Umsetzung ESF+ Förderinstrument 7 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-181
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ibb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung ESF+ Förderinstrument 7
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erbringung und Umsetzung von Leistungen zum ESF+-Förderinstrument Nr. 7 - "Brücken bauen" (Teilinstrument der Jugendberufsagentur Berlin) im Rahmen des ESF Plus Programms 2021-2027 Berlin in Verbindung mit § 16h SGB II "Förderung schwer zu erreichender junger Menschen".
Detaillierte Inhalte entnehmen Sie bitte den Anlagen zur Ausschreibung.
Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Bezirk des Jobcenters Berlin Mitte
Berlin Mitte siehe Anlage 2
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erbringung und Umsetzung von Leistungen zu "Brücken bauen" (als Teilprojekt der Jugendberufsagentur Berlin (JBA Berlin)) im Rahmen des ESF-Förderinstruments Nr. 7 des ESF Plus Programms in der Förderperiode 2021 - 2027. Jeder Berliner Bezirk soll ein eigenes Los erhalten, d.h. insgesamt beinhaltet diese Ausschreibung 12 Lose.
Die anzubietenden Maßnahmen zielen durch intensives individuelles Coaching der teilnehmenden jungen Menschen (TN) darauf ab,
- Schwierigkeiten in deren individuellen Lebenssituationen zu überwinden, um
- Angebote und Leistungen der Jugendberufsagentur (JBA) in Anspruch zu nehmen und
- die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme
zu entwickeln.
Rechtsgrundlage der ausgeschriebenen Leistung ist darüber hinaus § 16 h SGB II "Förderung schwer zu erreichender junger Menschen" Abs. 1, unter Beachtung der Absätze 2 bis 5 und der § 13 SGB VIII "Jugendsozialarbeit".
Bieter können sich auf ein oder auch auf mehrere Lose bewerben. Pro Los erhält ein Bieter den Zuschlag. Detaillierte Inhalte entnehmen Sie bitte den weiteren Ausschreibungsunterlagen.
Es können max. vier (4) Verlängerungsperioden um jeweils 12 Monate vereinbart werden. Der Vertrag inkl. Verlängerungsoptionen endet spätestens nach Ablauf von 72 Monaten im Jahr 2029 zum Ende der ESF+-Förderperiode.
VO (EU) 2021/1060 ESF Plus Programm 2021 - 2027 Berlin
In allen zwölf Losen soll die einfache Richtwertmethode zur Anwendung kommen (siehe Anlage 3 Eignungs- und Bewertungskriterien):
Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet (Z = Leistung / Preis)
Die Leistungspunkte werden anhand folgender qualitativer Kriterien ermittelt:
- 60 % Konzept, Methoden, Instrumente
o 25 % Phase I: Aufsuchende Phase
o 60 % Phase II: Stabilisierende Phase
o 15 % Phase III: Nachbetreuungsphase
- 40 % Personaleinsatz
Bei Punktegleichstand entscheidet im jeweiligen Los die Bewertung des Kriteriums Konzept, Methoden, Instrumente. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Kriteriums Personaleinsatz. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen entscheidet die Bewertung des Preises. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Die Zuschlagskriterien und die Erläuterung der Bewertung entnehmen Sie bitte der Anlage 3 Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Bezirk des Jobcenters Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg siehe Anlage 2
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erbringung und Umsetzung von Leistungen zu "Brücken bauen" (als Teilprojekt der Jugendberufsagentur Berlin (JBA Berlin)) im Rahmen des ESF-Förderinstruments Nr. 7 des ESF Plus Programms in der Förderperiode 2021 - 2027. Jeder Berliner Bezirk soll ein eigenes Los erhalten, d.h. insgesamt beinhaltet diese Ausschreibung 12 Lose.
Die anzubietenden Maßnahmen zielen durch intensives individuelles Coaching der teilnehmenden jungen Menschen (TN) darauf ab,
- Schwierigkeiten in deren individuellen Lebenssituationen zu überwinden, um
- Angebote und Leistungen der Jugendberufsagentur (JBA) in Anspruch zu nehmen und
- die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme
zu entwickeln.
Rechtsgrundlage der ausgeschriebenen Leistung ist darüber hinaus § 16 h SGB II "Förderung schwer zu erreichender junger Menschen" Abs. 1, unter Beachtung der Absätze 2 bis 5 und der § 13 SGB VIII "Jugendsozialarbeit".
Bieter können sich auf ein oder auch auf mehrere Lose bewerben. Pro Los erhält ein Bieter den Zuschlag. Detaillierte Inhalte entnehmen Sie bitte den weiteren Ausschreibungsunterlagen.
