Neubau Betriebshof für E-Busse einschließlich Carportanlagen und Betriebsgebäude Los 03 - Baugrundverbesserung Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0185-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Betriebshof für E-Busse einschließlich Carportanlagen und Betriebsgebäude Los 03 - Baugrundverbesserung
Angaben zur Baustelle
Zur Vorbereitung der Baugrundverbesserung wurden Umlagerungen von Erdmassen zur Herstellung eines Planums mit Ab- und Auftragsbereichen auf einer Fläche von ca. 32.000 m² (rund 3/4 des Gesamtbaufeldes) durchgeführt.
Es muss beachtet werden, dass im Boden noch Kampfmittel vorhanden sein könnten. Luftbildauswertungen ermittelten 8 Bombentrichter, 7 Erdlöcher sowie zwei am östlichen Rand liegende Gebäudeschäden. Diese Merkmale wurden bei früheren Maßnahmen untersucht und aktenkundig freigegeben. Das gesamte Gelände ist bis auf die freigegebene Merkmalsfläche Kampfmittelverdachtsfläche. Aus diesem Grund erfolgten vorab an den geplanten Pfahlstandorten Bohrlochsondierungen mit anschließender Kampfmittelfreigabe (Los 2).
Aufgrund der früheren Bebauung, deren Fundamente nicht vollständig ausgebaut wurden, ist mit einer Vielzahl von Störkörpern zu rechnen (Altfundamente, Betonplatten, etc.). Diese können nur bedingt im Vorfeld durch Sondierungen ermittelt werden. Ermittelte Hindernisse werden für die Bohrlochsondierung durchbohrt. Die bei der Kampfmittelsondierung durchgeführten Bohrungen können weitere Erkenntnisse zum Bodenaufbau und zu Hindernissen im Boden geben.
Inhalt Los 3
1. Rückbau der Winkelstutzwand am geplanten Radweg entlang der Spree
2. Rückbau der Winkelstutzwand an der Minna-Todenhagen-Brücke
3. Herstellung der Leitungsgraben und Schächte für Medientrassen/Kreuzungspunkte, dabei wird erdbaumäßig wieder in das Planum eingegriffen
4. Punktuelle Tiefenenttrümmerung zum abteufen der Stabilisierungssäulen
5. Abteufen der Stabilisierungssäulen
6. Verlegung Geogitter, Sandschichten und Profilierungsschicht als Abschluss des bodenverbessernden Unterbaus für die Verkehrsfläche
Angaben zur Ausführung
Die Bohrsäulen sind entsprechend den statischen und konstruktiven Erfordernissen nach Unterlagen des AG als vertikale Ortbeton-Vollverdrängungsstabilisierungssäulen herzustellen.
Als Material kommt unbewehrter Beton in der Druckfestigkeitsklasse C 35/45 zum Einsatz. Die Expositionsklasse wird mit XC2, XF3, XA2 festgelegt. Betonangreifende Stoffe siehe Unterlagen des AG.
Die Säulendurchmesser betragen 32 cm (Regelfall) bzw. 36 cm (teilweise unter Fundamenten), die Pfahllängen bis zu ca. 15 m je nach vorhandenem Baugrund. Die Einbindelänge in den tragfähigen Baugrund betragt mind. 1,0m.
Das Regelraster für den Einbau der Stabilisierungssäulen betragt 1,80m x 1,80 m. Abweichungen von diesem Raster treten im Bereich der Einzelfundamente der Carports und des Parkhauses auf. Hier ist auf Grund der abzutragenden Lasten in Abhängigkeit von der Fundamentgroße eine größere Anzahl von Stabilisierungssäulen in geringerem Raster erforderlich.
Es ist ein Höhenabgleich der Stabilisierungssäulen durchzufuhren. Anfallender Überschussboden und -beton sind aufzunehmen und im Gelände wieder einzubauen.
Zur Bestimmung des axialen Pfahlwiderstandes gemäß DIN 1054 ist eine statische Probebelastung durchzufuhren, auszuwerten und zu dokumentieren. Als Probelast wird die 1,5-fache Tragfähigkeit festgelegt. Die dafür erforderlichen Belastungseinrichtungen einschließlich der erforderlichen Geräte sind anzufahren, aufzustellen, vorzuhalten, wieder abzubauen und abzufahren. Es ist mehrmaliges Umsetzen erforderlich.
