen:
- Übernahme und kritische Würdigung der Planungsergebnisse aus der LP 3 der Planer sowie der Arbeitsergebnisse der SBH-Projektsteuerung der Projektstufen 1+2
- Steuerung der Interimsmaßnahme 2 für die Nutzung ab Schuljahr 2024/25
- Turnhalle; Steuerung des Rückbaus der Interimsmaßnahme 1 sowie Betreuung der Turnhalle bis zur Fertigstellung im April 2025
Eine Interimsmaßnahme in der Turnhalle ist für den 16.08.2023 geplant, die Interimsmaßnahme „2“ im Ostflügel für 23.08.2024.
Eine Gesamtfertigstellung mit Mittelflügel, Kopfbau und Turnhalle ist für den 16.05.2025 geplant.
Die Maßnahme steht unter einem besonderen zeitlichen Druck!
Das Projektbudget (KG 200-700) inkl. PS für Umbau und Sanierung beträgt ca. 15,9 Mio. Euro brutto.
Die Einhaltung der genannten Kostenobergrenze in Bezug auf die beschriebene Planungsaufgabe ist wesentlicher Bestandteil der Aufgabenstellung.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch konsalt Gesellschaft für Stadt- und Regionalanalysen und Projektentwicklung GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Projektsteuerung/Projektleitung eingereichten 2 Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 1.1.2018) mit der Leistungsphase 8 (Objektplanung) und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte), vergleichbare Projektsteuerungsaufgabe (0-7 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-4 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-3 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 36 Punkte erreicht werden.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren.
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
- Projektsteuerung für die Projektstufen 3 bis 5, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
- Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 3 bis 5 in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
Besondere Leistungen:
- Übernahme und kritische Würdigung der Planungsergebnisse aus der LP 3 der Planer sowie der Arbeitsergebnisse der SBH-Projektsteuerung der Projektstufen 1+2
- Steuerung der Interimsmaßnahme 2 für die Nutzung ab Schuljahr 2024/25
- Turnhalle; Steuerung des Rückbaus der Interimsmaßnahme 1 sowie Betreuung der Turnhalle bis zur Fertigstellung im April 2025
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:
— ausgefüllter Bewerberbogen;
— Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (Kopie);
— Anlage 1B: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck);
— Anlage 1C: Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen/Zusammenarbeit (Vordruck);
— Anlage 1D: Eigenerklärung zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck);
— Anlage 1E: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß Hamburgisches Vergabegesetz (Vordruck);
— Anlage 1F: Eigenerklärung zu Scientology (Vordruck);
— Anlage 1G: Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket (Vordruck);
— Anlage 1H: Eigenerklärung zur (mind. vorgesehenen) Teilnahme (Vordruck) bzw. Fortbildungsnachweis (Kopie) an einer vergaberechtlichen Fortbildung mit dem Schwerpunkt VOB Teile A/B/C für eine maßgeblich am Projekt beteiligte Person (ältestens April 2016);
— Anlage 1I: Erklärung zur (mind. vorgesehenen) Teilnahme (Vordruck) bzw. Fortbildungsnachweis (Kopie) an einer Fortbildung zur Inklusion an staatlichen Schulen oder zum Barrierefreien Bauen gem. DIN 18040 (mind. Teil 1) für eine maßgeblich am Projekt beteiligte Person;
— Anlage 1J: Bevollmächtigung des Vertreters im Falle einer Bietergemeinschaft (Vordruck);
— Anlage 1K: Angaben zu Auftragsanteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck);
— Anlage 1L: Eigenerklärung über eine gesonderte Versicherung für Bietergemeinschaften (Vordruck);
— Anlage 1M: Eigenerklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern (Vordruck);
— Anlage 2A: Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.2 genannten Deckungssummen (Kopie), bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.2;
— Anlage 2B: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers (Vordruck);
— Anlage 3A1: Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen (Kopie);
— Anlage 3A2: Nachweis der Qualifikation der verantwortlichen Projektleitung (Vordruck);
— Anlage 3B1 und 3B2: Erfahrung mit vergleichbaren Projekten und Qualität der Referenzen
— Anlage 3C: Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (Vordruck).
Näheres siehe Auswahlbogen.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis und Referenzschreiben) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten.
