Wartungsverlängerung für die SIEM-Lösung „Splunk"
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsverlängerung für die SIEM-Lösung „Splunk"
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist eine 24-monatige Verlängerung der Bestandslizenzen für die Security Information and Event Management (SIEM) Lösung Splunk. Die Lizenzen umfassen die Produkte Splunk Enterprise und Enterprise Security.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist eine 24-monatige Verlängerung der Bestandslizenzen für die Security Information and Event Management (SIEM) Lösung Splunk. Die Lizenzen umfassen die Produkte Splunk Enterprise und Enterprise Security. Des Weiteren erfolgt eine Lizenzerweiterung der Logvolumen-größe von derzeit 250 GB pro Tag auf 300 GB pro Tag für die genannten Produkte.
Optional wird eine Verlängerung der Lizenzen um weitere 12 Monate mit einer Logvolumengröße von 300 GB pro Tag angeboten.
Optional wird eine Erweiterung des Logvolumen um weitere 50 GB pro Tag ab dem zweiten Vertragsjahr angeboten.
Verlängerung der Lizenzen um weitere 12 Monate
Optional wird eine Verlängerung der Lizenzen um weitere 12 Monate mit einer Logvolumengröße von 300 GB pro Tag angeboten.
Optional wird eine Erweiterung des Logvolumen um weitere 50 GB pro Tag ab dem zweiten Vertragsjahr angeboten.
Optional wird eine Verlängerung der Lizenzen um weitere 12 Monate mit einer Logvolumengröße von 350 GB pro Tag angeboten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bieter
oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
(„Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen
je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck): Angaben zum Bieter bzw. ggf. der Bietergemeinschaft. Bei
Bietergemeinschaft: Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bieter vertritt (z. B. durch Kopie des
Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht).
(2) Eigenerklärung (Vordruck), dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen. Der Bieter hat zu erklären, dass keiner der
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften
bei dem Bieter vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der
Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass
Ausschlusstatbestände beim Bieter vorliegen.
(3) Eigenerklärung (Vordruck), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz (MiLoG) in Bezug auf das Unternehmen nicht vorliegen. Der Auftraggeber behält sich die
weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim
Bieter vorliegen.
(4) Eigenerklärung (Vordruck), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Artikel 5k Absatz 3 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022in Bezug auf unser Unternehmen nicht vorliegen. Die
Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen vor.
Zum Nachweis sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bieter
oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
(„Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen
je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck): Angaben zu dem erzielten Jahresumsatz sowie zum erzielten Jahresumsatz
in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung (Vordruck): Angaben zu der jahresdurchschnittlichen Anzahl festangestellter Beschäftigter
(ohne Sekretariat, Praktikanten, nicht fachliche Mitarbeiter) des Bieters aus den letzten drei Geschäftsjahren.
(3) Eigenerklärung (Vordruck): Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Erklärung zur Berufs-/
Haftpflichtversicherung abzugeben. Gefordert ist die Erklärung, dass der Bieter über eine
Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt oder eine Erklärung,
dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird. Der
Bieter hat dabei Angaben zur Höhe der Berufs-/Haftpflichtversicherung und zum Versicherungsunternehmen zu
machen.
Zum Nachweis sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bieter
oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
(„Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen
je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck): Angabe von in Art und Umfang dem hier ausgeschriebenen Auftrag
vergleichbaren Referenzen mit Benennung der auftraggeberseitigen Kontaktdaten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.