Es können max. vier (4) Verlängerungsperioden um jeweils 12 Monate vereinbart werden. Der Vertrag inkl. Verlängerungsoptionen endet spätestens nach Ablauf von 72 Monaten im Jahr 2029 zum Ende der ESF+-Förderperiode.
VO (EU) 2021/1060 ESF Plus Programm 2021 - 2027 Berlin
In allen zwölf Losen soll die einfache Richtwertmethode zur Anwendung kommen (siehe Anlage 3 Eignungs- und Bewertungskriterien):
Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet (Z = Leistung / Preis)
Die Leistungspunkte werden anhand folgender qualitativer Kriterien ermittelt:
- 60 % Konzept, Methoden, Instrumente
o 25 % Phase I: Aufsuchende Phase
o 60 % Phase II: Stabilisierende Phase
o 15 % Phase III: Nachbetreuungsphase
- 40 % Personaleinsatz
Bei Punktegleichstand entscheidet im jeweiligen Los die Bewertung des Kriteriums Konzept, Methoden, Instrumente. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Kriteriums Personaleinsatz. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen entscheidet die Bewertung des Preises. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Die Zuschlagskriterien und die Erläuterung der Bewertung entnehmen Sie bitte der Anlage 3 Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Bezirk des Jobcenters Berlin Pankow
Berlin Pankow siehe Anlage 2
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erbringung und Umsetzung von Leistungen zu "Brücken bauen" (als Teilprojekt der Jugendberufsagentur Berlin (JBA Berlin)) im Rahmen des ESF-Förderinstruments Nr. 7 des ESF Plus Programms in der Förderperiode 2021 - 2027. Jeder Berliner Bezirk soll ein eigenes Los erhalten, d.h. insgesamt beinhaltet diese Ausschreibung 12 Lose.
Die anzubietenden Maßnahmen zielen durch intensives individuelles Coaching der teilnehmenden jungen Menschen (TN) darauf ab,
- Schwierigkeiten in deren individuellen Lebenssituationen zu überwinden, um
- Angebote und Leistungen der Jugendberufsagentur (JBA) in Anspruch zu nehmen und
- die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme
zu entwickeln.
Rechtsgrundlage der ausgeschriebenen Leistung ist darüber hinaus § 16 h SGB II "Förderung schwer zu erreichender junger Menschen" Abs. 1, unter Beachtung der Absätze 2 bis 5 und der § 13 SGB VIII "Jugendsozialarbeit".
Bieter können sich auf ein oder auch auf mehrere Lose bewerben. Pro Los erhält ein Bieter den Zuschlag. Detaillierte Inhalte entnehmen Sie bitte den weiteren Ausschreibungsunterlagen.
Es können max. vier (4) Verlängerungsperioden um jeweils 12 Monate vereinbart werden. Der Vertrag inkl. Verlängerungsoptionen endet spätestens nach Ablauf von 72 Monaten im Jahr 2029 zum Ende der ESF+-Förderperiode.
VO (EU) 2021/1060 ESF Plus Programm 2021 - 2027 Berlin
In allen zwölf Losen soll die einfache Richtwertmethode zur Anwendung kommen (siehe Anlage 3 Eignungs- und Bewertungskriterien):
Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet (Z = Leistung / Preis)
Die Leistungspunkte werden anhand folgender qualitativer Kriterien ermittelt:
- 60 % Konzept, Methoden, Instrumente
o 25 % Phase I: Aufsuchende Phase
o 60 % Phase II: Stabilisierende Phase
o 15 % Phase III: Nachbetreuungsphase
- 40 % Personaleinsatz
Bei Punktegleichstand entscheidet im jeweiligen Los die Bewertung des Kriteriums Konzept, Methoden, Instrumente. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Kriteriums Personaleinsatz. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen entscheidet die Bewertung des Preises. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Die Zuschlagskriterien und die Erläuterung der Bewertung entnehmen Sie bitte der Anlage 3 Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Bezirk des Jobcenters Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf siehe Anlage 2
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erbringung und Umsetzung von Leistungen zu "Brücken bauen" (als Teilprojekt der Jugendberufsagentur Berlin (JBA Berlin)) im Rahmen des ESF-Förderinstruments Nr. 7 des ESF Plus Programms in der Förderperiode 2021 - 2027. Jeder Berliner Bezirk soll ein eigenes Los erhalten, d.h. insgesamt beinhaltet diese Ausschreibung 12 Lose.
Die anzubietenden Maßnahmen zielen durch intensives individuelles Coaching der teilnehmenden jungen Menschen (TN) darauf ab,
- Schwierigkeiten in deren individuellen Lebenssituationen zu überwinden, um
- Angebote und Leistungen der Jugendberufsagentur (JBA) in Anspruch zu nehmen und
- die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme
zu entwickeln.
Rechtsgrundlage der ausgeschriebenen Leistung ist darüber hinaus § 16 h SGB II "Förderung schwer zu erreichender junger Menschen" Abs. 1, unter Beachtung der Absätze 2 bis 5 und der § 13 SGB VIII "Jugendsozialarbeit".
Bieter können sich auf ein oder auch auf mehrere Lose bewerben. Pro Los erhält ein Bieter den Zuschlag. Detaillierte Inhalte entnehmen Sie bitte den weiteren Ausschreibungsunterlagen.
Es können max. vier (4) Verlängerungsperioden um jeweils 12 Monate vereinbart werden. Der Vertrag inkl. Verlängerungsoptionen endet spätestens nach Ablauf von 72 Monaten im Jahr 2029 zum Ende der ESF+-Förderperiode.
VO (EU) 2021/1060 ESF Plus Programm 2021 - 2027 Berlin
In allen zwölf Losen soll die einfache Richtwertmethode zur Anwendung kommen (siehe Anlage 3 Eignungs- und Bewertungskriterien):
Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet (Z = Leistung / Preis)
Die Leistungspunkte werden anhand folgender qualitativer Kriterien ermittelt:
- 60 % Konzept, Methoden, Instrumente
o 25 % Phase I: Aufsuchende Phase
o 60 % Phase II: Stabilisierende Phase
o 15 % Phase III: Nachbetreuungsphase
- 40 % Personaleinsatz
Bei Punktegleichstand entscheidet im jeweiligen Los die Bewertung des Kriteriums Konzept, Methoden, Instrumente. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Kriteriums Personaleinsatz. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen entscheidet die Bewertung des Preises. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Die Zuschlagskriterien und die Erläuterung der Bewertung entnehmen Sie bitte der Anlage 3 Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Bezirk des Jobcenters Berlin Spandau
Berlin Spandau siehe Anlage 2
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erbringung und Umsetzung von Leistungen zu "Brücken bauen" (als Teilprojekt der Jugendberufsagentur Berlin (JBA Berlin)) im Rahmen des ESF-Förderinstruments Nr. 7 des ESF Plus Programms in der Förderperiode 2021 - 2027. Jeder Berliner Bezirk soll ein eigenes Los erhalten, d.h. insgesamt beinhaltet diese Ausschreibung 12 Lose.
Die anzubietenden Maßnahmen zielen durch intensives individuelles Coaching der teilnehmenden jungen Menschen (TN) darauf ab,
- Schwierigkeiten in deren individuellen Lebenssituationen zu überwinden, um
- Angebote und Leistungen der Jugendberufsagentur (JBA) in Anspruch zu nehmen und
- die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme
zu entwickeln.
Rechtsgrundlage der ausgeschriebenen Leistung ist darüber hinaus § 16 h SGB II "Förderung schwer zu erreichender junger Menschen" Abs. 1, unter Beachtung der Absätze 2 bis 5 und der § 13 SGB VIII "Jugendsozialarbeit".
Bieter können sich auf ein oder auch auf mehrere Lose bewerben. Pro Los erhält ein Bieter den Zuschlag. Detaillierte Inhalte entnehmen Sie bitte den weiteren Ausschreibungsunterlagen.
Es können max. vier (4) Verlängerungsperioden um jeweils 12 Monate vereinbart werden. Der Vertrag inkl. Verlängerungsoptionen endet spätestens nach Ablauf von 72 Monaten im Jahr 2029 zum Ende der ESF+-Förderperiode.
VO (EU) 2021/1060 ESF Plus Programm 2021 - 2027 Berlin
In allen zwölf Losen soll die einfache Richtwertmethode zur Anwendung kommen (siehe Anlage 3 Eignungs- und Bewertungskriterien):
Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet (Z = Leistung / Preis)
Die Leistungspunkte werden anhand folgender qualitativer Kriterien ermittelt:
- 60 % Konzept, Methoden, Instrumente
o 25 % Phase I: Aufsuchende Phase
o 60 % Phase II: Stabilisierende Phase
o 15 % Phase III: Nachbetreuungsphase
- 40 % Personaleinsatz
Bei Punktegleichstand entscheidet im jeweiligen Los die Bewertung des Kriteriums Konzept, Methoden, Instrumente. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Kriteriums Personaleinsatz. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen entscheidet die Bewertung des Preises. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Die Zuschlagskriterien und die Erläuterung der Bewertung entnehmen Sie bitte der Anlage 3 Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Bezirk des Jobcenters Berlin Steglitz-Zehlendorf
Berlin Steglitz-Zehlendorf siehe Anlage 2
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erbringung und Umsetzung von Leistungen zu "Brücken bauen" (als Teilprojekt der Jugendberufsagentur Berlin (JBA Berlin)) im Rahmen des ESF-Förderinstruments Nr. 7 des ESF Plus Programms in der Förderperiode 2021 - 2027. Jeder Berliner Bezirk soll ein eigenes Los erhalten, d.h. insgesamt beinhaltet diese Ausschreibung 12 Lose.