Die Bewerbung ist in Textform oder per Signatur zu unterschreiben. Etwaige Unterschriftserfordernisse von weiteren Bietern einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmern sind auf den entsprechenden Formularen im Original zu unterzeichnen und als gescannte Anlage einzureichen. Insoweit werden nur hierfür gescannte Unterschriften zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Näheres siehe Verfahrenshinweise, diese sind zwingend zu beachten und bindend.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Aktueller Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung.
Bei Bietergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.
B) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Zu A) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden).
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Zu B) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (Leistungsbereich in Anlehnung an §§ 2+3 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“). Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens
[Betrag gelöscht] EUR (netto) erreichen. Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die vollständige Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
A) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen,
B) Nachweis Qualifikation der verantwortlichen Projektleitung,
C) Nachweis der erbrachten Leistungen für 2 Projekte für den Leistungsbereich Projektsteuerung in Anlehnung an §§ 2+3 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement",
D) Nachweis über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre.
Zu A) Einschlägiger Studienabschluss (mindestens FH) der Fachrichtungen Architektur oder Bau- bzw. Wirtschaftsingenieurwesen zur Ausübung der Projektleitung und Projektsteuerung (durch Kopie) für die Leistungen in Anlehnung an §§ 2+3 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“
Zu B)
— Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern;
— mind. 5 Jahre Erfahrung in der Projektsteuerung als verantwortliche/r Projektleiter/in;
Zu C) Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 1.1.2018) mit der Leistungsphase 8 (Objektplanung) abgeschlossen und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein.
Zu D) Für den Leistungsbereich Projektleitung und Projektsteuerung in Anlehnung an §§ 2+3 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO- Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ sind mind. 3 festangestellte Mitarbeiter der Fachrichtung Architektur/Bau- und Wirtschaftsingenieurwesen oder gleichwertig zur Ausführung der Projektsteuerung nachzuweisen.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen. Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Fragen & Antworten“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter:
https://hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
Hinter dem „Link Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt. Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Registrierung im Bieterportal reichen Sie Ihre Bewerbung bitte rein elektronisch ein. Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich elektronisch abgegeben werden.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall nicht mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3 erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Die Bekanntmachung sowie die „Fragen und Antworten“ während des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs finden Sie zudem auf der Homepage des Unternehmens SBH | Schulbau Hamburg unter:
httpss://hamburg.de/fb/sbh-ausschreibungen
Ein Versand der „Fragen und Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bewerber/Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Elektronische Teilnahmeanträge werden bei Unterzeichnung ausschließlich in Textform oder durch Signatur als unterzeichnet anerkannt. Für alle weiteren, ggf. erforderlichen Unterzeichnungen (z. B. bei Bietergemeinschaften) werden gescannte Unterschriften als gültig anerkannt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie zur finalen Angebotsabgabe gem. § 17 VgV erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation in eVergabe.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV). Die Bereitschaft zur Teilnahme an digitalen Verhandlungen wird vorausgesetzt.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich vor Ort aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, wird auf das den Vergabeunterlagen beigefügte „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ sowie die Verfahrenshinweise verwiesen. Sollten aufgrund der derzeitig vorherrschenden, pandemischen (SARS-CoVid 19) Bedingungen Nachweise nicht zu erbringen sein, ist eine Eigenerklärung einzureichen, in welcher der Umstand dargestellt wird und erklärt wird, den/die Nachweise sobald als möglich nachzureichen. Bitte bemühen Sie sich dahingehend frühzeitig auch um diejenigen Nachweise, die bei etwaiger Aufforderung zur Angebotsabgabe mit dem Honorarangebot einzureichen sind.
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Versendung der Angebotsaufforderung in der 20. KW 2023, Einreichung der Honorarangebote in der 25. KW 2023, unter o.g. Vorbehalt: Verhandlungsgespräche in der 27./28. KW 2023.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Hinsichtlich der Anforderungen bzw. geforderter Mindeststandards gelten die Dokumente bei Regelungslücken bzw. Widersprüchen in nachfolgender Reihenfolge:
1. Auswahlbogen,
2. Bekanntmachung,
3. Bewerberbogen,
4. Angebotsaufforderung,
5. Verfahrenshinweise.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sind zwingend zu beachten und bindend.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Honorarangebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes.
Bei Ihrer Rechnungsstellung beachten Sie bitte, dass die Leistung umsatzsteuerlich (Lieferung/sonstige Leistung) mit deren Ausführung entsteht. Es gilt der jeweils gültige Steuersatz zum Abschluss des Zeitraumes der Leistungserbringung. Einzelne Leistungsphasen werden als Teilleistungen verstanden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]