Diverse Nachträge zu Aufbau, Vermietung und Rückbau Container (Charge 1)
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bim-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/149973
Abschnitt II: Gegenstand
Diverse Nachträge zu Aufbau, Vermietung und Rückbau Container (Charge 1)
Im Rahmen der Errichtung der Notunterkunft wurde festgestellt dass die beauftragten Leistungen nicht ausreichend sind. Auf Ortsterminen wurden die notwendigen Leistungen der Nachtragsangebote ermittelt:
Stromleitungen
Mehrmengen Container
Rauchwarnmelder
Legionellenfilter
Überdachung
Reinigung Container
Handwaschbecken
Türeleme/ Bodenbelag
Pressekonferenz
Transpondersystem
Umrüstung Stromversorgung
Folierung
Verkleidung Stützwände
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Beselich-Obertiefenbach
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammerschriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Schlüsselfertige Infrastrukturleistung in Tempelhof Berlin, Hangar 2 und 3. Einbau von Unterkunftscontainer und Sanitärcontainer. Miete für 6 Monate (bis 30.06.2023).
Ort: Beselich-Obertiefenbach
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Land: Deutschland
Stromleitungen
Mehrmengen Container
Rauchwarnmelder
Legionellenfilter
Überdachung
Reinigung Container
Handwaschbecken
Türeleme/ Bodenbelag
Pressekonferenz
Transpondersystem
Umrüstung Stromversorgung
Folierung
Verkleidung Stützwände
Bei diesem NT handelt es sich um Leistungen, die durch Umstände erforderlich gewordensind, deren Erfordernis mit der Erteilung des Hauptauftrages nicht ersichtlich waren z.B.Leistungen zur Erfüllung behördlicher Auflagen oder zur Beseitigung besonderer technischerHindernisse (siehe auch Vermerk SenIAS). Der Gesamtcharakter des Auftrages hat sichaufgrund der Leistungen des Nachtrages nicht verändert. Der Wert des NT beträgt nichtmehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages.Die Änderung des Auftrages ist demnach ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrensgem. § 22 EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zulässig.