Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: Konzern STADT UND LAND - Wirtschaftsprüfer 2023 ff

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/166605
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/166605
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Auftrag

Referenznummer der Bekanntmachung: Konzern STADT UND LAND - Wirtschaftsprüfer 2023 ff
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79210000 Rechnungslegung und -prüfung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu schließen, das die Prüfung der Konzern-/Jahresabschlüsse 2023 und optional für die der Folgejah-re 2024 bis 2026 für den Konzern STADT UND LAND übernimmt. Aufgrund eines Beschlusses des Gesellschafters und den Vorgaben des Landes Berlins ist der Wirtschaftsprüfer für max. vier Jahre auszuschreiben.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu schließen, das die Prüfung der Konzern-/Jahresabschlüsse 2023 und optional für die der Folgejah-re 2024 bis 2026 für den Konzern STADT UND LAND übernimmt. Aufgrund eines Beschlusses des Gesellschafters und den Vorgaben des Landes Berlins ist der Wirtschaftsprüfer für max. vier Jahre auszuschreiben.

Die Prüfung umfasst die Jahresabschlüsse der Gesellschaften des Konzerns STADT UND LAND, d.h. sowohl der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH als auch der folgenden Unternehmen, bei denen die STADT UND LAND Anteilseignerin ist.

- WoGeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH (WoGeHe), Anteil 100 %;

- WOBEGE Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH (WOBEGE), Anteil 100 %;

- STADT UND LAND-FACILITY GmbH (FACILITY), Anteil 100 %

- STADT UND LAND NETZE GmbH (NETZE), Anteil 100 %

- STADT UND LAND Nord-Süd GmbH, Anteil 100 %

- STADT UND LAND Schöneberg GmbH, Anteil 100 %

- SIWOGE 1992 Siedlungsplanung und Wohnbauten-Gesellschaft mbH (nicht im Konsolidie-rungskreis); Anteil 50 %

Soweit zum Konzern STADT UND LAND neue Gesellschaften hinzukommen oder ruhende Gesell-schaften aktiviert werden, erfolgt die Prüfung für diese Gesellschaften ebenfalls auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.

Zu erbringen sind im Wesentlichen die folgenden Leistungen:

- Prüfung der Jahresabschlüsse einschließlich des Konzernabschlusses und des zusammenge-fassten Konzernlageberichts (§ 316 HGB) für das Geschäftsjahr 2023 ;

- erweiterte Prüfung gemäß § 53 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 HGrG (IDW PS 720);

- Konzernbezügebericht für die Geschäftsführung und leitende Angestellte;

- Prüfung der Erklärungen des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung gemäß den Regelungen des Berliner Corporate Governance Kodex (insbesondere Anlage 4; für STADT UND LAND; Stand 2015);

- Prüfung der Tantiemenabrechnungen der Geschäftsführung der STADT UND LAND auf Basis der jährlichen Zielvereinbarung;

- Jährliche prüferische Durchsicht der Trennungsrechnung aus dem Betrauungsakt Kosmosvier-tel gemäß den Anforderungen des § 3 TranspRLG im Rahmen der Jahresabschlussprüfung und Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel für die Geschäftsjahre 2022 bis 2024

 Prüfung der rechnungslegungsrelevanten IT-Systeme

 ein weiterer Prüfungsschwerpunkt im Einvernehmen mit dem RHvB

 Drei weitere Prüfungsschwerpunkte in Abstimmung mit dem Land Berlin und dem Aufsichtsrat

Optionale Leistungen

 Unter der Voraussetzung des Wegfalls der Erleichterungsvorschriften (§ 315 Abs. 5 i.V.m §298 Abs. 2 HGB) hat eine Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte einschließlich des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (§ 317 HGB) für alle Gesellschaften für die Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025 und 2026 zu erfolgen;

 Prüfung nach § 16 MABV nach Bedarf;

 Nachhaltigkeitsberichterstattung (ab 2025)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Personelle Durchführung und Aufgabenumsetzungskonzept / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2023
Ende: 31/03/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Eigenerklärung nach § 5k EU-SanktionsVO - Russlandsanktionen

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für dieses Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer

2. Darstellung des Firmenprofils des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft (Gesellschafter; Ko-operationen; Beteiligungen)

3. Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 319, 319a und

319b HGB ist Mindestanforderung.

