Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden, Sanitärtechnik Referenznummer der Bekanntmachung: B15041-3034102-001-410-02
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden, Sanitärtechnik
Gendarmenmarkt 3-4 / Konzerthaus in 10117 Berlin
Im Rahmen des Austauschs des Großteils der vorhandenen alten RLT -Geräte durch neue, energieeffizientere Geräte als Bestandteil der oben genannten Maßnahme 3, bezieht sich diese Ausschreibung hauptsächlich auf die Installation zweier VE-Wasseraufbereitungsanlagen zur Versorgung mehrerer Hochdruck - und
Ultraschallbefeuchter in einigen der neuen RLT -Geräte, auf die Trinkwasserversorgung zweier neuer AbluftWabenbefeuchter und auf die Kondensat Entwässerung von 23 neuen RLT -Geräten, sowie die Entwässerung der beiden vorgenannten VE-Wasseraufbereitungsanlagen in vorhandene Bodenabläufe. Hauptsächlich sind dabei folgende Leistungen zu erbringen:
• Installation von je einer VE-Wasseraufbereitungsanlage in Haus 1 (Konzerthaus) und in Haus 2 (Funktionsgebäude), bestehend aus Enthärtungsanlage und Umkehrosmoseanlage.
• Anschluss von insgesamt fünf Ultraschallbefeuchtern an die beiden VE-Wasseranlagen mittels DN 12 bis DN 15
• Edelstahlrohrleitungen. (Hinweis: Der Anschluss der Hochdruckbefeuchter mittels HochdruckschlauchBündeln an die VE-Wasseranlagen erfolgt durch das Gewerk Raumlufttechnik).
• Anschluss zweier Wabenbefeuchter an das vorhandene Trinkwassernetz.
• Kondensatentwässerung der 23 neu installierten RLT -Geräte in vorhandene Bodenabläufe.
• Entwässerung der beiden Wasseraufbereitungsanlagen in vorhandene Bodenabläufe
Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt im Rahmen eines auf den laufenden Veranstaltungsbetrieb (Haus 1) bzw. Lehrbetrieb (Haus 2) abgestimmten Bauzeitenplans. Die Baumaßnahme ist Bestandteil einer Fördermaßnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden-Sanitärtechnik
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gendarmenmarkt 3-4 / Konzerthaus in 10117 Berlin
Gegenstand dieses Nachtragsangebotes sind erforderlich gewordene Kundendienstarbeiten des Herstellers und Zulieferers der Wasseraufbereitungsanlagen zum Betrieb der neuen Befeuchter in den Lüftungsanlagen.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Gegenstand dieses Nachtragsangebotes sind erforderlich gewordene Kundendienstarbeiten des Herstellers und Zulieferers der Wasseraufbereitungsanlagen zum Betrieb der neuen Befeuchter in den Lüftungsanlagen.
Gegenstand dieses Nachtragsangebotes sind erforderlich gewordene Kundendienstarbeiten des Herstellers und Zulieferers der Wasseraufbereitungsanlagen zum Betrieb der neuen Befeuchter in den Lüftungsanlagen. Bei einer der beiden Wasseraufbereitungsanlagen musste während der Montage auf Nutzerwunsch die Geräteaufstellung wesentlich geändert werden, wodurch aufwendige Änderungsarbeiten notwendig wurden. Zum anderen konnten die beiden fertiggestellten Wasseraufbereitungsanlagen auf Grund von Verzögerungen im Bauablauf nicht sofort in die bestimmungsgemäße Nutzung gehen und mussten zur Sicherstellung der Hygiene (Verhinderung von Verkeimung!) vorübergehend stillgelegt und konserviert werden. Nachdem später der Baufortschritt den bestimmungsgemäßen Betrieb erlaubte und für den Konzerthausbetrieb erforderlich wurde, mussten die Geräte wieder neu in Betrieb genommen werden. Hierbei war zwingend eine fachgerechte Desinfektion vorzunehmen. Nachdem einige Zeit später beide Umkehrosmoseanlagen durch eine unbekannte Person abschaltet wurden und dies einige Zeit unbemerkt blieb, musste nochmals unverzüglich eine Hygienewartung mit Desinfektion / Entkeimung der Anlagen durchgeführt werden. Starttermin war der 06.09.2021, Zieltermin war der 05.04.2022. (In die-sem Zeitraum wurden die Leistungen ausgeführt.) Der Auftragnehmer hat gemäß § 2 Nr. 6 VOB/B einen vertraglichen An-spruch auf Vergütung der entsprechenden zusätzlichen Leistung. Die Leistungen mussten, wie sich aus den vorgenannten Erläuterungen ergibt, bereits erbracht werden. Auf Grund der Gewährleistung war die Leistung vom Hauptauftrag untrennbar und hat zu keiner grundlegenden Änderung des Leistungsbildes der Hauptleistungen geführt. Der Nachtrag ist nach §22 EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zulässig. Mit den zusätzlichen Leistungen wird der Gesamtcharakter des Auftrages nicht geändert.