Die anzubietenden Maßnahmen zielen durch intensives individuelles Coaching der teilnehmenden jungen Menschen (TN) darauf ab,
- Schwierigkeiten in deren individuellen Lebenssituationen zu überwinden, um
- Angebote und Leistungen der Jugendberufsagentur (JBA) in Anspruch zu nehmen und
- die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme
zu entwickeln.
Rechtsgrundlage der ausgeschriebenen Leistung ist darüber hinaus § 16 h SGB II "Förderung schwer zu erreichender junger Menschen" Abs. 1, unter Beachtung der Absätze 2 bis 5 und der § 13 SGB VIII "Jugendsozialarbeit".
Bieter können sich auf ein oder auch auf mehrere Lose bewerben. Pro Los erhält ein Bieter den Zuschlag. Detaillierte Inhalte entnehmen Sie bitte den weiteren Ausschreibungsunterlagen.
Es können max. vier (4) Verlängerungsperioden um jeweils 12 Monate vereinbart werden. Der Vertrag inkl. Verlängerungsoptionen endet spätestens nach Ablauf von 72 Monaten im Jahr 2029 zum Ende der ESF+-Förderperiode.
VO (EU) 2021/1060 ESF Plus Programm 2021 - 2027 Berlin
In allen zwölf Losen soll die einfache Richtwertmethode zur Anwendung kommen (siehe Anlage 3 Eignungs- und Bewertungskriterien):
Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet (Z = Leistung / Preis)
Die Leistungspunkte werden anhand folgender qualitativer Kriterien ermittelt:
- 60 % Konzept, Methoden, Instrumente
o 25 % Phase I: Aufsuchende Phase
o 60 % Phase II: Stabilisierende Phase
o 15 % Phase III: Nachbetreuungsphase
- 40 % Personaleinsatz
Bei Punktegleichstand entscheidet im jeweiligen Los die Bewertung des Kriteriums Konzept, Methoden, Instrumente. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Kriteriums Personaleinsatz. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen entscheidet die Bewertung des Preises. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Die Zuschlagskriterien und die Erläuterung der Bewertung entnehmen Sie bitte der Anlage 3 Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Bezirk des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg
Berlin Tempelhof-Schöneberg siehe Anlage 2
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erbringung und Umsetzung von Leistungen zu "Brücken bauen" (als Teilprojekt der Jugendberufsagentur Berlin (JBA Berlin)) im Rahmen des ESF-Förderinstruments Nr. 7 des ESF Plus Programms in der Förderperiode 2021 - 2027. Jeder Berliner Bezirk soll ein eigenes Los erhalten, d.h. insgesamt beinhaltet diese Ausschreibung 12 Lose.
Die anzubietenden Maßnahmen zielen durch intensives individuelles Coaching der teilnehmenden jungen Menschen (TN) darauf ab,
- Schwierigkeiten in deren individuellen Lebenssituationen zu überwinden, um
- Angebote und Leistungen der Jugendberufsagentur (JBA) in Anspruch zu nehmen und
- die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme
zu entwickeln.
Rechtsgrundlage der ausgeschriebenen Leistung ist darüber hinaus § 16 h SGB II "Förderung schwer zu erreichender junger Menschen" Abs. 1, unter Beachtung der Absätze 2 bis 5 und der § 13 SGB VIII "Jugendsozialarbeit".
Bieter können sich auf ein oder auch auf mehrere Lose bewerben. Pro Los erhält ein Bieter den Zuschlag. Detaillierte Inhalte entnehmen Sie bitte den weiteren Ausschreibungsunterlagen.
Es können max. vier (4) Verlängerungsperioden um jeweils 12 Monate vereinbart werden. Der Vertrag inkl. Verlängerungsoptionen endet spätestens nach Ablauf von 72 Monaten im Jahr 2029 zum Ende der ESF+-Förderperiode.