4. Erklärung gemäß Ziff. IV Nr. 1 des Berliner Corporate Governance Kodex (Unabhängigkeit des Prüfers; Erklärung zu Leistungen für AG in der Vergangenheit und für die Zukunft, soweit in Aussicht gestellt); Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.

5. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Ausschlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.

6. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzar-beitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG),

§ 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 22 Lie-ferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen.

7. Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 2 Frau-enförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der

Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch-zuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis des Bestehens eines branchenüblichen Versicherungsschutzes von mindestens 5.000.000,00 €; es wird davon ausgegangen, dass nur Bewerber, die hierzu in der Lage sind, über eine ausreichende Leistungsfähigkeit verfügen. Dieser Versicherungsnachweis ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für als Nachunternehmer vorgesehenen Partner einzureichen. Der Nachweis ist über eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens zu führen. Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen abgeschlossen werden wird. Die Versicherungsbestätigung bzw. die Deckungszusage darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Erstangebote.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Der Nachweis der Zulassung als Wirtschaftsprüfer nach § 15 WiPrO oder Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach § 27 WiPrO ist Mindestanforderung.

2. Vorlage von mindestens drei Referenzen für die Prüfung von Jahresabschlüssen von Unter-nehmen der Immobilienwirtschaft bezogen auf die Prüfungsjahre 2019 ff. mit folgenden Leistungen:

- Mindestens eine mit 20.000 Mieteinheiten,

- mindestens eine aus der kommunalen Wohnungswirtschaft,

- eine Referenz eines Konzernabschlusses mit mindestens drei Tochtergesellschaften.

Die Referenzdarstellung des Bewerbers umfasst für jede eingereichte Referenz folgende Angaben, wobei eine Anonymisierung – soweit berufsrechtlich zwingend erforderlich – möglich ist. Auf Verlangen hat der Bewerber der Auftraggeberin die Nachprüfungsmöglichkeit der eingereichten Referenzen beim Referenzgeber auch für solche Referenzen, die anonymisiert eingereicht werden, unverzüglich einzuräumen:

- Name und die Adresse des Auftraggebers und Nennung eines Ansprechpartners mit Tele-fonnummer;

- Anzahl der Wohnungseinheiten beim Auftraggeber;

- Beschreibung des Leistungsumfanges im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit den hier ausgeschriebenen Leistungen (siehe Ziffer II.2.4 der Bekanntmachung);

- Prüfungen nach § 53 HGrG und Prüfung von Bezügeberichten;

- Honorarvolumen;

- Leistungszeitraum;

- Angaben dazu, ob die Leistung allein oder in Kooperation ausgeführt wurde.

3. Nachweis von Erfahrungen in bestimmten relevanten Prüfungsbereichen

Gefordert wird die Darstellung von Erfahrungen in Prüfungsbereichen bezogen auf die Prüfungsjahre 2019 ff., bei denen Fragestellungen aus den folgenden Gebieten zu beurteilen waren:

a. Bewertung von Immobilienvermögen;

b. Wohnungsbauförderprogramme;

c. Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung nach § 315 b HGB i.V.m. § 289 b HGB

d. Prüfung von Betrauungsakten – insbesondere Trennungsrechnung

Bei der Darstellung sollen die Bewerber für jede Anforderung kurz und präzise aufzeigen, in welchem Umfang sie mit den jeweils aufgeführten Bereichen der Prüfungsjahre 2019 ff. Erfahrungen nachweisen können.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

1. Der Nachweis der Zulassung als Wirtschaftsprüfer nach § 15 WiPrO oder Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach § 27 WiPrO ist Mindestanforderung

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/04/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/04/2023
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Ohne Teilnahme von Bietern

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/03/2023