Rahmenvereinbarung Bauen im Bestand - Planerleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtundland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Bauen im Bestand - Planerleistungen
Mit dieser Rahmenvereinbarung sollen die Rahmenbedingungen für eine vereinfachte Abwicklung von Aufträgen für Generalplanerleistungen von Instandsetzungsarbeiten, Modernisierungen bis hin zu energetischen Erneuerungen von Bestandsobjekten des AG geschaffen werden. Dabei kommt es dem AG vorrangig darauf an, dass durch die geplanten Maßnahmen eine Substanzerhaltung der Bestände stattfindet sowie die sich stetig veränderten rechtlichen Anforderungen der Klima- und Energiepolitik eingehalten werden. Gegenstand der Ausschreibung sind Generalplanungsleistungen, Grund- und Besondere Leistungen, in den LPH 1 bis 9 HOAI. Der AG wird mit maximal fünf Unternehmen gleichlautende Rahmenvereinbarungen schließen.
Die Bestände liegen über das gesamte Stadtgebiet Berlin bis nach Brandenburg verteilt. Die Gebäude erstrecken sich über alle Bauepochen von der Jahrhundertwende, Vorkriegsbauten und den 50-, 60-, 70- bis 80er Jahren des 20 Jahrhunderts. Es sind im Zusammenhang bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zu planen. Die festgestellten technischen Mängel der Gebäude sind nachhaltig durch Systemveränderungen bzw. -erneuerungen abzustellen. Aktuelle Gesetzesänderungen und daraus re-sultierende Erweiterungen der Maßnahmen sind stets zu berücksichtigen.
Innerhalb dieser Rahmenvereinbarung sollen sich rollierend ca. 25 Projekte mit rd. 4.500 Wohnungen in der Bauabwicklung befinden. Im Rahmen der jeweiligen Einzelaufträge sind in Abhängigkeit der konkreten Maßnahme die erforderlichen Bauaufträge zu planen und abzuwickeln, wobei es sich hierbei auch um Kleinaufträge handeln kann. Die Maßnahmen werden jahresübergreifend ausgeführt und erstrecken sich von reinen Instandsetzungsarbeiten über die Modernisierung von Gebäuden bis hin zur energetischen Sanierung. Die Vergabe der einzelnen Projekte erfolgt über einen Miniwettbewerb, zu dem alle Rahmenvertragspartner aufgerufen werden. Zuschlagskriterium im Miniwettbewerb ist 100 % Preis. Die Abwicklung des Miniwettbewerbs erfolgt ebenfalls über die Berliner Vergabeplattform.
Das Vergabeverfahren ist gerichtet auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Rahmenvertragspartnern. Parallel zum Abschluss der Rahmenvereinbarung sollen die ersten fünf Projekte beauftragt werden – und zwar mit der Maßgabe, dass – angelehnt an das Instrument der Zuschlagslimitierung – jeder Rahmenvertragspartner nur für eines dieser fünf Projekte den Zuschlag erhalten kann.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als sieben Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die maximal sieben zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den folgenden Kriterien, wobei die erzielten Punkte addiert werden:
1. Anzahl der Referenzen: Bewertet wird die Gesamtanzahl der vorgelegten und als vergleichbar anzuerkennenden Referenzen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden alle wertbaren Referenzen gezählt, ungeachtet davon, ob die in Ziff. III.1.3 der Bekanntmachung aufgestellte Mindestanforderung, die für mind. eine Referenz nachzuweisen ist (Bauvolumen von mindestens 1,5 Mio. € netto (KGR 300 - 500) und mindestens 20 Wohnungen), erfüllt wird.
Die Anzahl der Referenzen wird wie folgt bewertet:
Nachweis 3-5 wertbarer Referenzen 5 Punkte
Mehr als 6 wertbarer Referenzen 8 Punkte
2. Qualität der Referenzen:
• Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die ein Bauvorhaben in einem Sanierungsgebiet oder Milieuschutzgebiet zum Gegenstand hat, 5 Punkte.
• Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die ein denkmalgeschütztes Gebäude zum Gegenstand hat, 5 Punkte
3. Öffentlicher Auftraggeber: Für den einmaligen Nachweis der Tätigkeit für öffentliche Auftraggeber in einem Referenzprojekt erhält der Bewerber einmalig 5 Punkte.
1. Abschluss einer Auftragsdatenverarbeitung nebst Anlagen 1 und TOM
2. Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F. - Russlandsanktionen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bezeichnung des Bewerbungsunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe mindestens eines für dieses Verfahren zuständigen Ansprechpartners und eines Vertreters.
2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Eintragung in das Berufsregister (z. B. Handelsregister, Architektenkammer, Ingenieurkammer). Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
3. Bauvorlageberechtigung § 65 BauO Berlin. Der Nachweis ist eine Mindestanforderung
4. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Ausschlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
5. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG),
§ 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Aus-zug aus dem Wettbewerbsregister anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen.
6. Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der
Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Berufshaftpflichtversicherung: Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3,0 Mio. € für Personenschäden und mindestens 2,5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Dieser Versicherungsnachweis ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für als Nachunternehmer vorgesehenen Partner einzureichen. Der Nachweis ist über eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens zu führen. Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen abgeschlossen werden wird. Die Versicherungsbestätigung bzw. die Deckungszusage darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge.
1. Referenzen: Mindestens zwei Referenzen aus den letzten acht Jahren (2015 – 2022) zum Nachweis einer Komplexsanierung und oder komplexe Instandsetzungsmaßnahmen bei Wohngebäuden aus den Baujahren 1850 -1985 mit einer vergleichbaren Aufgabenstellung, mit Erläuterung über die Komplexität des Bauvorhabens und dem Umgang mit Schadstoffbelastungen innerhalb der Wohnungen, in den Gebäuden, im Außenbereich. Eine der zwei vorzulegenden Referenzen muss ein Bauvorhaben zum Gegenstand haben, dass ein Bauvolumen von mindestens 1,5 Mio. € netto (KGR 300 - 500) und mindestens 20 Wohnungen umfasst. Anzugeben ist bei jeder Referenz der Auftraggeber mit Ansprechpartner, Leistungsinhalte und Tel.-Nr. für evtl. Rückfragen. Die notwendigen Angaben sind im Bewerbungsbogen einzutragen
2. Fachkräfte: Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte (auch freie Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (insbesondere Architekten, Projektleiter, Bauüberwacher und TGA-Planer). Anzugeben sind die Namen, die Qualifikation, die Rolle im Projekt sowie die Berufungserfahrung in Jahren der betroffenen Fachkräfte. Als Mindestanforderung müssen fünf Fachkräfte nachgewiesen werden, davon mindestens ein Architekt und ein TGA-Planer.
3. Bürogröße: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge). Als Mindestanforderung müssen in Summe acht durchschnittliche jährliche Beschäftigte und Führungskräfte nachgewiesen werden.
Bauvorlageberechtigung § 65 BauO Berlin. Der Nachweis ist eine Mindestanforderung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.
Die Bewerbung muss elektronisch erfolgen, die Papierform wird nicht zugelassen.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse http.//www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum Teilnahmeantrag zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
1. ausgefüllte und unterschriebener Bewerberbogen
2. Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant,
3. Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit,
4. Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
5. Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit,
6. Versicherungsnachweise.
Der Bewerberbogen ist als offene Excel-Datei mitzuliefern.
Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.
Der Bewerberbogen ist als zentrales Dokument anzusehen und zwingend einzureichen. Von Nachforderungen des Bewerberbogens wird abgesehen. Liegt der Bewerberbogen nicht vor, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig.
Die Angebote sind elektronisch einzureichen.
Die elektronischen Angebotsabgabe hat vorzugsweise "elektronisch in Textform" nach BGB zu erfolgen.
ANGEBOTE IN PAPIERFORM WERDEN NICHT GEWERTET.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]