Schwachstrom, Kanzler Straße 25 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 076-22 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schwachstrom, Kanzler Straße 25
Am Grundschulstandort Rönneburg in der Kanzler Straße 25, 21079 Hamburg wird ein Mensa-Verwaltungsneubau hergestellt.
Grundschule Rönneburg
Kanzler Straße 25
21079 Hamburg
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen alle Fernmelde u. Informationstechnischen Anlagen des Gebäudes inkl. Lieferung, Verkabelung und Installation. Folgende Anlagen sind enthalten: Daten- und Telekommunikationsanlagen, Elektroakustische Anlagen, Alarmierungsanlagen, Behindertenrufanlagen, Türsprechstelle, zugehörige Übertragungs und Kabelnetze.
Auszug Einzelmengen: 2 Datenschränke 24 HE; ca. 90 RJ45-Dosen (2- und 1-fach), ca. 60 Deckenlautsprecher, 3 ELA-Verstärker, 1 Hausalarm-Unterzentrale, ca. ca. 65 akust. Signalgeber bzw. Handmelder, 1 Beh-Rufanlage, ca. 5.000m Datenkabel, ca. 2.000m Fernmeldeleitung (IY(St)Y und Erdleitung); ca. 200m LWL-Leitung (mit 4 Spleißboxen und Spließarbeiten), ca. 1.000m Brandmeldeleitung, 1 Türsprechstelle.
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. April 2023 bis Dezember 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwachstrom, Kanzler Straße 25
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21107
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]