Servicebüro der Bundesinitiative Lokale Bündnisse für Familie Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_043
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Abschnitt II: Gegenstand
Servicebüro der Bundesinitiative Lokale Bündnisse für Familie
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV das Servicebüro der Bundesinitiative „Lokale Bündnisse für Familie“ zu vergeben.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Berlin
Die Bundesinitiative „Lokale Bündnisse für Familie“ soll in einer neuen Projektphase als starker und dynamischer Partner mit hoher Reichweite für die Familienpolitik neu aufgestellt und im Rahmen eines Re-Start-Prozesses für ein neues Bündniszeitalter formiert werden.
Zur Durchführung der Bundesinitiative „Lokale Bündnisse für Familie“ für die Projektphase 2023 - 2024 ist im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, mit Option zur Verlängerung bis Ende 2026, ein Auftrag zu vergeben. Für die Projektphase 2023 - 2024 stehen jährlich bis zu 800.000,- Euro (brutto) maximal zur Verfügung.
Zentraler Bestandteil der neuen Projektphase ist der Re-Start der Bundesinitiative „Lokale Bündnisse für Familie“.
Ziele des geplanten Re-Starts sind:
- Stärkung des Aktivitätsniveaus der Bündnisse: aktive Bündnisse sollen stärker unterstützt werden und ruhende bzw. weniger aktive Bündnisse reaktiviert werden.
- Ein „Siegel“, dessen Erhalt mit der Einhaltung verbindlicher Standards verbunden ist, soll der Zusammenarbeit zwischen der Initiative und den Bündnisstandorten eine neue Grundlage der Zusammenarbeit geben.
- Organisation einer zentralen Veranstaltung pro Jahr mit der Hausleitung des BMFSFJ inkl. Siegelverleihung.
Das Gesamtverfahren soll vom Servicebüro umgesetzt werden.
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin hat die Aufgabe, ein innovatives Gesamtkonzept mit dem Schwerpunkt „Re-Start“ für die Bundesinitiative „Lokale Bündnisse für Familie“ zu entwickeln und in enger Abstimmung mit dem BMFSFJ umzusetzen. Zu bereits bestehenden Maßnahmen oder Instrumenten, die weitergeführt werden müssen, enthält die Leistungsbeschreibung besondere Ausführungen.
Folgende Maßgaben sind bei der Konzeption der kommenden Programmphase zu berücksichtigen:
(1) Betrieb des Servicebüros „Lokale Bündnisse für Familie“
(2) Erstellung eines Gesamtkonzepts für ein Re-Start-Programm der Bundesinitiative „Lokale Bündnisse für Familie“ (Bewerbung, Verfahren, Auszeichnung)
(3) Durchführung von zentralen (Fach-) Veranstaltungen mit Leitungsbeteiligung (1* jährlich)
(4) Identifikation und Vermarktung von Erfolgsbeispielen aus der Bündnisarbeit vor Ort
(5) Begleitung /Mitwirkung beim bundesweiten Aktionstag anlässlich des Internationalen Tages der Familie
(6) Konzeption und Durchführung eines Mentoring-Programms
(7) Gesamtprogrammmanagement inkl. Programmmonitoring und -dokumentation
Weitere Aufgaben, die im Rahmen der Initiative „Lokale Bündnisse für Familie“ zu erfüllen sind:
(8) Bearbeitung von Ad-hoc-Anfragen der Auftraggeberin zu bestimmten Schwerpunktthemen (statistische Informationen, Recherche, Einordnung, Bewertung)
(9) Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem mit der Öffentlichkeitsarbeit beauftragten Auftragnehmer des BMFSFJ bezüglich der für die Öffentlichkeitsarbeit der Initiative „Lokale Bündnisse für Familie“ relevanten Leistungen (insbesondere in Zusammenhang mit den unter 2. und 4. genannten Leistungen).
(10) Erstellung eines Abschlussberichts mit Auswertung des Programmverlaufs
Zur Durchführung der Bundesinitiative „Lokale Bündnisse für Familie“ für die Projektphase 2023 - 2024 ist im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, mit Option zur Verlängerung bis Ende 2026, ein Auftrag zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Servicebüro der Bundesinitiative Lokale Bündnisse für Familie
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten.
e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
g. Fragen sind bis zum 17.10.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Teilnahmeanträge möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.