ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45538
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Stuttgart
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
LÄA 42 Die Planungsgemeinschaft teilte dem AG mit das laut Schallschutzgutachten von Krebs&Kiefer zusätzliche Flächen der SWEG
benötigt werden, um die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zu realisieren. Da in diesem Bereich Gleisanlagen der SWEG
zum Liegen kommen müssen diese wegen der Ergebnisse des Schallschutzgutachtens umgeplant werden. Die Abstellanlage der
SWEG wird weiterhin genutzt und kann weder verkürzt noch zurückgebaut werden.
Gleisanlagen Dritter sind nicht Teil des Planungsauftrags, weshalb die Anlage auch nicht in der derzeitigen Planung enthalten ist.
Laut Darstellung der Planungsgemeinschaft müssten die Abstellgleise 13, 14 und 15 umtrassiert werden was Auswirkungen auf
die neu zu planende Oberleitung sowie auch auf die Länge der bestehenden EÜ km 222.4+06 zur Folge hätte.
Um dies abschließend zu klären, muss das Schallschutzgutachten von Krebs&Kiefer um den Anteil der SWEG-Abstellgleise
erweitert werden, da es nicht auszuschließen ist, dass die LSW die Geräusche der Abstellanlage reflektieren könnte und dadurch
weitere LSW erforderlich sind.
Die nötige Erweiterung der Beauftragung auf Gleisanlagen Dritter hat sich erst durch die Erstellung des Schallschutzgutachtens
ergeben und konnte zum Zeitpunkt der Vergabe nicht vorausgesehen werden. Der AN schuldet mit dem Vertrag eine
fertiggestellte Vorplanung, diese kann ohne die weitere Betrachtung und Beplanung der Gleisanlagen der SWEG im PfA 8.8 nicht
erbracht werden.
Durch die bereits erstellte Lärmschutzwandplanung im PfA 8.8 seitens der Planungsgemeinschaft sowie der Planung aller
restlichen Fachgewerke ist diese besonders qualifiziert, die noch für die Vorplanung des Projektes nötigen Schritte auszuführen.
Eine notwendige richtlinienkonforme Planungsalternative rechtzeitig auszuarbeiten kann zu diesem Zeitpunkt nur durch
beibehalten der derzeitigen Planungsgemeinschaft sichergestellt werden. Bei einer Einbindung Dritter würden in diesem Fall
überflüssige Schnittstellen enstehen welche vorraussichtlich Qualitätsverluste sowie zusätzliche Prüfschleifen wie auch einen
Mehraufwand mit sich ziehen. Eine Verzögerung des Projektes, Doppel- / Nacharbeit sowie zusätzliche Prüfläufe und
Abstimmungsrunden ziehen höhere Kosten für das Projekt mit sich, wordurch die Projektziele nicht eingehalten werden können
und weshalb ein AN Wechsel als nicht wirtschaftlich angesehen wird.
Die weiteren Anpassungen einer bereits erbrachten Leistung durch einen neuen AN führen nicht nur zu terminlichen
Verzögerungen, sondern auch zu zusätzlichen Kosten welche durch Einarbeitung ins Projekt/ Vorhaben entstehen. Des Weiteren
entstehen durch eine Hinzunahme von Dritten weitere Schnittstellen, welche ebenfalls zusätzliche Abstimmungsrunden
sowieTerminverzögerungen mit dem AG und der Planungsgemeinschaft mit sich bringen. Diese zusätzlichen Schnittstellen
bergen ein hohes Risiko an Qualitätsverlust und führen unbestritten zu Mehrkosten bei der Planungsgemeinschaft.