Rahmenvereinbarung Instandhaltung Waschanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002924
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Instandhaltung Waschanlagen
Hauptgegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Wartung und Instandsetzung von Waschanlagen (Fahrzeug- sowie Behälter-) verschiedener Hersteller auf 7 Liegenschaften im Stadtgebiet von Berlin.
Im Weiteren können Verbesserungen der Anlagen durch Umbau oder Erweiterung (Neben-)Gegenstand der Leistung sein.
Hauptgegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Wartung und Instandsetzung von Waschanlagen (Fahrzeug- sowie Behälter-) verschiedener Hersteller auf 7 Liegenschaften im Stadtgebiet von Berlin.
Im Weiteren können Verbesserungen der Anlagen durch Umbau oder Erweiterung (Neben-)Gegenstand der Leistung sein.
Die Leistungsorte sind dem Teil C Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf das Leistungsverzeichnis (inkl. Leistungsbeschreibung) verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Instandhaltung Waschanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12439
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung sind im Lieferantenportal der BSR unter https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php hinterlegt.
Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. V.2.4) liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.