Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: Konzern STADT UND LAND - Wirtschaftsprüfer 2023 ff
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Auftrag
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu schließen, das die Prüfung der Konzern-/Jahresabschlüsse 2023 und optional für die der Folgejah-re 2024 bis 2026 für den Konzern STADT UND LAND übernimmt. Aufgrund eines Beschlusses des Gesellschafters und den Vorgaben des Landes Berlins ist der Wirtschaftsprüfer für max. vier Jahre auszuschreiben.
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu schließen, das die Prüfung der Konzern-/Jahresabschlüsse 2023 und optional für die der Folgejah-re 2024 bis 2026 für den Konzern STADT UND LAND übernimmt. Aufgrund eines Beschlusses des Gesellschafters und den Vorgaben des Landes Berlins ist der Wirtschaftsprüfer für max. vier Jahre auszuschreiben.
Die Prüfung umfasst die Jahresabschlüsse der Gesellschaften des Konzerns STADT UND LAND, d.h. sowohl der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH als auch der folgenden Unternehmen, bei denen die STADT UND LAND Anteilseignerin ist.
- WoGeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH (WoGeHe), Anteil 100 %;
- WOBEGE Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH (WOBEGE), Anteil 100 %;
- STADT UND LAND-FACILITY GmbH (FACILITY), Anteil 100 %
- STADT UND LAND NETZE GmbH (NETZE), Anteil 100 %
- STADT UND LAND Nord-Süd GmbH, Anteil 100 %
- STADT UND LAND Schöneberg GmbH, Anteil 100 %
- SIWOGE 1992 Siedlungsplanung und Wohnbauten-Gesellschaft mbH (nicht im Konsolidie-rungskreis); Anteil 50 %
Soweit zum Konzern STADT UND LAND neue Gesellschaften hinzukommen oder ruhende Gesell-schaften aktiviert werden, erfolgt die Prüfung für diese Gesellschaften ebenfalls auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Zu erbringen sind im Wesentlichen die folgenden Leistungen:
- Prüfung der Jahresabschlüsse einschließlich des Konzernabschlusses und des zusammenge-fassten Konzernlageberichts (§ 316 HGB) für das Geschäftsjahr 2023 ;
- erweiterte Prüfung gemäß § 53 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 HGrG (IDW PS 720);
- Konzernbezügebericht für die Geschäftsführung und leitende Angestellte;
- Prüfung der Erklärungen des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung gemäß den Regelungen des Berliner Corporate Governance Kodex (insbesondere Anlage 4; für STADT UND LAND; Stand 2015);
- Prüfung der Tantiemenabrechnungen der Geschäftsführung der STADT UND LAND auf Basis der jährlichen Zielvereinbarung;
- Jährliche prüferische Durchsicht der Trennungsrechnung aus dem Betrauungsakt Kosmosvier-tel gemäß den Anforderungen des § 3 TranspRLG im Rahmen der Jahresabschlussprüfung und Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel für die Geschäftsjahre 2022 bis 2024
Prüfung der rechnungslegungsrelevanten IT-Systeme
ein weiterer Prüfungsschwerpunkt im Einvernehmen mit dem RHvB
Drei weitere Prüfungsschwerpunkte in Abstimmung mit dem Land Berlin und dem Aufsichtsrat
Optionale Leistungen
Unter der Voraussetzung des Wegfalls der Erleichterungsvorschriften (§ 315 Abs. 5 i.V.m §298 Abs. 2 HGB) hat eine Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte einschließlich des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (§ 317 HGB) für alle Gesellschaften für die Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025 und 2026 zu erfolgen;
Prüfung nach § 16 MABV nach Bedarf;
Nachhaltigkeitsberichterstattung (ab 2025)
Eigenerklärung nach § 5k EU-SanktionsVO - Russlandsanktionen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für dieses Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer
2. Darstellung des Firmenprofils des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft (Gesellschafter; Ko-operationen; Beteiligungen)
3. Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 319, 319a und
319b HGB ist Mindestanforderung.
4. Erklärung gemäß Ziff. IV Nr. 1 des Berliner Corporate Governance Kodex (Unabhängigkeit des Prüfers; Erklärung zu Leistungen für AG in der Vergangenheit und für die Zukunft, soweit in Aussicht gestellt); Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
5. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Ausschlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
6. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzar-beitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG),
§ 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 22 Lie-ferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen.
7. Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 2 Frau-enförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der
Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch-zuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Nachweis des Bestehens eines branchenüblichen Versicherungsschutzes von mindestens 5.000.000,00 €; es wird davon ausgegangen, dass nur Bewerber, die hierzu in der Lage sind, über eine ausreichende Leistungsfähigkeit verfügen. Dieser Versicherungsnachweis ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für als Nachunternehmer vorgesehenen Partner einzureichen. Der Nachweis ist über eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens zu führen. Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen abgeschlossen werden wird. Die Versicherungsbestätigung bzw. die Deckungszusage darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Erstangebote.
1. Der Nachweis der Zulassung als Wirtschaftsprüfer nach § 15 WiPrO oder Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach § 27 WiPrO ist Mindestanforderung.
2. Vorlage von mindestens drei Referenzen für die Prüfung von Jahresabschlüssen von Unter-nehmen der Immobilienwirtschaft bezogen auf die Prüfungsjahre 2019 ff. mit folgenden Leistungen:
- Mindestens eine mit 20.000 Mieteinheiten,
- mindestens eine aus der kommunalen Wohnungswirtschaft,
- eine Referenz eines Konzernabschlusses mit mindestens drei Tochtergesellschaften.
Die Referenzdarstellung des Bewerbers umfasst für jede eingereichte Referenz folgende Angaben, wobei eine Anonymisierung – soweit berufsrechtlich zwingend erforderlich – möglich ist. Auf Verlangen hat der Bewerber der Auftraggeberin die Nachprüfungsmöglichkeit der eingereichten Referenzen beim Referenzgeber auch für solche Referenzen, die anonymisiert eingereicht werden, unverzüglich einzuräumen:
- Name und die Adresse des Auftraggebers und Nennung eines Ansprechpartners mit Tele-fonnummer;
- Anzahl der Wohnungseinheiten beim Auftraggeber;
- Beschreibung des Leistungsumfanges im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit den hier ausgeschriebenen Leistungen (siehe Ziffer II.2.4 der Bekanntmachung);
- Prüfungen nach § 53 HGrG und Prüfung von Bezügeberichten;
- Honorarvolumen;
- Leistungszeitraum;
- Angaben dazu, ob die Leistung allein oder in Kooperation ausgeführt wurde.
3. Nachweis von Erfahrungen in bestimmten relevanten Prüfungsbereichen
Gefordert wird die Darstellung von Erfahrungen in Prüfungsbereichen bezogen auf die Prüfungsjahre 2019 ff., bei denen Fragestellungen aus den folgenden Gebieten zu beurteilen waren:
a. Bewertung von Immobilienvermögen;
b. Wohnungsbauförderprogramme;
c. Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung nach § 315 b HGB i.V.m. § 289 b HGB
d. Prüfung von Betrauungsakten – insbesondere Trennungsrechnung
Bei der Darstellung sollen die Bewerber für jede Anforderung kurz und präzise aufzeigen, in welchem Umfang sie mit den jeweils aufgeführten Bereichen der Prüfungsjahre 2019 ff. Erfahrungen nachweisen können.
1. Der Nachweis der Zulassung als Wirtschaftsprüfer nach § 15 WiPrO oder Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach § 27 WiPrO ist Mindestanforderung
Abschnitt IV: Verfahren
Ohne Teilnahme von Bietern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]