Erneuerung der Beleuchtung im Plenarsaal, Büros, Besprechungsräume, Flur- und Aufenthaltsbereichen und der Illumination (Außenbeleuchtung) des Reichstages - Technische Ausrüstung gemäß § 53 ff HOAI 2021, AG 4, 8 LPH 2-9, besondere Leistungen - VgV-06-102-23 Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-06-102-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Beleuchtung im Plenarsaal, Büros, Besprechungsräume, Flur- und Aufenthaltsbereichen und der Illumination (Außenbeleuchtung) des Reichstages - Technische Ausrüstung gemäß § 53 ff HOAI 2021, AG 4, 8 LPH 2-9, besondere Leistungen - VgV-06-102-23
siehe II.2.4 - Beschreibung der Beschaffung
Platz der Republik 1 in 11011 Berlin
1.1. Allgemeine Beschreibung:
Der Reichstag mit den Beleuchtungsanlagen wurde 1999 in Betrieb genommen. Die Anlagen sind über 20 Jahre alt und haben durch eine sehr hohe Betriebsstundenzahl pro Tag ihre Grenznutzungsdauer erreicht. Im Jahr 2018/19 wurde die komplette Halogenbeleuchtung aus o.g. und energetischen Gründen erneuert. Aufgrund des Lebensalters der Beleuchtungsanlagen ist ein Austausch der kompletten Beleuchtungsanlagen notwendig. Die Aufgabenstellung besteht darin, die kompletten Beleuchtungsanlagen mit den verschiedensten Leuchtmitteltypen auf LED-Technik umzustellen. Dabei gilt es sowohl die genormten Mindestbeleuchtungsstärken als auch die architektonischen Besonderheiten der bisherigen Lichtgestaltung zu berücksichtigen. Die vorhandene Lichtqualität sowie die ästhetischen und architektonischen Besonderheiten der Beleuchtung in den jeweiligen Räumen müssen erhalten bleiben. Dazu ist eine enge Abstimmung mit den Inhabern des Urheberrechts des Lichtkonzeptes erforderlich. Gleichzeitig wird in einem anderen Projekt die Medientechnik im Plenarsaal modernisiert. Da alle Arbeiten im laufenden Plenarbetrieb durchgeführt werden ist auch mit diesem Gewerk eine Abstimmung erforderlich (z.B. gemeinsame Nutzung von Gerüsten).
- Auftraggeber/in, Nutzer/in:
Deutscher Bundestag
- Gebäudenutzung:
Parlamentsgebäude
- Art der Baumaßnahme:
Modernisierung im laufenden Betrieb
- Projektkosten (netto) für KG KG4451 KG4452 KG556 gem. DIN 276:
€ 5.000.000
- Projektdauer:
Ca. 60 Monate (inkl. LP9 - 24 Monate - für Gewährleistung/Mängelbeseitigung)
1.2. Gegenstand des Auftrages
- Leistungsbereich:
TGA Planung KG KG4451 KG4452 KG480 KG556
- Leistungsbild:
LP2-9 und besondere Leistungen
- Beginn/Ende der Leistungserbringung:
3. Quartal 2023 bis 3. Quartal 2026
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerbende gleichermaßen die Anforderungen und ist die Anzahl der Bewerbenden auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Der Vertrag ist erst in der 2. Stufe des Verfahrens einzureichen. Hierzu erhalten die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Teilnehmenden gemäß § 17 Abs. 4 VgV eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit allen erforderlichen Unterlagen für die Angebotserstellung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind:
Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen.
Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen erfüllen.
Weitere Hinweise:
1. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und von dem/den Geschäftsführer(n) und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die eVergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen - es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerber, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Partner der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.
3. Unterzeichnete Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 3 a) (Ferner ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 4).
5. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 3 b).
6. Beruft sich der Bewerber oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 5) vorzulegen.
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 5), Nachweis der Unterschriftsbefugnis (Registerauszug und/oder Anlage 1) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) vorgelegt werden.
Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des Nachunternehmers für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.
Die Leistungsfähigkeit ist durch die Erklärung über den Umsatz der ausgeschriebenen Dienstleistung für die letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Umsatzzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmens darf der Umsatz des Nachunternehmens nur entsprechend seines/ihres Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn das Nachunternehmen diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat. - siehe III.1.1) Punkt 6 -
Der Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre muss im Bereich der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4, 5 und 8, mindestens >=150.000,- € netto betragen.