VO (EU) 2021/1060 ESF Plus Programm 2021 - 2027 Berlin
In allen zwölf Losen soll die einfache Richtwertmethode zur Anwendung kommen (siehe Anlage 3 Eignungs- und Bewertungskriterien):
Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet (Z = Leistung / Preis)
Die Leistungspunkte werden anhand folgender qualitativer Kriterien ermittelt:
- 60 % Konzept, Methoden, Instrumente
o 25 % Phase I: Aufsuchende Phase
o 60 % Phase II: Stabilisierende Phase
o 15 % Phase III: Nachbetreuungsphase
- 40 % Personaleinsatz
Bei Punktegleichstand entscheidet im jeweiligen Los die Bewertung des Kriteriums Konzept, Methoden, Instrumente. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Kriteriums Personaleinsatz. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen entscheidet die Bewertung des Preises. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Die Zuschlagskriterien und die Erläuterung der Bewertung entnehmen Sie bitte der Anlage 3 Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Bezirk des Jobcenters Berlin Neukölln
Berlin Neukölln siehe Anlage 2
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erbringung und Umsetzung von Leistungen zu "Brücken bauen" (als Teilprojekt der Jugendberufsagentur Berlin (JBA Berlin)) im Rahmen des ESF-Förderinstruments Nr. 7 des ESF Plus Programms in der Förderperiode 2021 - 2027. Jeder Berliner Bezirk soll ein eigenes Los erhalten, d.h. insgesamt beinhaltet diese Ausschreibung 12 Lose.
Die anzubietenden Maßnahmen zielen durch intensives individuelles Coaching der teilnehmenden jungen Menschen (TN) darauf ab,
- Schwierigkeiten in deren individuellen Lebenssituationen zu überwinden, um
- Angebote und Leistungen der Jugendberufsagentur (JBA) in Anspruch zu nehmen und
- die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme
zu entwickeln.
Rechtsgrundlage der ausgeschriebenen Leistung ist darüber hinaus § 16 h SGB II "Förderung schwer zu erreichender junger Menschen" Abs. 1, unter Beachtung der Absätze 2 bis 5 und der § 13 SGB VIII "Jugendsozialarbeit".
Bieter können sich auf ein oder auch auf mehrere Lose bewerben. Pro Los erhält ein Bieter den Zuschlag. Detaillierte Inhalte entnehmen Sie bitte den weiteren Ausschreibungsunterlagen.
Es können max. vier (4) Verlängerungsperioden um jeweils 12 Monate vereinbart werden. Der Vertrag inkl. Verlängerungsoptionen endet spätestens nach Ablauf von 72 Monaten im Jahr 2029 zum Ende der ESF+-Förderperiode.
VO (EU) 2021/1060 ESF Plus Programm 2021 - 2027 Berlin
In allen zwölf Losen soll die einfache Richtwertmethode zur Anwendung kommen (siehe Anlage 3 Eignungs- und Bewertungskriterien):
Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet (Z = Leistung / Preis)
Die Leistungspunkte werden anhand folgender qualitativer Kriterien ermittelt:
- 60 % Konzept, Methoden, Instrumente
o 25 % Phase I: Aufsuchende Phase
o 60 % Phase II: Stabilisierende Phase
o 15 % Phase III: Nachbetreuungsphase
- 40 % Personaleinsatz
Bei Punktegleichstand entscheidet im jeweiligen Los die Bewertung des Kriteriums Konzept, Methoden, Instrumente. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Kriteriums Personaleinsatz. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen entscheidet die Bewertung des Preises. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Die Zuschlagskriterien und die Erläuterung der Bewertung entnehmen Sie bitte der Anlage 3 Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Bezirk des Jobcenters Berlin Treptow-Köpenick
Berlin Treptow-Köpenick siehe Anlage 2
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erbringung und Umsetzung von Leistungen zu "Brücken bauen" (als Teilprojekt der Jugendberufsagentur Berlin (JBA Berlin)) im Rahmen des ESF-Förderinstruments Nr. 7 des ESF Plus Programms in der Förderperiode 2021 - 2027. Jeder Berliner Bezirk soll ein eigenes Los erhalten, d.h. insgesamt beinhaltet diese Ausschreibung 12 Lose.
Die anzubietenden Maßnahmen zielen durch intensives individuelles Coaching der teilnehmenden jungen Menschen (TN) darauf ab,
- Schwierigkeiten in deren individuellen Lebenssituationen zu überwinden, um
- Angebote und Leistungen der Jugendberufsagentur (JBA) in Anspruch zu nehmen und
- die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme
zu entwickeln.
Rechtsgrundlage der ausgeschriebenen Leistung ist darüber hinaus § 16 h SGB II "Förderung schwer zu erreichender junger Menschen" Abs. 1, unter Beachtung der Absätze 2 bis 5 und der § 13 SGB VIII "Jugendsozialarbeit".
