Hardware Ausstattung AdZ Referenznummer der Bekanntmachung: 043-23
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 035-102986)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Hardware Ausstattung AdZ
Die Gewobag plant die Beschaffung der notwendigen Leistungen für die Ausstattung der Mitarbeiter als Kombination aus Homeoffice und Arbeiten vor Ort. Die Gewobag beabsichtigt, den geänderten Bedürfnissen des Arbeitslebens Rechnung zu tragen und Ihren Beschäftigten flächendeckend Homeoffice zu ermöglichen. Arbeiten aus dem Homeoffice erfordert insb. die Beschaffung des benötigten IT-Equipments, das die Beschäftigten einerseits in die Lage versetzen soll, ihren Tätigkeiten von Zuhause aus professionell zu erledigen, und das andererseits in die bereits vorhandene IT-Peripherie der Gewobag passt.
Diese Rahmenvereinbarung ist Grundlage für die notwendigen Beschaffungsmaßnahmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Gewobag hat das Recht, die Rahmenvereinbarung einmalig um ein halbes Jahr (30.06.2025) zu verlängern (Option). Die Erklärung zur Ausübung der Option muss dem Rahmenvereinbarungspartner bis zum 31.10.2024 zugegangen sein.
Die gewobag wird lediglich zwei Einzelabrufe/Miniwettbewerbe durchführen. Die Rahmenvereinbarung endet mit dem Zuschlag auf den Einzelabruf/Miniwettbewerb 2.
Die Gewobag behält sich vor, die Rahmenvereinbarung einseitig einmalig um drei Monate zu verlängern und einen weiteren Miniwettbewerb durchzuführen. Die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Höchstmengen erhöhen sich um max. 20%. Die Gewobag muss die Verlängerungsoption bis zum 01.05.2023 (Eingang bei den Rahmenvereinbarungspartnern) ausgeübt haben.
Die Gewobag hat das Recht, die Rahmenvereinbarung einmalig um ein halbes Jahr (30.06.2025) zu verlängern (Option). Die Erklärung zur Ausübung der Option muss dem Rahmenvereinbarungspartner bis zum 31.10.2024 zugegangen sein.
Die gewobag wird lediglich zwei Einzelabrufe/Miniwettbewerbe durchführen. Die Rahmenvereinbarung endet mit dem Zuschlag auf den Einzelabruf/Miniwettbewerb 2.
Die Gewobag behält sich vor, die Rahmenvereinbarung einseitig einmalig um drei Monate zu verlängern und einen weiteren Miniwettbewerb durchzuführen. Die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Höchstmengen erhöhen sich um max. 20%. Die Gewobag muss die Verlängerungsoption bis zum 01.05.2023 (Eingang bei den Rahmenvereinbarungspartnern) ausgeübt haben.