Unterhaltsreinigung DB-Museum Nürnberg für DB Stiftung gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA65844
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung DB-Museum Nürnberg für DB Stiftung gGmbH
Unterhaltsreinigung, Winterdienst, Glas- und Fensterreinigung im DB-Museum Nürnberg für Deutsche Bahn Stiftung gGmbH
Deutsche Bahn Stiftung gGmbH . Lessingstraße 6 . 90443 Nürnberg
Unterhaltsreinigung DB-Museum Nürnberg für Deutsche Bahn Stiftung gGmbH Vergabenummer: 23FEA65844
Verlängerungsoption 3 x 1 Jahr
siehe II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Gleichwertiges
(2) Unbedenklichkeitsbescheinigung (z.B. Auskunft in Steuersachen) der Finanzbehörde oder Gleichwertiges
(3) Bescheinigung über die Eintragung in Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der
Industrie und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder Gleichwertiges
(4) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Sozialversicherungsbeiträge oder Gleichwertiges (Knappschaft bei geringfügig Beschäftigten)
(5) Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder Gleichwertiges bzw.
deszuständigen Versicherungsträgers bei Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
(6) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GeWO oder Gleichwertiges
(7) Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Pflichtkrankenkasse(n) oder Gleichwertiges
(8) Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Gleichwertiges (Bieter ohne
Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen
Versicherungsträgers in deutscher Sprache vorzulegen)
(9) D-U-N-S Nummer
(10) Lieferanten_Selbstauskunft ausgefüllt und unterschrieben
(11) Bietereigenerklärung 208.1220V04 1.2 (herunterzuladen unter
https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/default.aspx) ausgefüllt und unterschrieben
(12) Anerkenntniserklärung
(13) Vertraulichkeitserklärung
Nur aktuelle, gültige Bescheinigungen und Nachweise (nicht älter als Oktober 2022)
werden anerkannt.
Alle geforderten Erklärungen /Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf
frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die
Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht
erwünscht.
(1) Nachweis über den, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Umsatz der besonderen Leistungsarten, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind oder Gleichwertiges
(2) Jährlicher Umsatz der letzten drei Jahre oder Gleichwertiges
Nur aktuelle, gültige Bescheinigungen und Nachweise (nicht älter als Oktober 2022)
werden anerkannt.
Alle geforderten Erklärungen /Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf
frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die
Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht
erwünscht.
(1) Vorlage einer Referenzliste vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre (möglichst unter Angabe der Ansprechpartner, Telefonnummern und Auftragswerte) oder Entsprechendes
(2) Nachweis der vorhandenen technischen Ausstattung/Geräte bezogen auf die zu vergebenden Leistungen oder Entsprechendes
(3) Nachweis über die maximale Anzahl eigener Mitarbeiter, die für die zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehen oder Entsprechendes
(4) Mit der Angebotsabgabe:
a) Reinigungskonzept
Nur aktuelle, gültige Bescheinigungen und Nachweise (nicht älter als Oktober 2022)
werden anerkannt.
Alle geforderten Erklärungen /Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf
frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die
Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht
erwünscht.
(1) Zusicherung, dass das zum Einsatz kommende Personal der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig und für die Tätigkeit geeignet ist, mindestens aber der Vorarbeiter bzw. MA die allein an einem Standort eingesetzt werden
(2) Bzgl. der mitgeltenden Unterlagen sind rechtzeitig vor Leistungsaufnahme in Abstimmung mit dem Auftraggeber örtliche Einweisungen erforderlich, zu denen die Teilnahme einzusetzender Mitarbeiter durch den Bieter kostenfrei zu gewährleisten ist
(3) Nicht nur Geräte und Maschinen müssen zugelassen sein, sondern auch Hilfsmittel und Reinigungsmittel bzw. Chemikalien müssen entsprechend der Ril 91040 zugelassen sein bzw. können kostenpflichtig über diesen beschafft werden
(4) Zusicherung, dass die Leistungen zu den Bedingungen der Anfrage angeboten werden
(5) Zusicherung Einhaltung Zuschlags-/ Bindefrist
(6) Zusicherung, dass keine Teilnahme an unzulässigen Wettbewerb erfolgt
(7) Zusicherung, dass die erforderliche Anzahl an eigenen Mitarbeiter/Facharbeiter gem. Leistungsbeschreibung vorhanden ist
(8) Zusicherung, dass die eingesetzten Mitarbeiter über Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung verfügen
(9) Zusicherung, dass Deckungssummen bei Zuschlagserteilung angepasst werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
1) Es ist zu beachten, dass im Rahmen der Vergabe zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird.
Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist die Prüfung der Eignung zur Erbringung der jeweiligen
Leistungen z.B. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit/Gesetzestreue des Bewerbers. Im zweiten
Schritt "Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe
aufgefordert, indem sie die vollständigen Vergabeunterlagen zur Abgabe eines Angebotes erhalten. Es ist
möglich, dass das Vergabeverfahren in Form eines strukturierten Vergabeprozesses stattfindet, das nur auf
bestimmten kommunizierten Regeln beruht. Die Verhandlungsregeln werden zeitnah allen Bietern vor dem
Verhandlungstag bekannt gegeben.
2) Weiterhin ist zu beachten, dass die gesamte Kommunikation elektronisch über das Bieterportal der
Deutschen Bahn AG erfolgt. Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
3) Im Rahmen der Vergabe ist eine Objektbesichtigung erforderlich.
Termin: 27.03.2023 bis 16.04.2023 gemäß Vergabeunterlagen
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den
Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen
ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.