Bieter können sich auf ein oder auch auf mehrere Lose bewerben. Pro Los erhält ein Bieter den Zuschlag. Detaillierte Inhalte entnehmen Sie bitte den weiteren Ausschreibungsunterlagen.
Es können max. vier (4) Verlängerungsperioden um jeweils 12 Monate vereinbart werden. Der Vertrag inkl. Verlängerungsoptionen endet spätestens nach Ablauf von 72 Monaten im Jahr 2029 zum Ende der ESF+-Förderperiode.
VO (EU) 2021/1060 ESF Plus Programm 2021 - 2027 Berlin
In allen zwölf Losen soll die einfache Richtwertmethode zur Anwendung kommen (siehe Anlage 3 Eignungs- und Bewertungskriterien):
Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet (Z = Leistung / Preis)
Die Leistungspunkte werden anhand folgender qualitativer Kriterien ermittelt:
- 60 % Konzept, Methoden, Instrumente
o 25 % Phase I: Aufsuchende Phase
o 60 % Phase II: Stabilisierende Phase
o 15 % Phase III: Nachbetreuungsphase
- 40 % Personaleinsatz
Bei Punktegleichstand entscheidet im jeweiligen Los die Bewertung des Kriteriums Konzept, Methoden, Instrumente. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Kriteriums Personaleinsatz. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen entscheidet die Bewertung des Preises. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Die Zuschlagskriterien und die Erläuterung der Bewertung entnehmen Sie bitte der Anlage 3 Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Bezirk des Jobcenters Berlin Marzahn-Hellersdorf
Berlin Marzahn-Hellersdorf siehe Anlage 2
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erbringung und Umsetzung von Leistungen zu "Brücken bauen" (als Teilprojekt der Jugendberufsagentur Berlin (JBA Berlin)) im Rahmen des ESF-Förderinstruments Nr. 7 des ESF Plus Programms in der Förderperiode 2021 - 2027. Jeder Berliner Bezirk soll ein eigenes Los erhalten, d.h. insgesamt beinhaltet diese Ausschreibung 12 Lose.
Die anzubietenden Maßnahmen zielen durch intensives individuelles Coaching der teilnehmenden jungen Menschen (TN) darauf ab,
- Schwierigkeiten in deren individuellen Lebenssituationen zu überwinden, um
- Angebote und Leistungen der Jugendberufsagentur (JBA) in Anspruch zu nehmen und
- die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme
zu entwickeln.
Rechtsgrundlage der ausgeschriebenen Leistung ist darüber hinaus § 16 h SGB II "Förderung schwer zu erreichender junger Menschen" Abs. 1, unter Beachtung der Absätze 2 bis 5 und der § 13 SGB VIII "Jugendsozialarbeit".
Bieter können sich auf ein oder auch auf mehrere Lose bewerben. Pro Los erhält ein Bieter den Zuschlag. Detaillierte Inhalte entnehmen Sie bitte den weiteren Ausschreibungsunterlagen.
Es können max. vier (4) Verlängerungsperioden um jeweils 12 Monate vereinbart werden. Der Vertrag inkl. Verlängerungsoptionen endet spätestens nach Ablauf von 72 Monaten im Jahr 2029 zum Ende der ESF+-Förderperiode.
VO (EU) 2021/1060 ESF Plus Programm 2021 - 2027 Berlin
In allen zwölf Losen soll die einfache Richtwertmethode zur Anwendung kommen (siehe Anlage 3 Eignungs- und Bewertungskriterien):
Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet (Z = Leistung / Preis)
Die Leistungspunkte werden anhand folgender qualitativer Kriterien ermittelt:
- 60 % Konzept, Methoden, Instrumente
o 25 % Phase I: Aufsuchende Phase
o 60 % Phase II: Stabilisierende Phase
o 15 % Phase III: Nachbetreuungsphase
- 40 % Personaleinsatz
Bei Punktegleichstand entscheidet im jeweiligen Los die Bewertung des Kriteriums Konzept, Methoden, Instrumente. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Kriteriums Personaleinsatz. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen entscheidet die Bewertung des Preises. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Die Zuschlagskriterien und die Erläuterung der Bewertung entnehmen Sie bitte der Anlage 3 Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Bezirk des Jobcenters Berlin Lichtenberg
Berlin Lichtenberg siehe Anlage 2
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erbringung und Umsetzung von Leistungen zu "Brücken bauen" (als Teilprojekt der Jugendberufsagentur Berlin (JBA Berlin)) im Rahmen des ESF-Förderinstruments Nr. 7 des ESF Plus Programms in der Förderperiode 2021 - 2027. Jeder Berliner Bezirk soll ein eigenes Los erhalten, d.h. insgesamt beinhaltet diese Ausschreibung 12 Lose.
