Betriebsunterstützungsleistungen für die Telekommunikationsanlagen im Deutschen Bundestag
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Platz der Republik 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsunterstützungsleistungen für die Telekommunikationsanlagen im Deutschen Bundestag
Betriebsunterstützungsleistungen für die Telekommunikationsanlagen im Deutschen Bundestag
Betriebsunterstützungsleistungen für die Telekommunikationsanlagen im Deutschen Bundestag
Verlängerung um 12 Monate möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b iVm Abs. 6 VgV zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht wer-den kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und es keine vernünftige Alternative gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. Die Telekommunikationsanlagen im Deutschen Bundestag und die dazugehörigen Systeme sowie Applikationen wurden seit dem Jahr 2016 von dem Unternehmen SPIE ICS GmbH errichtet und ab der Endabnahme auch von diesem Unternehmen auf Basis eines bestehenden Instandhaltungsvertrages gewartet. Nur die SPIE ICS GmbH als Errichter und Instandhaltungsnehmer verfügt über die umfassende Fachkompetenz, die benötigt wird, um die Betriebsunterstützung zu erbringen. Einen Wettbewerb gibt es nach Aussage des Fachreferates nicht, da kein anderes Unternehmen über die technischen Kenntnisse der komplexen Telekommunikationsinfrastruktur und deren Konfiguration im Umfeld des Deutschen Bundestages verfügt, um die Einsatzfähigkeit sowie Sicherheit des Telekommunikationssystems ohne Weiteres zu gewährleisten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betriebsunterstützungsleistungen für die Telekommunikationsanlagen im Deutschen Bundestag
Postanschrift: Passenheimer Straße 2-12
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.