Köpenicker Landstraße 297
12437 Berlin
Die Berliner Verkehrsbetriebe AöR planen die Errichtung eines neuen Service- und Ladestützpunktes an der Köpenicker Landstraße 297 in 12437 Berlin. Dieser Stützpunkt ist für die zukünftige Aufnahme und Versorgung von ca. 220 Fahrzeugen ausgelegt. Im Rahmen der Maßnahme wird die erforderliche Infrastruktur auf den vorgenannten Flächen bereitgestellt.
Losübersicher:
Gesamtbauzeit - Bauzeit für die Ausführung der Leistungen der Lose 01 bis 04
Bauzeit Los 01 Baustelleneinrichtung
Bauzeit Los 02 Kampfmittelsondierung
Bauzeit Los 03 Bodenverbesserung, Abbruch der Stützwände
Bauzeit Los 04 erweiterter Erdbau, Rohbau, Ausbau, technische Ausrüstung
- Ausführung der Arbeiten erfolgt in Abschnitten gemäß Bauzeitenplan.
- Die Arbeiten sind unter ständigen Abstimmung mit den anderen am Bau beteiligten durchzuführen (Los 01, 02, 04).
Die Baustelle befindet sich in Berlin-Niederschöneweide, Köpenicker Landstraße 297 (Katasterbezirke 122 und 125, Flurstücke 20, 14 und 53). Das Grundstück hat eine Gesamtgrundfläche von ca. 4,3 ha. Der Gesamtstandort Köpenicker Landstraße 297, 12437 Berlin / Schnellerstraße 141, 12439 Berlin ist seit 1871 durch die chemische Industrieproduktion geprägt. Die Produktionspalette umfasste die Schwefelsäureherstellung, die Herstellung von Ammoniak und Weiterverarbeitung zu Ammoniumsulfat. Ab 1889 wurde Rotkali, Gelbkali, Ber-liner-, Pariser- und Stahlblau produziert. In den Jahren 1895 bis 1929 kam die Herstellung von Thoriumsalzen, Cernitrat und Cermischmetall sowie Zündmetall hinzu. Rohstoffe waren Gaswasser, Gasreinigungsmassen, Schrott, Gelbkali, Monazitsand und Säuren.
Die Arbeiten des Loses 03 umfassen die Leistungen der Baugrundverbesserung, welche aufgrund der Baugrund-verhältnisse im Baubereich erforderlich sind. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines für die weitere Bebauung ausreichend tragfähigen Untergrundes, ein Bodenaustausch findet nicht statt.
Die Baugrundverbesserungsmaßnahme wird als vertikales Tragsystem (CMC-Säulen oder gleichwertiges System) mit einer Geotextil bewehrten Tragschicht ausgeführt.