Die anzubietenden Maßnahmen zielen durch intensives individuelles Coaching der teilnehmenden jungen Menschen (TN) darauf ab,
- Schwierigkeiten in deren individuellen Lebenssituationen zu überwinden, um
- Angebote und Leistungen der Jugendberufsagentur (JBA) in Anspruch zu nehmen und
- die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme
zu entwickeln.
Rechtsgrundlage der ausgeschriebenen Leistung ist darüber hinaus § 16 h SGB II "Förderung schwer zu erreichender junger Menschen" Abs. 1, unter Beachtung der Absätze 2 bis 5 und der § 13 SGB VIII "Jugendsozialarbeit".
Bieter können sich auf ein oder auch auf mehrere Lose bewerben. Pro Los erhält ein Bieter den Zuschlag. Detaillierte Inhalte entnehmen Sie bitte den weiteren Ausschreibungsunterlagen.
Es können max. vier (4) Verlängerungsperioden um jeweils 12 Monate vereinbart werden. Der Vertrag inkl. Verlängerungsoptionen endet spätestens nach Ablauf von 72 Monaten im Jahr 2029 zum Ende der ESF+-Förderperiode.
VO (EU) 2021/1060 ESF Plus Programm 2021 - 2027 Berlin
In allen zwölf Losen soll die einfache Richtwertmethode zur Anwendung kommen (siehe Anlage 3 Eignungs- und Bewertungskriterien):
Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet (Z = Leistung / Preis)
Die Leistungspunkte werden anhand folgender qualitativer Kriterien ermittelt:
- 60 % Konzept, Methoden, Instrumente
o 25 % Phase I: Aufsuchende Phase
o 60 % Phase II: Stabilisierende Phase
o 15 % Phase III: Nachbetreuungsphase
- 40 % Personaleinsatz
Bei Punktegleichstand entscheidet im jeweiligen Los die Bewertung des Kriteriums Konzept, Methoden, Instrumente. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Kriteriums Personaleinsatz. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen entscheidet die Bewertung des Preises. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Die Zuschlagskriterien und die Erläuterung der Bewertung entnehmen Sie bitte der Anlage 3 Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Bezirk des Jobcenters Berlin Reinickendorf
Berlin Reinickendorf siehe Anlage 2
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Erbringung und Umsetzung von Leistungen zu "Brücken bauen" (als Teilprojekt der Jugendberufsagentur Berlin (JBA Berlin)) im Rahmen des ESF-Förderinstruments Nr. 7 des ESF Plus Programms in der Förderperiode 2021 - 2027. Jeder Berliner Bezirk soll ein eigenes Los erhalten, d.h. insgesamt beinhaltet diese Ausschreibung 12 Lose.
Die anzubietenden Maßnahmen zielen durch intensives individuelles Coaching der teilnehmenden jungen Menschen (TN) darauf ab,
- Schwierigkeiten in deren individuellen Lebenssituationen zu überwinden, um
- Angebote und Leistungen der Jugendberufsagentur (JBA) in Anspruch zu nehmen und
- die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme
zu entwickeln.
Rechtsgrundlage der ausgeschriebenen Leistung ist darüber hinaus § 16 h SGB II "Förderung schwer zu erreichender junger Menschen" Abs. 1, unter Beachtung der Absätze 2 bis 5 und der § 13 SGB VIII "Jugendsozialarbeit".
Bieter können sich auf ein oder auch auf mehrere Lose bewerben. Pro Los erhält ein Bieter den Zuschlag. Detaillierte Inhalte entnehmen Sie bitte den weiteren Ausschreibungsunterlagen.
Es können max. vier (4) Verlängerungsperioden um jeweils 12 Monate vereinbart werden. Der Vertrag inkl. Verlängerungsoptionen endet spätestens nach Ablauf von 72 Monaten im Jahr 2029 zum Ende der ESF+-Förderperiode.
VO (EU) 2021/1060 ESF Plus Programm 2021 - 2027 Berlin
In allen zwölf Losen soll die einfache Richtwertmethode zur Anwendung kommen (siehe Anlage 3 Eignungs- und Bewertungskriterien):
Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet (Z = Leistung / Preis)
Die Leistungspunkte werden anhand folgender qualitativer Kriterien ermittelt:
- 60 % Konzept, Methoden, Instrumente
o 25 % Phase I: Aufsuchende Phase
o 60 % Phase II: Stabilisierende Phase
o 15 % Phase III: Nachbetreuungsphase
- 40 % Personaleinsatz
Bei Punktegleichstand entscheidet im jeweiligen Los die Bewertung des Kriteriums Konzept, Methoden, Instrumente. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Kriteriums Personaleinsatz. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen entscheidet die Bewertung des Preises. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Die Zuschlagskriterien und die Erläuterung der Bewertung entnehmen Sie bitte der Anlage 3 Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis Registereintragung - (soweit einschlägig) durch Angabe in der Eigenerklärung (Anlage 4) sowie durch Vorlage eines aktuellen Vereinsregister - / Handelsregisterauszuges.
2. Nachweis einer Zertifizierung nach AZAV ?http://www.zertifizierung-azav.de (gem. ff § 176 SGB III)
- Zulassung für den Fachbereich "Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III)" oder
- für den Fachbereich "Maßnahmen zur Berufswahl und Berufsausbildung" (Dritter Abschnitt des Dritten Kapitels SGB III) durch Vorlage einer Eigenerklärung des/der Bieters/in (Anlage 4)
Zusätzlich ist die Vorlage der Zulassung/des AZAV-Zertifikates über die Vergabeplattform einzureichen.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über die Trägerzulassung verfügen.
3. Nachweis als Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII (Anlage 4)
4. Bei Bietergemeinschaften und Einsatz von Subunternehmen s. Erläuterungen und Eigenerklärungen.
5. Wettbewerbsregister: Die Vergabestelle wird von dem Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, eine Erklärung zum Wettbewerbsregister abfordern und die Auskünfte entsprechend einholen. Mit Abgabe des Angebots erklärt das Unternehmen sein Einverständnis dazu. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
6. Eigenerklärung zur Eignung Wirt-124 EU P §§ 123, 124 GWB (siehe Anlage 07)
Diese Erklärungen sind zwingend von allen bietenden Unternehmen einzuhalten bzw. zu erbringen (also auch von Nachunternehmern oder Mitgliedern einer Bietergemeinschaft).
Soweit die Auftraggeberin Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
1. Jahresumsatz:
Angabe über Umsatz in den für die Ausschreibung maßgebenden Leistungsbereichen, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 in der Eigenerklärung (Anlage 4). Erforderlich zum Nachweis der Eignung ist ein durchschnittlicher Umsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr.
- Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Jahresumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft.
2. Versicherungsschutz:
Nachweis einer Haftpflichtversicherung in der Eigenerklärung (Anlage 4), welche die Risiken, die sich aus der Leistungserbringung ergeben, mit folgenden Mindestsummen abdeckt: Personenschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR, Sachschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, Vermögensschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Im Falle der Einbindung von Subunternehmen oder der Bildung einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
Eine entsprechende Versicherung ist für die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrecht zu erhalten.
Ein Formular für die Erklärung ist in den Vergabeunterlagen enthalten (s. Anlage 4 Anschreiben und Eigenerklärungen Bieter).
1. Nachweis zu pädagogischen Fachkräften:
Nachweis per Eigenerklärung des Formblattes (Anlage 4) dass mind. zwei pädagogisch qualifizierte Fachkräfte mit den nachstehenden Mindestqualifikationen für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen:
- abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung oder eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten
- Kopie der Qualifikationsurkunde je aufgelisteter pädagogischer Fachkraft
- erweiterte Führungszeugnisse je aufgelisteter pädagogischer Fachkraft
2. Nachweis der Erbringung von Dienstleistungen der genannten Art (Referenzen):
Nachweis von zwei Referenzmaßnahmen (siehe Anlage 4), die in den letzten drei Jahren (gerechnet ab Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung) erbracht wurden und die mit dem in der Leistungsbeschreibung beschrieben Leistungsgegenständen inhaltlich / fachlich vergleichbar sind.
Die Referenzen müssen mind. folgende Angaben enthalten:
- Auftraggeber der Maßnahme
- Dauer der Maßnahme
- Bezeichnung der Maßnahme
- inhaltliche Beschreibung der Maßnahme (Aufgabenstellung, Vorgehen, Ergebnis)
- Anzahl der eingesetzten, pädagogisch ausgebildeten Fachkräfte
Die Verwendung einer Referenz für mehrere Lose ist zulässig, soweit die losbezogenen Anforderungen an die Referenz jeweils erfüllt werden.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften ist - soweit die Bietergemeinschaft über keine eigenen Referenzen verfügt - die Vorlage von Referenzen einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft ausreichend; der/die bevollmächtigte Vertreter/in der Bietergemeinschaft muss jedoch mindestens über eine der geforderten Referenzen in eigener Person verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRX6AA7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.