Barrierefreier Ausbau der S-Bahnhöfe an der S2 - München-Riem, Feldkirchen, Heimstetten Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI28964
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Barrierefreier Ausbau der S-Bahnhöfe an der S2 - München-Riem, Feldkirchen, Heimstetten
Abbruch/Errichtung Mittelbahnsteige und Außenbahnsteige inkl. Einbau Blindenleitsystem, Beleuchtungs- und Beschallungsanlage/ Sanierung Personenunterführung/ Neubau Treppenanlagen/ Errichtung Rampenanlagen / Errichtung Aufzugsanlagen / Neubau Bahnsteigdach inkl. Beleuchtungs- und Beschallungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2 Feldkirchen
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Abbruch/Errichtung Mittelbahnsteige und Außenbahnsteige inkl. Einbau Blindenleitsystem, Beleuchtungs- und Beschallungsanlage/ Sanierung Personenunterführung/ Neubau Treppenanlagen/ Errichtung Rampenanlagen / Errichtung Aufzugsanlagen / Neubau Bahnsteigdach inkl. Beleuchtungs- und Beschallungsanlage
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
175 - NA175_Zusätzliche Leistungen – 50 Hz
175 - Die im Hauptvertrag vereinbarte Leistung des AN beinhaltet nicht die Anarbeitung und Ergänzung der Grünanlagen an die
Bauleistungen, die durch den AN erbracht werden. Die Nachtragsleistungen stehen im direkten räumlichen und zeitlichen
Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen im Bereich des Bahnhofsvorplatzes. Eine Beauftragung an einen Dritten ist
aufgrund der zeitlichen und räumlichen Verzahnung der Leistungen und bei einem Dritten absehbaren Mehrkosten aufgrund
zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten und örtlichen Orientierung für die kleinteiligen Leistungen nicht wirtschaftlich möglich.
Zudem wird mit der Ausführung durch den AN eine zweifellose Zuordnung der Gewährleistung ohne Schnittstellen zu Dritten
sichergestellt.