Feinschlacke Umfuhr, Transport
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtreinigung.hamburg/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Feinschlacke Umfuhr, Transport
Feinschlacke Umfuhr, Transport
Feinschlacke Umfuhr, Transport
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei diesem Verfahren handelt es sich um die Umfuhr, den Transport der Feinschlacke der MVR.
Zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit muss die Schlacke aus der MVR nach 6 Wochen in ein Zwischenlager transportiert werden, um dort weiter für die Vermarktung abzulagern. Die derzeitigen verfügbaren Lagerkapazitäten sind ausgeschöpft und Lagerflächen mit den erforderlichen Anforderungen
an die Genehmigung stehen kurzfristig nicht zur Verfügung.
Die Situation von fehlenden Lagerkapazitäten entsteht insbesondere durch die Verschiebung bzw. Streichung von Bauvorhaben. Neue Lagerflächen zu erschließen oder zu nutzen ist durch aufwendige Genehmigungsverfahren sowie hohen Investitionen verbunden.
Die Dringlichkeit hierzu ergibt sich außerdem nicht nur daraus, dass aktuell keine Lagerkapazitäten bei der MVR bestehen, sondern auch daraus, dass der Betrieb der Müllverbrennungsanlage nicht gewährleistet wäre, wenn die Feinschlacke nicht Anfang Februar in ein Zwischenlager transportiert werden.
Die Ausschreibung erfolgt als VVoT gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feinschlacke Umfuhr, Transport
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selmsdorf
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 23923
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland