Tower Los 12.2 Rohrrahmentüren - NT09 FEM-Nachweis Stoßsicherheit
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tower Los 12.2 Rohrrahmentüren - NT09 FEM-Nachweis Stoßsicherheit
Tower Los 12.2 Rohrrahmentüren
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, beabsichtigt die Vergabe von Leistungen für die Sanierung von Innentüren, Rohrahmentüren und dazugehörige Leibungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rohrrahmentüren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Töging am Inn
NUTS-Code: DE22 Niederbayern
Postleitzahl: 84513
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Los 12.2 Rohrrahmentüren - hier: NT09_NA09_FEM-Nachweis Stoßsicherheit
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Töging am Inn
NUTS-Code: DE22 Niederbayern
Postleitzahl: 84513
Land: Deutschland
Nachweis der Stoß-Sicherheit für die Festverglasung HTH Ebene 6z.
Mit der Beauftragung des Hauptvertrages wurde die Festverglasung im Haupttreppenhaus Ebene 6z beauftragt.
Bei der Planung durch den AN wurde festgestellt, dass die zulässigen Verglasungen für Absturzsicherungen nicht in diesen Dimensionen verwendbar sind bzw. dass im Land Berlin keine Verglasungen in der geplanten Höhe einen Nachweis dazu haben. Der AN hat deshalb vorgeschlagen den Nachweis über die FEM-Methode statisch zu erbringen oder die Zulassung/Bestätigung vom Prüfstatiker über die FEM-Methode zzgl. eines Pendelschlagversuches zu erzielen. Beide Nachweise setzen die statische Nachweisführung über die FEM Methode voraus.
Die Leistung ist technisch notwendig. Da die Festverglasung für die Inbetriebnahme des Gebäudes notwendig ist, muss die Leistung schnellstmöglich beauftragt werden.