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit sind folgende Auskünfte zu erteilen:
1. Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers während der letzten 3 Jahre, insbesondere Ausbildungen, Fachrichtungen und Bürozugehörigkeit der Mitarbeiter im Sinne von § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Mitarbeiterzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers können nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
- siehe III.1.1) Punkt 6 beachten -
2. Vorstellung von zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren realisierten Referenzprojekten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Es sind zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2) vom Bewerber vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix Stufe 1 bewertet werden.
Alle Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 2010 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt sein (Abschluss Leistungsphase 8 gem. § 55 HOAI).
Insbesondere Angaben zu:
Projektbezeichnung, Ort, Bauherr/Auftraggeber, Ansprechpartner/Tel.-Nr., Entwurfsverfasser/Architekt, Auftragserteilung = Planungsbeginn bis zur VOB-Abnahme = Ende Bauausführung LP8, Gebäudenutzung, Art der Baumaßnahme, Projektkosten (KGR 200 bis 600 nach DIN 276) netto, Kosten Planung von KNX-Steuerungen, Kosten Leitstellenkopplung /Automatisierung, Kosten Planung von Außenbeleuchtung, Analgengruppe 4 und 8
Vorlage eines projektbezogenen Referenzschreibens.
Neben dem Bewerbungsbogen sind maximal 3 DIN A 4 Seiten je Referenzprojekt in digitaler Form einzureichen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen.
Die Referenzprojekte (P1 und P2) müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Partner der Bietergemeinschaft eingereicht werden (insgesamt max. 2 Referenzen). Referenzprojekte des Nachunternehmers sind nicht zugelassen.
3. Vorstellung des Projektteams - Projektleiter, Projektmitarbeiter,
insbesondere Angaben zu:
Name, Ausbildung/Studienabschluss, Berufserfahrung.
Beruflicher Werdegang sowie Studiennachweise der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter, einschließlich des Büroinhabers, sind in digitaler Form vorzulegen.
4. Mit der Einreichung des Bewerbungsbogens erklärt der Bewerber/die Bietergemeinschaft, dass die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung nach heutigem Stand der Technik notwendige technische Hard- und Software vorhanden ist.
Eine ausführliche Erläuterung zur Bewertung der Referenzprojekte (P1, P2) ist der Auswertungsmatrix Stufe 1 zu entnehmen. Andere als unter Punkt 3 des Bewerbungsbogens vorgestellte Referenzen werden für den Teilnahmewettbewerb nicht zur Bewertung herangezogen.
Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Vergabeunterlagen sind auf folgender Seite veröffentlicht:
Nachweis der Bauvorlagenberechtigung gemäß BauO Bln ist nichterforderlich.
Zu 1.
Die Anzahl der Mitarbeiter (einschl. Büroinhaber/n) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >= 5
Davon Anzahl der Beschäftigten mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektrotechnik, Lichttechnik, Gebäude- oder Energietechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung (nach Studienabschluss) im Bereich Beleuchtungsplanung im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >= 2
Zu 2.
Es sind zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen, welche die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
Alle Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01.01.2015 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt sein (Abschluss Leistungsphase 8 gem. § 55 HOAI).
Davon:
mindestens ein Projekt der KG 445 nach DIN 276
mindestens ein Projekt der KG 556 nach DIN 276
Zu 3.
Projektleiter/in mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektrotechnik, Lichttechnik, Gebäude- oder Energietechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung (nach Studienabschluss) im Bereich Beleuchtungsplanung.
Projektmitarbeiter/in (MA2) mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektrotechnik, Lichttechnik, Gebäude- oder Energietechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung (nach Studienabschluss) im Bereich Beleuchtungsplanung.
Projektmitarbeiter (MA3) mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektro-, Lichttechnik, Gebäude- oder Energietechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mind. 1 Jahr Berufserfahrung (nach Studienabschluss) im Bereich der Anlagengruppen 4 und 8.
Das Projektteam sollte sich aus mindestens 3 Personen zusammensetzen. Doppelbenennungen sind nicht möglich.
( siehe Hinweise III.1.1)
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen stehen uneingeschränkt und kostenfrei als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.evergabe-online.de zur Verfügung Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes (unter www.evergabe-online.de) durchgeführt.
Der Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die E-Vergabeplattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben.
Die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabeplattform. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabeplattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Fragen der Bewerber sind über den Angebotsassistenten (ANA) der E-Vergabeplattform (als registrierter Nutzer der E-Vergabe) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabeplattform an alle Bewerber versendet.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.1.2. und III.1.3.) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist über die E-Vergabeplattform des Bundes nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Hinweis 3 (Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Artikel 13 DSGVO:
Die vom Bewerber/Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens - auf Anforderung - mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018), streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber/Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung/des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem/der Auftraggebenden gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem/der Auftraggebenden gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des/der Auftraggebenden, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
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