Los 03 - Bodenverbesserung
• Abstimmung mit AN für Umverlegung der Sammelleitung
• Rückbau der Winkelstützwand am geplanten Radweg entlang der Spree
• Rückbau der Winkelstützwand an der Minna-Todenhagen-Brücke
• Herstellung der Leitungsgräben und Schächte für Medientrassen / Kreuzungspunkte, dabei wird erdbaumäßig wieder in das Planum eingegriffen
• Punktuelle Tiefenenttrümmerung zum abteufen der Stabilisierungssäulen
• Abteufen der Stabilisierungssäulen
• Verlegung Geogitter, Sandschichten und Profilierungsschicht als Abschluss des bodenverbessernden Unterbaus für die Verkehrsfläche
Ausführung der Arbeiten LOS 3 Baugrundverbesserung
Leistungsbeginn: 06/2023
Gesamtfertigstellung: 12/2023
Allgemeine Aufgabenbeschreibung
Beschreibung mit Grobmengen für Bekanntmachungstext
650 m2 Asphaltfläche aufnehmen und abtransportieren
380 m3 Rückbau Stahlbetonwinkelstützwand
2.800 m3 Leitungsgraben Regenwasserkanäle herstellen, Tiefe bis 1,25 m
400 m3 Leitungsgraben für Leerrohrkanäle und -schächte herstellen, Tiefe bis 1,5 m
300 m3 Baugrube herstellen, STW und Rampe Einfahrtsbereich, Tiefe bis 2,0 m
2.800 m3 Baugrube herstellen, STW und Leerrohrkanal an der Brücke, Tiefe bis 2,00 m
1.000 m3 Baugrube herstellen, STW und Leerrohrkanal am Autohandel
11.000 m3 Planum in Gräben und Gruben für die Stützwände
49.190 m Verdrängungspfahl herstellen, d = 32 cm
7.570 m Verdrängungspfahl herstellen, d = 36 cm
14.000 m Bodenaustauschbohrungen D 40 cm
875 m3 Bodenaustausch- und Enttrümmerungsbohrungen
2.225 St Enttrümmerungsbohrungen D 0,40 m, Länge bis 0,30 m
2.225 St Enttrümmerungsbohrungen D 0,40 m, Länge bis 0,30 bis 0,50 m
34.500 m² 5 cm Tragschicht aus Brechsand 0/5 herstellten und verdichten
69.000 m² 10 cm Tragschicht aus Brechsand 0/5 herstellten und verdichten
34.500 m² 30 cm Gründungspolster aus gebrochenem Material 0/45 bis 0/63 herstellen
92.300 m² Einbau Geogitter mit einer Kurzzeitzugfestigkeit von x/y = 800 kN/m / 100 kN/m
Bestandteil dieser Baubeschreibung sind lediglich die Leistungen des Loses 03.
Die Gesamtbaumaßnahme wird voraussichtlich im Zeitraum bis September 2025 erbracht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und
ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1
der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und
AufenthG
4. Erklärung zum KRG
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-
Sach- Vermögens- und Umweltschäden)
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung
von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und
einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Angebot benannte
Nachunternehmer. Beabsichtigt der
Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen
(Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für
den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine
Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch
Vorlage
einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des
Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen
enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung -
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen
Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum
Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit
dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Technische Ausstattung des Bewerbers
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes
- Es müssen zwei verschiedene Referenzen über vergleichbare Leistungen "Baugrundverbesserung" eingereicht werden
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft
erfolgt
anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu
sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge
folgende Unterlagen einzureichen:
(1.)
Eigenerklärung zur Eignung (bei Bewerbergemeinschaften von
jedem Mitglied und für jeden mit dem Teilnahmeantrag
benannten Nachunternehmer)
(2.)
Nachunternehmererklärung (sofern erforderlich)
(3.)
im Fall von Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Ihres/Ihrer
Nachunternehmer/s (vollständig ausgefüllt)
(4.)
im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Erklärung zur Bildung
einer Bewerbergemeinschaft (vollständig ausgefüllt).
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbind-
lich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsge-
meinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren be-
vollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung
der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über
die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebots-
abgabe zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Berliner Verkehrsbetriebe (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Submissionsstelle , RaumD0258, Holzmarktstraße15-17, 10179 Berlin.
Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über
eine Vergabemanagement-Software sowie über eine
Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine
Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
2. Sämtliche Vergabeunterlagen werden
Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei
und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1)
angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind
ausschließlich zu verwenden.
3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die
spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist
erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden
allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich
elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene
Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der
Frist zur Einreichung der Angebote ist der
Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf
über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte
oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante
Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den
Auftraggeber erfolgt nicht.
4. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum
14.04.2023 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer
I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
5. Die Angebote sind ausschließlich
elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene
Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit
(elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die
Einreichung von Angeboten in Schriftform,
per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion
des Bietercockpits ist unzulässig.
6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen
an den Vergabeunterlagen einschließlich der
Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den
Vertragsbestimmungen vor.
7. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/
Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe),
muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen
und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen
Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt).
Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen,
wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der
Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung
"Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm
die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf
Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber
die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2
SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
werden;
8. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu
behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens
verwendet werden;
9. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im
Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei
den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungsund
Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen
Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen
Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung
oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist
von
den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine
Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle
vorzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.