Fremdsprachige Beratung für Erwerbszuwanderer und ausländische Studierende Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-03-20-SYS-CSC

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Presselstraße 19
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Bremen/Bremerhaven - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Bürgermeister - Smidt - Straße 95
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Str. 2
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Sternplatz 7
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6AKQ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6AKQ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fremdsprachige Beratung für Erwerbszuwanderer und ausländische Studierende

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-03-20-SYS-CSC
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79512000 Call-Center
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Fremdsprachige Beratung für Erwerbszuwanderer und ausländische Studierende

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79530000 Übersetzungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Auftrag der AOKs sucht der AOK-Bundesverband im Rahmen dieser Ausschreibung einen Auftragnehmer für eine fremdsprachige Beratung für Erwerbszuwanderer und ausländische Studierende (Beratung und Akquise per Inbound-Telefonie, E-Mail-Bearbeitung und Chat). Der direkte Abschluss einer Mitgliedschaft am Telefon ist zu nutzen (Telefon-Akquise).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2023
Ende: 31/08/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:

Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;

(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.

(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"

Der Bewerber erklärt, dass er nicht:

a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,

b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,

d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.

Es wird bestätigt und sichergestellt,

dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.

Weiter erklärt der Bieter, dass er den jeweiligen Auftraggeberinnen in allen Gebietslosen, in denen ihm ggf. ein Auftrag erteilt wird, unverzüglich Mitteilung machen wird,

(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,

(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.

(a) Hinweis Bietergemeinschaften:

Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

(b) Hinweis Eignungsleihe:

Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:

- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,

- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter .

(c) Hinweis Unterauftragnehmer:

Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen:

- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,

- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Referenzen:

Es sind mindestens zwei Referenzen (Referenzliste) aus den letzten drei Kalenderjahren, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, anzugeben.

Für eine Vergleichbarkeit sind folgende Anforderungen mindestens über die zwei Referenzen abzudecken; dabei kann eine Referenz auch mehrere Anforderungen erfüllen:

- Mindestens zwei Referenzprojekte für eine erfolgreiche fremdsprachige Inbound-Service-Telefonie (monatlich mindestens 2.500 Minuten und mindestens 2 Sprachen);

- Mindestens ein Referenzprojekt für eine erfolgreiche Inbound-Telefonie für gesetzliche Krankenversicherungen oder ein vergleichbares Themenfeld aus dem Gesundheits- oder Versicherungsbereich;

- Mindestens ein Referenzprojekt für Vertriebsaktivitäten (Telefon-Akquise);

- Mindestens ein Referenzprojekt für Dolmetscher-Serviceleistungen.

Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

(1) Betriebshaftpflichtversicherung

Der Auftragnehmer weist spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag den Auftraggebern nach, dass er über eine angemessene und gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden

Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt:

a. 3.000.000,- EUR für Personen- und Sachschäden sowie

b. 1.000.000,- EUR für Vermögensschäden inkl. Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Anforderungen beruhen.

Er ist verpflichtet, diesen Versicherungsschutz während der gesamten Laufzeit dieses Rahmenvertrages und darüber hinaus bis zur Verjährung aller Mängelansprüche aufrechtzuerhalten. Kommt der

Auftragnehmer diesen Verpflichtungen nicht nach, sind die Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung dieses Rahmenvertrags aus wichtigem Grund berechtigt. Weitergehende Ansprüche der Auftraggeber, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.

(2) Datenschutzbestimmungen

Der Bieter erkennt die Datenschutzbestimmungen für die Auftragsdatenverarbeitung einschließlich der Anhänge A bis G ohne Einschränkung an. Die Datenschutzbestimmungen treten mit Zuschlagserteilung in Kraft.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/04/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/04/2023
Ortszeit: 09:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6AKQ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."

§ 135 GWB Unwirksamkeit.

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat..."

§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/03/2023