Lieferung, Anpassung, Inbetriebnahme, Pflege und Weiterentwicklung einer BI-Plattform
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.degewo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Anpassung, Inbetriebnahme, Pflege und Weiterentwicklung einer BI-Plattform
degewo benötigt für Steuerungs- und Entscheidungsfindungsprozesse aktuelles und verlässliches Datenmaterial aus verschiedenen internen Quelldatensystemen. degewo beabsichtigt daher die Einführung einer einheitlichen und integrierten Business-Intelligence (BI)-Plattform auf Basis der Cloud Computing Plattform Microsoft Azure. Ziel der Einführung des BI-Systems ist die Bereitstellung von standardisierten Informationen, die Vereinheitlichung von Kennzahlen zur besseren Steuerung, Risikoanalyse und Unterstützung des Controllings für die einzelnen Fachebenen. Zentraler Bestandteil dieser Plattform soll dabei ein Datawarehouse sein, in welchem die bisher unterschiedlich strukturierten Datenquellen angebunden, aufbereitet und für Analyse- und Reportingzwecke bereitgestellt werden sollen.
Berlin
Siehe dazu auch Dokument Informative Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Anpassung, Inbetriebnahme, Pflege und Weiterentwicklung einer BI-Plattform
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland