Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung) im Bereich des Bundesforstbetriebes Lausitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 447-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 447-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung) im Bereich des Bundesforstbetriebes Lausitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 447-22
Dienstleistungen zur Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung) im Bereich des Bundesforstbetriebes Lausitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesforstbetrieb Lausitz
Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung)
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens drei Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann dieses Gesuches innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Die Laufzeit des Vertrages kann sich maximal dreimal um jeweils 1 Jahr verlängern. Das Vertragsverhältnis endet daher spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Maximale Leistungsfrist: 30.09.2027
Gewertet werden die Eignungskriterien für Dienstleistungen zur Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung).
Die Zusage erfolgt auf der Grundlage der Eignungsprüfung zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV und § 46 VgV), für die zu erbringenden Dienstleistungen zur Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung).
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (Poolverfahren).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor (nicht älter als 6 Monate), Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer
Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Vordruck der Vergabeunterlagen Bieterauskunftsbogen enthalten oder durch EEE). Ein Nachweis aus dem Berufs oder Handelsregister (gem. § 44 VgV, Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Für Bieter aus der Bundesrepublik Deutschland
ist ein Nachweis aus der Handwerksrolle oder aus dem Handelsregister, bei Einzelunternehmen ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen und einzureichen.
1. Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage der Ausschreibungsunterlagen: 06a_VOEK 447-22_Anl._B-03_Bieterausk. oder durch EEE).
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
Personenschäden 3,0 Mio. €,
Sachschäden 3,0 Mio. €
Vermögensschäden 0,3 Mio. €
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen. Gemäß § 45 Abs. 4 VgV ist ein Nachweis der bestehenden Betriebs/Berufshaftpflichtversicherung den Angebotsunterlagen beizufügen.
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Anlage der Ausschreibungsunterlagen: 06a_VOEK 447-22_Anl._B-03_Bieterausk oder durch EEE).
3. Eigenerklärung zum Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (Anlage der Ausschreibungsunterlagen: 06a_VOEK 447-22_Anl._B-03_Bieterausk oder durch EEE).
s.o.
1. Referenzangaben: Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenz
Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Benennung von 3 Referenzen über die Dienstleistungen zur Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung) gem. der Leistungsbeschreibung (Anlage C-03b) und Ergänzenden Vertragsbedingungen (Anlage C-02) aus dem Zeitraum der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, gemäß § 46 Abs. 3 Ziff. 1 VgV. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Anlagen und Verweise auf Zertifizierungen (PQ) zu jeweils 3 Referenzen für durchgeführten Holzeinschlag und/oder Holzbringung sind zulässig, müssen aber alle Angaben aus den nachfolgenden Tabellen zu Referenzangaben erfüllen.
2. Eigenerklärung über die Leistungserbringung gem. Bieterauskunft mit Eigenerklärung Pkt. 6 (Anlage B-03)
2.1. Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
2.2. Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2.3.Eigenerklärung, dass dem Unternehmen für die zu erbringende Leistung des manuellen Fällens / Holzeinschlages geeignetes Personal mit europäischem Motorsägenzertifikat oder mit abgeschlossener Ausbildung zum Forstwirt zur Verfügung steht.
s.o.
Die nachhaltige Waldbewirtschaftung erfolgt bei Bundesforst auf zertifizierten Flächen unter Einhaltung der FSC- bzw. PEFC Kriterien. Der AN verpflichtet sich daher, auf diesen Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die FSC bzw. PEFC Standards einzuhalten.
Der AN informiert sich unter www.fsc-deutschland.de oder www.pefc.de aktuell über die Standards.
Für Arbeiten auf PEFC zertifizierten oder FSC zertifizierten Flächen gewährleistet der AN, über ein von PEFC bzw. FSC anerkanntes, aktuell gültiges Forstunternehmer Zertifikat oder ein gleichwertiges Zertifikat zu verfügen und dies auf Verlangen vorzulegen.
Auf die Regelungen der Leistungsbeschreibung (Anlage C-03b) Punkt II.6 wird verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche
Erklärungen ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend
aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage: 06a_VOEK 447-22_Anl._B-03_Bieterausk.) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei
denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v.m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle
fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Liegen
bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 und 2 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Kann ein Bieter aus berechtigtem
Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über
die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) ist dazu erforderlich. Angebote können nur in Textform oder in elektronischer Form über die e-Vergabe Plattform
bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für
Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der eVergabe Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabeonline.info bereit.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht.
Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 11.05.2023.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage Antwort (Anlage: 18_VOEK 447-22_Anl._C-08_Fbl._Frage-Antwort) ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu richten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über die e-Vergabe Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de